
Durch das "Einer für Alle"-Prinzip soll die Verwaltungsdigitalisierung vorangetrieben werden.
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Hilfe bei der Umsetzung des OZG
EfA – wie profitieren Kommunen von der Nachnutzung von Online-Diensten
Wesentlich für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind die Online-Dienste. Damit Bund und Länder nicht parallel die gleichen Leistungen entwickeln, gibt es die sogenannten „Einer für Alle“-Dienste: Sie werden einmal aufgesetzt – mit dem Ziel, dass Länder und Kommunen sie nachnutzen können. Wie funktioniert das „Einer-für-Alle“-Prinzip und was müssen Kommunen bei der Nachnutzung beachten?
Mithilfe der EfA-Dienste ("Einer für Alle") soll die Zusammenarbeit auf Bund,- Länder- und kommunaler Ebene gefördert und die Entwicklung der Online-Diensten effizienter gestaltet werden. Im Mittelpunkt stehen digitale Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des OZG zur Verfügung gestellt werden müssen.
Was steckt hinter dem Begriff EfA?
Das EfA-Prinzip bildet die Basis für die gemeinsame Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen.