
K.AI beantwortet Ihre Fragen
Alles, was Sie über die Gemeindeordnung von NRW wissen müssen
Nordrhein-Westfalen ist mit 272 Städten und 124 Gemeinden das einzige deutsche Flächenland, das mehr Städte als kreisangehörige Gemeinden hat. Sowohl in den Räten der Städte und der Gemeinden als auch in den Kommunalverwaltungen ist die Gemeindeordnung (GO NRW) die Grundlage für alle Entscheidungen.
Die Grundzüge sind allgemein bekannt, doch niemand kennt die Gemeindeordnung in Gänze auswendig. Ein Blick in das Landesgesetz ist auch während der Stadt- und Gemeinderatssitzungen immer wieder nötig. Schnelle Antworten auf Fragen gibt unsere Künstliche Intelligenz K.AI. Im Folgenden finden Sie unseren K.AI zur Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen und können jeweils ihre Fragen direkt stellen.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie alle, die in der Verwaltung arbeiten haben sich an die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu halten. Sie ist seit 1994 eine süddeutsche Ratsverfassung. Die GO NRW regelt das Wesen und die Aufgaben der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Sie enthält Vorschriften über die Rechtsstellung, das Gebiet, die Einwohner, die Organe, die Verwaltung, die Haushaltswirtschaft, die Finanzen und die Rechtspflege der Gemeinden.
Von der Norddeutschen zur Süddeutschen Ratsverfassung
Vor der Neufassung der Gemeindeordnung, denn zuvor war seit 1946 durch die Besatzungsmacht eine Norddeutsche Ratsverfassung festgelegt. Die Änderung in eine Süddeutsche Ratsverfassung hatte zur Folge, dass es keine Stadt- oder Gemeindedirektoren mehr gab und die Verwaltung von einem gewählten hauptamtlichen Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin geleitet wird, der oder die auch den Vorsitz des Stadt- oder Gemeinderates ist.
In den kommenden Wochen werden wir auch K.AIs zu den Gemeindeordnungen der anderen Bundesländer auf unserer Seite bereitstellen.
Da die Gemeindeordnungen die Grundlage der Arbeit in den Städten und Gemeinden sind, können Sie die zugehörigen K.AIs aus allen Bundesländern frei verwenden. Die K.AIs zu allen anderen Themen finden Sie in unserem KPlus-Angebot.