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Bürgerbusse können den ÖPNV vor Ort sinnvoll ergänzen

Bürgerbusse bringen Mobilität für Senioren

19. März 2018
Gut und wichtig, wenn es auch im ländlichen Raum gut funkionierende Bussysteme gibt. Aber die fahren trotzdem meist nicht direkt das Ärztezentrum oder den Lebensmittel-Discounter an. Vor allem für ältere Menschen ist das aber wichtig. Bürgerbusse können hier helfen. Die Stiftung „Miteinander in Hessen“ hat zusammen mit dem Land Hessen ein Förderprogramm entwickelt. Wie das funktioniert, erläutern Carolin Röhrig und Karsten Krause im KOMMUNAL-Gastbeitrag.

Neben dem traditionellen Öffentlichen Personennahverkehr setzen die hessischen Verkehrsverbünde und die Lokalen Nahverkehrsorganisationen in nachfrageschwachen Zeiten Bedarfsverkehre ein. Rufbusse und AnrufSammelTaxis ergänzen das Verkehrsangebot, wenn sich wirtschaftlich kein regulärer Linienverkehr darstellen lässt. Obwohl hessenweit ein attraktives ÖPNV-Angebot mit mindestens einem 2-Stunden-Takt vorgehalten wird, werden nicht alle Kundenbedürfnisse durch dieses Angebot befriedigt. Aus diesem Grund entwickelten sich verschiedene, zum Teil ehrenamtlich betriebene, Fahrdienstprojekte wie Bürgerbusse.

Bürgerbusse: Jeder meint etwas anderes...

  Der Begriff des Bürgerbusses ist nach wie vor nicht einheitlich definiert und wird im deutschsprachigen Raum für eine Vielzahl, zum Teil stark unterschiedlicher Verkehre benutzt. Besonders bekannt sind die vielen in Nordrhein-Westfalen verkehrenden semiprofessionellen Bürgerbusbetriebe. Diese Angebote verkehren in der Regel nach dem Personenbeförderungsgesetz. In anderen Bundesländern, so auch in Hessen, verkehren Bürgerbusse häufig außerhalb dieses Gesetzes. Was jedoch eint diese Verkehre? Es ist das ehrenamtliche Engagement der Fahrer. Die Art der Bedienung, etwa als Rufbus im Flächenbetrieb oder als klassischer Linienverkehr nach Fahrplan, spielt hier eine untergeordnete Rolle - ebenso wenig die Art der eingesetzten Fahrzeuge.

In Hessen befinden sich derzeit über vierzig Bürgerbusse in Betrieb, ein besonderer Schwerpunkt ist hier der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit aktuell allein zehn Initiativen. Mit Ausnahme des Kirchheimer verkehren alle Bürgerbusse außerhalb des Personenbeförderungsgesetzes. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der Struktur des Landes Hessen. Für die Genehmigung einer Linie nach dem Gesetz gelten die gleichen Auflagen wie im regulären Personennahverkehr. Dazu gehören Punkte wie Tarifintegration und Betriebspflicht. Um diesen Pflichten jederzeit nachkommen zu können, wird eine große Anzahl engagierter Ehrenamtler benötigt. Je größer die Einwohnerdichte im Einzugsgebiet ist, umso größer ist auch das Potenzial, genügend geeignete Mitstreiter für den Betrieb gewinnen zu können. Dieses Potenzial ist in Hessen jedoch allenfalls in den Ballungsräumen zu finden, und dort existiert bereits ein sehr gutes Angebot im regulären Personennahverkehr. Die Bürgerbusse in Hessen sind daher oft Initiativen engagierter Personen, die gemeinsam, und mit Unterstützung der jeweiligen Gemeinden, zum Teil auch mit den zuständigen lokalen Aufgabeträgern, ihr Angebot planen und in die Tat umsetzen.

Das sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bürgerbusse

Die Hürden für einen Betrieb außerhalb des Personenbeförderungsgesetzes sind dennoch nicht niedrig. Auch hier muss eine gewisse Zahl von Mitstreitern gefunden werden, um ein attraktives Angebot bieten zu können. Ebenso ist Unterstützung bei der Ausgestaltung des Angebots sinnvoll. Beschränkungen existieren hauptsächlich seitens der Fahrzeuggröße, es dürfen inklusive Fahrer maximal neun Personen transportiert werden, und seitens der Einnahmen, denn die Möglichkeiten Fahrgeld einzunehmen sind sehr eng und rechtlich nicht eindeutig geregelt. Das führt dazu, dass die laufenden Kosten anderweitig gedeckt werden müssen. Die größte Hürde jedoch stellt die Anschaffung geeigneter Fahrzeuge dar.

Bürgerbusse erfüllen im ländlichen Raum, auch da, wo der ÖPNV vergleichsweise gut ausgebaut ist, eine wichtige Funktion. Sie ermöglichen die Befriedigung spezieller Bedürfnisse, welche sich mit dem regulären ÖPNV nicht abdecken lassen. Das ist zum Beispiel eine mögliche Haustürbedienung, Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder Tüten tragen. Gerade für die zunehmend älter werdende Bevölkerung können Ziele bedarfsgerechter angesteuert werden, etwa durch einen zusätzlichen Halt bei einem Facharztzentrum oder einem Lebensmittelmarkt. Damit mehr Menschen sich zutrauen, ein Bürgerbusprojekt auf die Beine zu stellen, möchte das Land Hessen die Initiativen bei Anschaffung der Fahrzeuge durch eine Förderung ebendieser unterstützen. An die Förderung werden bestimmte Bedingungen geknüpft, welche einen gewissen Rahmen bieten, aber kein einschnürendes Korsett zur Folge haben sollen. Bei der Erarbeitung der Konzepte stehen das Fachzentrum Mobilität im ländlichen Raum und die Stiftung Miteinander in Hessen den interessierten Antragstellern gerne mit fachlichem Rat zur Seite. Zudem wird das Fachzentrum bis Mitte des Jahres einen Leitfaden zur Errichtung eines Bürgerbusses verfassen und in elektronischer und gedruckter Form veröffentlichen. Bedingung für eine Förderung ist die Erarbeitung eines Betriebskonzeptes für Bürgerbusse , welches folgende Punkte beinhalten muss:

  • Gewährleistung der Rechtskonformität, insbesondere nach Personenbeförderungsgesetz
  • das Angebot darf sich nicht auf bestimmte Personengruppen beschränken
  • eine zuverlässige Organisationsstruktur
  • Vermeidung von Parallelverkehren zum bestehenden ÖPNV
  • Ehrenamtliches Fahrpersonal
  • nachhaltiger Betrieb, auch nach Ablauf der Förderung
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