Die Polizei und immer mehr private Firmen bauen Blitzer auf um Jagd auf Raser zu machen

Blitzer - Jagd auf Raser durch Private?

Hoheitliche Aufgabe oder unnützes Verschwenden von Ressourcen bei der Polizei? Beim Thema "Blitzer gegen Raser" scheiden sich die Geister.

Blitzer als hoheitliche Aufgabe?

"Die Polizei ist unterbesetzt, sollte von Aufgaben wie der Aufnahme von Bagatellunfällen oder dem Blitzen von Autos entlastet werden", fordert seit langem der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Unterstützung bekommt der Verband der Kommunen nun auch vom ADAC - Deutschlands größter Autofahrerverband ist der Ansicht, die grundsätzlich hoheitliche Aufgabe könne sehr wohl von den Kommunen delegiert werden, wenn denn die Behörde weiter "Herrin des Verfahrens" bleibe. Grundsätzlich kann sich auch die Deutsche Polizeigewerkschaft vorstellen, Privatunternehmen für die Tempoüberwachung einzusetzen.

Schon jetzt sind die Privaten aktiv

Was weniger bekannt ist - in mehreren Bundesländern ist das Blitzen durch Private bereits durch Landesgesetze erlaubt. Unternehmen wie Radarrent, Jenoptik oder German Radar haben den Markt für sich lange erkannt. Zum Teil bieten sie Kommunen und Landkreisen "Rundum-Sorglos-Pakete" an. Das heißt, die Privaten statten die Kommunen mit Messtechnik aus, übernehmen den Betrieb der Anlagen und bereiten auch die Daten auf. Vor allem in Nordrhein-Westfalen ist das nicht unüblich. Denn anders als in den meisten anderen Bundesländern gibt es in NRW keine strengen Regelungen, wie weit der Einfluss der Privaten bei der Verkehrsüberwachung gehen darf. Lediglich das anschließende Bußgeldverfahren muss noch zwingend über die Kommune laufen. Und das, obwohl hier in Einzelfällen bereits Klagen gegen entsprechende Bußgelder erfolgreich waren.

Verfahren gegen Raser wurde eingestellt

Eine Autofahrerin aus Bergisch Gladbach, die mit Tempo 84 in der Innenstadt unterwegs war, konnte ihr Glück vor gut einem Jahr kaum fassen - sie hatte gegen das Bussgeld und die Punkte in Flensburg geklagt. Die Richterin am Amtsgericht in Bensberg gab ihr Recht.
Hintergrund: Die Stadt hat einen Vertrag mit einem Dienstleister. Dieses Unternehmen stellt der Kommune gegen Berechnung mobile Radarmessfahrzeuge mit Kameras für Geschwindigkeitsmessungen zur Verfügung. Ein Mitarbeiter der Stadt führt dann die Messungen aus. Die dabei anfallenden Daten werden gesichert, und eine Kopie der Datensätze wird an die Firma Radarrent geschickt. Dort werden die Fotos in ein anderes Datenformat umgesetzt. Gegebenenfalls werden die Bilder von Radarrent verbessert und Teile der Aufnahme vergrößert.

Raser sollen vor allem vor Kitas und Schulen gestoppt werden - doch wer übernimmt die Aufgaben, wenn Personal fehlt?

Genau hier liegt juristisch gesehen der Fehler: Die Auswertung von Ermittlungsergebnissen sei eine hoheitliche Aufgabe, und die Verwaltung müsse jederzeit die Kontrolle über die Daten haben, so die Entscheidung der Richterin.

Gegner monieren: Die Sicherheit muss im Vordergrund stehen

Die Privaten Anbieter bekommen in aller Regel eine Fallpauschale - also einen Teil der Einnahmen. Kritiker sprechen daher von Erfolgsprämien. Der Deutsche Anwaltsverein befürchtet durch den Vorstoß privater Unternehmen daher eine - so wörtlich "Kapitulation des Rechtsstaates". Zustimmung kommt vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Es widerspreche dem Grundgesetz, staatliche Aufgaben auf Private zu verlagern, so ihre Begründung. Und auch der zweitgrößte deutsche Autoklub, der AvD lehnt private Dienstleister mit Verweis auf staatliche Hoheitsrechte ab.

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