Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Grundsteuer
  4. Grundsteuer grundgesetzwidrig - und jetzt?
Drei Modelle für eine neue Grundsteuer sind im Gespräch

Grundsteuer grundgesetzwidrig - und jetzt?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
11. April 2018
Die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form wird bald Geschichte sein. Doch wie geht es weiter? 3 Modelle liegen auf dem Tisch. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und die Auswirkungen auf die Kommunen.

Bis Ende nächsten Jahres muss der Gesetzgeber also laut Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe ein neues Gesetz zur Grundsteuer verabschieden. Im Kern liegen drei Ideen auf dem Tisch. Alle sollen in der Theorie - so versprechen es Bund und Länder - genauso viel Geld in die Kassen der Kommunen spülen, wie bisher. Im vergangenen Jahr immerhin fast 14 Milliarden Euro. In der Praxis liegt das Problem aber darin, dass es so oder so Verschiebungen geben wird. Sprich: Eine Kommune könnte je nach Modell profitieren, andere würden weniger einnehmen.

Die Grundsteuer hat eine enorme Bedeutung für Kommunen

Die Grundsteuer ist eine der tragenden Säulen der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht. Mit der Grundsteuer nehmen die Kommunen im Moment mehr Geld ein, als die Städte und Gemeinden überhaupt insgesamt für die freiwillige Selbstverwaltung zur Verfügung haben. Der Städte- und Gemeindebund hat errechnet, dass die Steuer in zahlreichen - vor allem finanzschwache Kommunen - bis zu 30 Prozent der Einnahmen ausmacht.

Wie sich die verschiedenen Grundsteuer-Modelle auswirken

Das Kostenwertmodell:

Schon länger auf dem Tisch liegt das sogenannte Kostenwertmodell. Es stammt aus der Feder der Länder Hessen und Niedersachsen. Die zuständigen Minister haben das Modell bereits im Jahr 2016 in einem KOMMUNAL-Gastbeitrag ausführlich vorgestellt (HIER geht es zu dem Original-Artikel). Dieser Vorschlag wurde auch bereits im Jahr 2016 vom Bundesrat verabschiedet. Danach sollen Bodenwerte und neu ermittelte Gebäudewerte zusammengerechnet werden zu einer neuen Steuer. Das große Problem: rund 35 Millionen Immobilien müssten einzeln neu bewertet werden. Fachleute halten es für ausgeschlossen, dass dies innerhalb kurzer Zeit möglich ist - sie nennen einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren, bis diese Werte ermittelt und unter Dach und Fach wären. Die Karlsruher Richter haben der Politik aber nur bis Ende des Jahres 2024 Zeit gegeben.

Das Bodensteuer-Modell:

Diese Steuer wird unter anderem von Tübingens Oberbürgermeister Palmer favorisiert. Auch der Eigentümerverband Haus und Grund macht sich dafür stark. Die Idee: Einzig der Bodenrichtwert eines Grundstücks wird zu Grunde gelegt. Der Erhebungsaufwand für die Kommunen wäre minimal. Denn die lokalen Gutachterausschüsse ermitteln die Werte ohnehin alle zwei Jahre. Somit wäre in diesem Richtwert auch die Wertentwicklung am Markt enthalten. Für Kommunen in ländlichen Bereichen könnte das aber zu Nachteilen führen. Denn teure Grundstücke in zentralen Lagen und Städten dürften dann deutlich teurer werden. Will die Politik ihr Versprechen halten, dass unterm Strich die Kosten nicht steigen und es bei den Einnahmen von 14 Milliarden Euro für die Kommunen bleibt, würden zwangsläufig Kommunen außerhalb von Ballungszentren weniger Geld einnehmen, als bisher. Der Einfamilienhausbesitzer auf dem Land würde weniger belastet, als der Städter. Das wiederum würde die Mieten treiben, denn die Grundsteuer ist voll umlagefähig.

Das Flächen-Modell:

Diese Variante wird auch als "Südländer-Modell" bezeichnet und verdankt ihren Namen den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Sie haben den Vorschlag (gemeinsam mit Hamburg) auf den Tisch gelegt. Es kombiniert den Grundstückswert mit der Wohnfläche. Konkret im Gespräch: Pro Quadratmeter Grundstück könnten 2 Cent anfallen, pro Quadratmeter Wohnung etwa 30 Cent - die Summe dann wiederum multipliziert mit den Hebesätzen der Gemeinde. Kritiker äußern aber Bedenken, ob das verfassungsgemäß wäre. In diesem Modell würde der tatsächliche Wert der Immobilie oder des Grundstücks nämlich faktisch keine Rolle spielen.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Die Bezahlkarte für Flüchtlinge bleibt ein Politikum - doch die Vorteile insbesondere auch für Frauen und Kinder unter den Migranten sind kaum von der Hand zu weisen...
    Flickenteppich

    Bezahlkarte: Berlin bremst – und die Praxis zeigt, was wirklich geht

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Fahrradstrassen ärgern viele Autofahrer - ein Urteil sagt nun: Sie sind erlaubt, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen - ein Urteil mit Strahlkraft
    Recht Aktuell

    Fahrradstraße kassiert - Wegweisendes Urteil für Kommunen

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Tesla darf in einem Landkreis bereits ohne Fahrer unterwegs sein - der Bürgermeister spricht von einer "echten Verkehrswende"
    Autonomes Fahren

    Warum der Eifelkreis gerade die deutsche Verkehrswende neu erfindet

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Recht Aktuell

    Fahrradstraße kassiert - Wegweisendes Urteil für Kommunen

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Verwaltung

    Verordnungen, Pflichten: Das ändert sich 2026

    von Annette Lübbers
  • Recht Aktuell

    Blitzeis: Pflichten der Kommune, Pflichten der Bürger – und wer bei einem Sturz haftet

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Öffentliche Gebäude

    Klimafreundlich bauen – mit Praxisbeispielen

    von Annette Lübbers
  • Tipps

    5 folgenschwere Fehler im Kommunalwahlkampf

    von Gudrun Mallwitz
  • Best Practice

    So können Kommunen dem demografischen Wandel begegnen

    von Dorothea Walchshäusl

Schlagwörter

  • Grundsteuer Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp