Am 13. September 2026 entscheidet Niedersachsen über 29.501 kommunale Mandate. Neben Räten und Kreistagen stehen zahlreiche Bürgermeister-, Landrats- und die Wahl zum Regionspräsidenten Hannover an.
Am 13. September 2026 entscheidet Niedersachsen über 29.501 kommunale Mandate. Neben Räten und Kreistagen stehen zahlreiche Bürgermeister-, Landrats- und die Wahl zum Regionspräsidenten Hannover an.
© Grok / xAI

Brisanter Wahlsonntag

Kommunalwahl Niedersachsen 2026: 29.501 Mandate und politischer Zündstoff

Fast 30.000 kommunale Mandate, neue Acht-Jahres-Amtszeiten für Bürgermeister und Landräte, ausgeschlossene AfD-Kandidaten und ein historisches Tief beim Vertrauen in die Demokratie: Die Kommunalwahl in Niedersachsen am 13. September hat weit mehr politische Sprengkraft als eine gewöhnliche Rathauswahl. Und ausgerechnet in der Region Hannover sorgt kurz vor dem Wahltag ein Ermittlungsverfahren gegen den bisherigen Regionspräsidenten Steffen Krach für zusätzlichen Wirbel.

Wenn Niedersachsen am 13. September seine Kommunalvertretungen wählt, geht es nicht um ein paar neue Sitzverteilungen in Gemeinderäten. Es ist ein politischer Großkampftag.

Rund 6,3 Millionen Menschen sind wahlberechtigt. Sie entscheiden über die Zusammensetzung von 2.182 kommunalen Vertretungen. Insgesamt werden 29.501 Mandate vergeben. Um diese Sitze bewerben sich 68.061 Kandidaten. Zusätzlich werden in 395 Kommunen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Samtgemeindebürgermeister, Landräte oder der Regionspräsident direkt gewählt. Dafür gibt es 1.123 zugelassene Bewerber.

Diese Zahlen allein zeigen schon, welche politische Macht am Sonntag neu verteilt wird. Nirgendwo sonst wird Politik so unmittelbar entschieden wie in den Rathäusern und Kreishäusern. Hier geht es nicht um Talkshowpunkte, sondern um Schulen, Straßen, Feuerwehren, Baugebiete, Kreisumlagen und die nächste Grundsteuerrechnung.

Und doch wird diese Kommunalwahl von Themen überlagert, die weit über einzelne Gemeinden hinausweisen.

Kommunalwahl Niedersachsen: Fast 30.000 Mandate werden vergeben

29.501 Sitze – diese Zahl sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Gewählt werden Kreistage, die Regionsversammlung Hannover, Stadt- und Gemeinderäte, Samtgemeinderäte sowie Orts- und Stadtbezirksräte. Die neue Wahlperiode der Vertretungen beginnt am 1. November 2026.

Für Parteien ist die Kommunalwahl deshalb weit mehr als ein Stimmungstest. Kommunale Mandate schaffen lokale Netzwerke, politische Bekanntheit und nicht selten das Personal für die nächste Landtags- oder Bundestagswahl.

Besonders spannend wird deshalb sein, ob sich die starken Verschiebungen der vergangenen Jahre nun auch bis in die Gemeinderäte und Kreistage fortsetzen.

Bei der Kommunalwahl 2021 lag die CDU bei den Kreiswahlen mit 31,7 Prozent knapp vor der SPD mit 30,0 Prozent. Die Grünen erreichten 15,9 Prozent, die FDP 6,5 Prozent und die AfD lediglich 4,6 Prozent.

Fünf Jahre später sieht die politische Landschaft deutlich anders aus.

Bürgermeister und Landräte werden jetzt für acht Jahre gewählt

Eine der wichtigsten Änderungen dieser Kommunalwahl dürfte vielen Wählern noch gar nicht bewusst sein: Wer jetzt neu zum hauptamtlichen Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat oder Regionspräsidenten gewählt wird, bekommt künftig grundsätzlich eine Amtszeit von acht Jahren.

Bislang waren es fünf Jahre.

Niedersachsen hat damit Anfang 2025 ein Modell wieder eingeführt, das dort bereits zwischen 2005 und 2013 galt. Die Landesregierung begründete die Verlängerung unter anderem damit, das Amt attraktiver für qualifizierte Bewerber zu machen und kommunalen Spitzenkräften mehr Zeit für langfristige Projekte zu geben.

Das ist durchaus sinnvoll. Wer ein neues Rathaus bauen, eine Innenstadt umbauen, Schulen sanieren oder ein Millionenprojekt durch ein Planungs- und Genehmigungsverfahren bringen will, weiß: Fünf Jahre sind im deutschen Verwaltungsbetrieb gelegentlich gerade genug, um herauszufinden, welches Formular noch fehlt.

Die achtjährige Amtszeit schafft mehr Kontinuität.

Sie verändert aber gleichzeitig die politische Architektur in den Kommunen.

Denn die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten laufen künftig nicht mehr automatisch parallel zu den fünfjährigen Wahlperioden der Räte und Kreistage. Einen einheitlichen niedersachsenweiten Wahltag für sämtliche kommunalen Verwaltungschefs wird es deshalb künftig nicht mehr geben. Den Termin einer Nachfolgewahl bestimmt die jeweilige Vertretung.

Für die Kommunalpolitik bedeutet das: Ratswahl und Bürgermeisterwahl entkoppeln sich zunehmend.

Die am 1. Februar 2025 bereits amtierenden Bürgermeister und Landräte bekamen ihre laufende Amtszeit übrigens nicht einfach nachträglich verlängert. Für sie gelten Übergangsregeln. Die acht Jahre greifen ganz überwiegend bei den jetzt neu gewählten Nachfolgern ab November 2026.

AfD-Kandidaten ausgeschlossen: Der Streit ist noch lange nicht vorbei

Doch über kaum ein Thema wurde vor dieser Kommunalwahl so erbittert gestritten wie über die Frage, wer überhaupt auf dem Stimmzettel stehen darf.

Vier AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter wurden nicht zugelassen:

Martin Sichert wollte Landrat im Landkreis Friesland werden, Stephan Bothe im Landkreis Lüneburg. Thorsten Moriße kandidierte für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven, Justin Vogel für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz.

Alle vier fehlen nun auf den Stimmzetteln.

Hintergrund ist das neu geregelte Verfahren zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter.

Denn Bürgermeister und Landräte sind nicht einfach nur gewählte Politiker. Nach ihrer Wahl werden sie Beamte auf Zeit und müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten.

Bestehen Zweifel, können Erkenntnisse der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in die Prüfung einfließen. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung trifft der jeweilige Wahlausschuss.

Genau hier beginnt allerdings das Problem.

Ein Wahlausschuss, häufig mit ehrenamtlichen Kommunalpolitikern besetzt, muss plötzlich nicht mehr nur prüfen, ob Unterschriften und Fristen stimmen. Er muss eine weitreichende Prognose darüber treffen, ob ein Kandidat künftig verfassungstreu handeln wird.

Das ist ein ziemlich schweres Geschütz.

Gerichte entscheiden über AfD-Ausschlüsse erst nach der Wahl

Mehrere ausgeschlossene Kandidaten versuchten deshalb noch vor dem Wahltag, ihre Zulassung gerichtlich zu erzwingen.

Sie scheiterten.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Gerichte die Ausschlüsse inhaltlich für rechtmäßig erklärt hätten.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte Anfang September vielmehr, dass eine umfassende gerichtliche Kontrolle von Entscheidungen innerhalb eines laufenden Wahlverfahrens grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahlprüfungsverfahren erfolgen soll. Drei AfD-Politiker waren damit endgültig nicht auf den Stimmzettel zu bekommen.

Genau das macht die Angelegenheit nach dem 13. September möglicherweise noch spannender.

Sollte ein Gericht später feststellen, dass ein Bewerber zu Unrecht ausgeschlossen wurde und sich dies auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben könnte, stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Konsequenzen für die betreffende Wahl.

Der Wahlsonntag beendet diesen Streit deshalb möglicherweise nicht. Er eröffnet erst dessen zweite Runde.

CDU warnt vor Vertrauensverlust und möglichen Wahlwiederholungen

Bemerkenswert ist, dass die scharfe Kritik am Verfahren keineswegs nur aus der AfD kommt.

Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält die Konstruktion für rechtlich problematisch. Er kritisierte insbesondere, dass komplizierte verfassungsrechtliche Bewertungen letztlich auf kommunale Wahlausschüsse verlagert würden und warnte vor möglichen gerichtlichen Folgen bis hin zu Wahlwiederholungen. Zudem könne das Verfahren der AfD politisch sogar nutzen, weil sich zugelassene Kandidaten nun damit schmücken könnten, einen staatlichen „Verfassungstreue-Check“ bestanden zu haben.

Auch CDU-Landtagsabgeordnete Birgit Butter mahnte kurz vor der Wahl erneut zur Zurückhaltung bei Eingriffen in die Wählbarkeit. Sollten Ausschlüsse später als rechtswidrig bewertet werden, könne dies nach ihrer Einschätzung zusätzlich Vertrauen beschädigen.

Unterstützung bekommt die CDU-Kritik auch von namhaften Verfassungsrechtlern. Der frühere Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz hält das niedersächsische Verfahren sogar für verfassungswidrig, weil die Einschätzung einer weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde seiner Ansicht nach nicht darüber entscheiden dürfe, ob ein einzelner Kandidat seine demokratischen Rechte ausüben kann. Auch der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht die Konstruktion kritisch: Wahlausschüsse seien für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen zuständig, nicht für politische Verfassungstreueprüfungen – rechtlich sauberer wäre aus seiner Sicht eine Prüfung nach der Wahl und vor der Ernennung zum Beamten.

Innenministerin Daniela Behrens verteidigt das Vorgehen dagegen. Ein demokratischer Staat müsse verhindern können, dass Personen in Beamtenämter gelangen, bei denen begründete Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Zudem seien Tausende AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl zugelassen worden – von einem pauschalen Ausschluss der Partei könne deshalb keine Rede sein.

Damit steht eine schwierige Frage im Raum: Wie wehrhaft muss eine Demokratie sein – und ab welchem Punkt beschädigt der Versuch, sie zu schützen, selbst das Vertrauen in demokratische Verfahren?

Demokratie-Monitor Niedersachsen: Nur 27 Prozent sind zufrieden

Dass diese Diskussion ausgerechnet jetzt stattfindet, macht sie besonders brisant.

Denn der neue Niedersächsische Demokratie-Monitor zeigt ein bemerkenswert widersprüchliches Bild.

93 Prozent der Befragten unterstützen die Demokratie grundsätzlich.

Doch nur noch 27 Prozent sind mit ihrem tatsächlichen Zustand zufrieden.

2019 waren es noch 52 Prozent. Erstmals seit Beginn der Erhebung übersteigt mittlerweile der Anteil der Unzufriedenen den Anteil der Zufriedenen. Die Befragung fand bereits zwischen August und Oktober 2025 statt – also lange vor dem aktuellen Streit um die AfD-Kandidaten. Ein ursächlicher Zusammenhang lässt sich deshalb ausdrücklich nicht herstellen.

Aber der Monitor zeigt, auf welchen politischen Boden diese Kontroverse fällt.

Und ausgerechnet die Kommunen schneiden bei den Bürgern deutlich besser ab als Bund, EU oder Land.

Während lediglich 19 Prozent die Arbeit der Bundesregierung positiv bewerten und die EU auf 22 Prozent kommt, erreicht die niedersächsische Landesregierung 41 Prozent.

Die Politik der eigenen Gemeinde bewerten dagegen 54 Prozent positiv.

Das ist vielleicht die wichtigste Botschaft dieser Wahl.

Je näher Demokratie am Bürger stattfindet, desto mehr Vertrauen genießt sie.

Vielleicht liegt es daran, dass man einen Bürgermeister nicht einfach hinter einer Pressestelle verschwinden lassen kann. Spätestens beim Schützenfest steht er wieder vor einem.

Region Hannover: Ausgerechnet jetzt erschüttern Krach-Ermittlungen die SPD

Und dann wäre da noch die Region Hannover.

Dort bekommt die Kommunalwahl wenige Tage vor dem Urnengang plötzlich eine zusätzliche politische Dimension.

Der bisherige Regionspräsident Steffen Krach (SPD) tritt nicht erneut an. Er ließ sich von seinem Amt beurlauben und wechselte politisch nach Berlin, wo er inzwischen SPD-Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September ist. In Hannover muss deshalb ein Nachfolger gewählt werden.

Ausgerechnet jetzt ermittelt jedoch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Krach.

Am 9. September wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren drei Objekte in Hannover und Berlin durchsucht. Die Staatsanwaltschaft bestätigte das Ermittlungsverfahren und die Durchsuchungen, machte zu den konkreten Vorwürfen zunächst jedoch keine näheren öffentlichen Angaben.

Nach Medienberichten geht es um den Verdacht möglicher Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren rund um den ehemaligen Krankenhausstandort Lehrte und ein dort entstandenes Gesundheitszentrum.

Krach war als Regionspräsident zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des kommunalen Klinikums Region Hannover.

Er selbst weist die Vorwürfe entschieden zurück und bezeichnet sie als haltlos. Er habe von keinem beteiligten Bieter persönlich Geld angenommen und sich nicht beeinflussen lassen.

Die Berliner SPD bestätigte inzwischen allerdings, dass von einem Unternehmer eine Spende über 9.900 Euro eingegangen war. Nach Darstellung der Partei ließ Krach die Spende nach Kenntnisnahme zurücküberweisen. 

Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Oliver Junk und Eva Bender liegen exakt gleichauf

Für die niedersächsische Kommunalwahl ist dennoch interessant, dass der Fall ausgerechnet in den letzten Tagen vor der Neuwahl des Regionspräsidenten bekannt wird.

Denn die SPD will das Amt mit Eva Bender verteidigen. Für die CDU tritt Oliver Junk, ehemaliger Oberbürgermeister von Goslar, Professor für Verwaltungsrecht, und regelmässiger Referent zahlreicher Webinare zum Thema Kommunalrecht bei KOMMUNAL, an. Oliver Junk ist seit mehr als 5 Jahren als Kommunalexperte für KOMMUNAL tätig, veröffentlichte vor wenigen Wochen sein neues Buch "Kommunalrecht für Dummies". Insgesamt stehen elf Bewerber auf dem Stimmzettel.

Und das Rennen ist völlig offen.

Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag von Hannoverscher Allgemeiner Zeitung und Neuer Presse sah Bender und Junk zuletzt mit jeweils 29 Prozent exakt gleichauf. Die Befragung fand zwischen dem 12. und 25. August statt – also deutlich vor Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Krach.

Das macht die letzten Tage spannend.

Denn Eva Bender hat mit den Vorwürfen gegen Krach nichts zu tun. Es gibt keinerlei Hinweis auf eine Beteiligung ihrerseits.

Politisch ist Krach aber nun einmal ihr SPD-Vorgänger im wichtigsten kommunalen Spitzenamt der Region.

Und Wahlen folgen nicht immer den feinen Trennlinien des Strafprozessrechts.

Für Oliver Junk könnte die Entwicklung deshalb zumindest eine Chance sein, im Endspurt jene Wähler zu erreichen, die nach einem politischen Wechsel an der Regionsspitze suchen.

Ob daraus tatsächlich ein messbarer Vorteil entsteht, wissen wir erst am Sonntagabend.

Kommunalwahl Niedersachsen wird zum Test für das Vertrauen

Damit laufen am 13. September gleich mehrere Entwicklungen zusammen.

Fast 30.000 kommunale Mandate werden neu vergeben. Bürgermeister und Landräte erhalten künftig acht Jahre Zeit für ihre Arbeit. Gleichzeitig wird darüber gestritten, ob staatliche Stellen Kandidaten schon vor einer Wahl wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue vom Stimmzettel fernhalten dürfen.

Und der Demokratie-Monitor zeigt gleichzeitig, dass das Vertrauen in das Funktionieren der Demokratie erheblich gesunken ist.

Gerade deshalb ist diese Kommunalwahl mehr als ein großer regionaler Urnengang.

Sie ist ein Test dafür, wie stark die politische Mitte vor Ort noch ist, wie groß das Protestpotential geworden ist und wem die Bürger zutrauen, ihre Probleme tatsächlich zu lösen.

Die gute Nachricht für Bürgermeister und Gemeinderäte steht dabei bereits vor dem ersten ausgezählten Stimmzettel fest:

Von allen politischen Ebenen vertrauen die Niedersachsen ihrer eigenen Kommune am meisten.

Vielleicht ist das ja auch eine kleine Gebrauchsanweisung für Berlin und Hannover.

Weniger erklären, wie großartig Politik funktioniert.

Mehr dafür sorgen, dass sie es tatsächlich tut.