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  3. Bürgernahe Verwaltungssprache Teil 1
Verwaltungssprache - aber bitte verständlich !

Bürgernahe Verwaltungssprache Teil 1

20. Januar 2018
Amtsdeutsch? Das muss sein! Aber es muss auch verständlich sein. In unserer Serie gibt unser Fachmann Ihnen Tipps, wie sich Behördentexte möglichst verständlich formulieren lassen, ohne dass Präzision und Rechtssicherheit darunter leiden.

Die Tipps sind entstanden in Zusammenarbeit mit Eckhard Stengel, Dozent am Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung.

Verwaltungssprache Tipp 1: Weniger Substantivierungen

Vermeiden Sie Wörter mit der Endung „ung“ – „Verhängung“, „Durchführung“ und viele mehr – die „Ungitis“ ist eine hochgradig ansteckende Krankheit. Kurieren Sie sich duch eine angemessene Dosis an Verben. Also bitte nicht „eine Auszahlung zur Durchführung bringen“, sondern einfach nur „auszahlen“. Vorsicht ist auch angebracht bei Substantiven auf „-keit“. „Die Wahrscheinlichkeit einer Abziehbarkeit ihrer Aufwendungen ist gegeben“. Besser: „Wahrscheinlich lassen sich Ihre Aufwendungen abziehen.“

Verwaltungssprache Tipp 2: Unnötige Fachbegriffe

  Wenn juristische Fachbegriffe unvermeidbar sind, sollten sie kurz erklärt werden, zum Beispiel so: „Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte)“. Oder so: „Das sind Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung)“. Anderes Beispiel: „Ihr Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Auch wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie meine Anordnung zunächst befolgen.“ Auf jeden Fall sollten Verwaltungskräfte nicht blindlings aus Gesetzen abschreiben, sondern sich als „Dolmetscher“ verstehen. Übersetzen Sie juristische Fachsprache in Allgemeinsprache. Etliche Fachbegriffe sind sogar komplett verzichtbar. Niemand muss schreiben: „Sie benötigen eine Erweiterung des Restmüllbehältervolumens“, wenn es auch simpler geht: „Sie brauchen eine größere Restmülltonne“. Ein „Eignungsfeststellungsverfahren“ ist nichts anderes als ein Eignungstest, eine „Personenvereinzelungsanlage“ sollte doch lieber als Drehkreuz firmieren, und wer „bei einer Betriebsstätte eine Inaugenscheinnahme durchführen“ möchte, kann genauso gut ankündigen, dass er einen Betrieb besichtigen möchte.

Verwaltungssprache Tipp 3: Verstaubter Kanzleistil

Vermeiden Sie Fachbegriffe aus längst überholten Zeiten. Zum Beispiel „Lichtbild“, „Ablichtung“ oder „vom Hundert“. Auch das Wort „anheimstellen“ versteht heute kaum noch jemand, zumal es doppeldeutig ist. Es kann bedeuten „empfehlen“ oder „Ihrer Entscheidung überlassen“. Ebenfalls verzichtbar sind ungebräuchliche Abkürzungen wie „o.a.“, „o.g.“ oder „i.H.v.“

++++ Noch mehr Tipps für einfache Verwaltungssprache - Teil 2 unserer Serie finden Sie HIER ++++ 

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