Hund
Na so was: Nun auch noch ins Hunderegister!
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Proteste

Berlin erntet Shitstorm für Hunderegister

Berlin führt ein zentrales Hunderegister ein. Nicht als erstes Bundesland, der Aufschrei ist aber riesig. In Niedersachsen gibt es das Hunderegister schon seit 2013. Doch inzwischen ist selbst der damalige Senator, in dessen Amtszeit in Berlin die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dagegen. Knapp 16.000 Menschen haben inzwischen in einer Online-Petition gegen das Register unterschrieben.
Aktualisiert am 24. Januar 2022

Zum 1. Januar war es soweit: In Berlin müssen künftig alle Hunde in ein zentrales Hunderegister gemeldet werden. Die sozialen Netze sind seither voll von Beiträgen dazu. Eine Hundebesitzerin wollte dazu genaueres wissen. Ihr Hund hat einen Chip und ist bereits beim kostenlosen Register der Tierschutzorganisation Tasso registriert. Sie schrieb: "Ich freue mich über jede sachliche Antwort." Unter den 180  darauf folgenden Kommentaren waren allerdings nur wenige sachlich verfasst. Die neue Vorschrift sorgt für Empörung. Von Abzocke ist die Rede, von einer Frechheit, den Hund zusätzlich zur Hundesteuer gebührenpflichtig registrieren lassen zu müssen. Viele Tierhalter wollen ihr Tier nicht anmelden und trösten sich auf ihre Art: "Solange es keine Kontrollinstanz gibt, ist das alles sowas von sinnfrei", wie eine Frau schreibt. Eine Online-Petition gegen das neue Hunderegister in Berlin hat inzwischen knapp 16.000 Unterschriften. "Das neue Hunderegistriergesetz ist völlig überflüssig und soll nur wieder neues Geld in die Berliner Kasse spülen", heißt es in der Petition. "Offiziell sind über 110.000 Hunde beim Finanzamt gemeldet, das wird sich auch mit der neuen Verordnung nicht ändern."

Zentrales Hunderegister: Übergangsregelung

Nach dem Berliner Hundegesetz sind seit Anfang des Jahres alle Personen, die im Land Berlin einen Hund dauerhaft halten, verpflichtet, das Tier auf eigene Kosten in einem zentralen Register anzumelden. Für Hunde, die bereits vor dem Inkrafttreten des Registers im Haushalt lebten, gilt eine Übergangsregelung von sechs Monaten. Deren Halter müssen sie also spätestens bis  1. Juli beim zentralen Register angemeldet haben. 

Hundehalter schneller ermitteln

Mit Hilfe des Hunderegisters erhofft sich Berlin, die Halter von entlaufenen oder gestohlenen Hunden ausfindig zu machen. Außerdem bilde das neue Hunderegister die Grundlage für statistische Auswertungen hinsichtlich der Gefährlichkeit von bestimmten Rassen oder Kreuzungen. "Sollte sich aus den gewonnenen Daten der Bedarf ergeben, können die Hunderassen, die in der Gefährliche-Hunde-Verordnung des Landes Berlins (GefHuVO) als gefährlich gelistet sind, angepasst werde", heißt es in einer Mitteilung des Senats

Ex-Senator kritisiert zentrales Hunderegister

Das zentrale Melderegister wurde nicht in Berlin erfunden, sondern wird bereits seit 2013 in Niedersachsen geführt. Dennoch kritisiert selbst der frühere Berliner Justizsenator und heutige Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann die Einführung. Dabei hatte das  noch von ihm vorgelegte und vom Abgeordnetenhaus beschlossene Hundegesetz von 2016 die Möglichkeit eröffnet, dass die Tierschutzverwaltung eine solche Registrierungspflicht schaffen darf.

Heilmann vermisst Ergebnisse aus Niedersachsen

„Unter den derzeitigen Umständen hätte ich das zentrale Register nicht eingeführt“, sagte Heilmann dem Magazin KOMMUNAL. „Denn es fehlen dafür wichtige Bausteine.“ Berlin habe bislang, wie damals vor einer möglichen Schaffung des Registers beabsichtigt, keine Evaluierungsergebnisse in Niedersachsen  vorgelegt. Das Land Niedersachsen hatte schon 2013 ein zentrales Hunderegister geschaffen. Außerdem habe sich in Berlin inzwischen herausgestellt, dass das aus dem von ihm initiierten sogenannten Bello-Dialog entstandenen Hundegesetz auch ohne Einführung eines zentralen Registers erfolgreich war, so Heilmann. Das Gesetz habe zur Befriedigung von Hundegegnern und Hundeliebhabern beigetragen.  „Wenn man schon ein zentrales Register heutzutage einführt, dann muss dies auch mit einer App gekoppelt sein, über die ich die Anmeldung unbürokratisch und ohne Aufwand vornehmen kann“, sagte der ehemalige Senator.

Zentrales Register von Privatunternehmen geführt

Für Kritik sorgt vor allem auch die Tatsache, dass das zentrale Register von einem Softwareunternehmen geführt wird. Das Land Niedersachsen ist dort Mitgesellschafter. Auf dessen Webseite können sich Berliner und auch die Niedersachsen ein Halterkonto anlegen und jeden Hund für je 17,50  Euro anmelden. Alternativ geht es auch über ein Formular oder telefonisch für 26,50 Euro. Um einen Hund melden zu können, ist  die 15-stellige Transpondernummer des Chips notwendig den das tierärztliche Fachpersonal zuvor eingesetzt haben muss. Aufsichtsbehörde ist die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und in Niedersachsen das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Kein Eintrag im Hunderegister -  Strafen drohen

Für Hundebesitzer, die ihren Hund einfach nicht anmelden, kann es teuer werden: Sie begehen damit eine Ordnungswidrigkeit und diese kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Fragen der Hundebesitzerin in Berlin, die in den sozialen Medien heftige Reaktionen hervorriefen, wird in offiziellen Mitteilungen des Berliner Senats detailliert beantwortet:

  • Anmeldungen in anderen Haustierregistern ersetzen eine Registrierung im zentralen Register nicht.
  • Die Eintragung in das zentrale Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei der Hundesteuerstelle des zuständigen Finanzamtes, entbindet den oder die Halterin also nicht von der Hundesteuer.

Mehr Informationen für Berlin

Hier geht es zum Hunderegister in Niedersachsen.

Das Berliner Hundegesetz finden Sie hier.