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Streit um den neuen Personalausweis - was auf Bürger und Kommunen zukommt
Streit um den neuen Personalausweis - was auf Bürger und Kommunen zukommt

Aus für Papierfotos

Neuer Streit um digitalen Personalausweis

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
10. September 2020
Der Bundestag hat über neue Regeln für den Personalausweis debattiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie künftig mit den Fotos auf dem Ausweis umgegangen wird. Bürger dürfen ihr Foto wohl künftig nicht mehr auf Papier mitbringen, was die Fotografen auf die Palme bringt - sie sehen ihr Geschäftsmodell gefährdet.

Der Personalausweis wird digital. Vor allem das sogenannte Morphing will der Gesetzgeber künftig verhindern. Morphing heißt: Mehrere Einzelbilder werden zu einem neuen Gesamtbild verschmolzen. Mit genau dieser Methode haben Fälscher von Personalausweisen bisher sehr häufig gearbeitet. Das Bundesinnenministerium will daher erreichen, dass Kunden ihre Bilder beim Beantragen eines neuen Personalausweises nicht mehr analog mitbringen, sondern am besten digital vor Ort machen, um die Kontrolle zu haben.

Das führte in den vergangenen Monaten bereits zu massiven Diskussionen mit privaten Anbietern. Denn es gibt neben aufgestellten Schnellfotoautomaten und zahlreichen Fotografen in den Kommunen, die ihr Geld hauptsächlich mit Passbildern verdienen, auch Anbieter von Automaten, die in Behörden aufgestellt werden können. Diverse Firmen und Verbände haben sich daher zusammengeschlossen und versuchen das geplante Gesetz noch zu verhindern. Sie sagen, ihnen würde ihre "Existenzgrundlage vernichtet" , sie sprechen in einer Stellungnahme von "entschädigungsloser Enteignung". 

Der neue Personalausweis - so soll das Rathaus zum Fotogeschäft wider Willen werden

Auch Kommunen machen inzwischen gegen den Vorstoß der Bundesregierung mobil. Sie fürchten durch die zentralen Passbilder ein weiteres Ladensterben in der Innenstadt. Denn laut Umfrage ist das Geschäft mit dem Foto für den Personalausweis und den Reisepass für über 80 Prozent aller Fotogeschäfte existenziell wichtig. Sie ziehen darüber besonders häufig Kunden in ihr Geschäft. Ohne diese Kundschaft und die Einnahmen würde sich ihr Betrieb oft nicht mehr lohnen. Nun bekommen die Fotogeschäfte zwar ausgerechnet Konkurrenz von der Kommune, aber der Kauf des Fotos im Rathaus wird nicht zur Pflicht. Zumindest in der Theorie: Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass Berufsfotografen die Bilder auch digital an die Behörde übermitteln können. Über einen sicheren Kanal. Die Technik dafür ist aber in den meisten Bereichen - auch auf Seiten der Kommunen - aber nicht vorhanden. 

Die Firmen haben zudem ein Problem damit, dass die Fototechnik in den Bürgerämtern laut dem Gesetzesentwurf ausschließlich von der staatseigenen Bundesdruckerei bereitgestellt werden soll. Die Begründung des Ministeriums: Sonst müsste jedes Verfahren eines privaten Anbieters kontrolliert werden. Der Arbeitsaufwand wäre zu hoch. 

In Kraft treten soll das neue Gesetz erst im Jahr 2025 - die Bundesregierung meint daher, die Unternehmen hätten genügend Zeit, sich umzustellen. Doch real wird schon jetzt keine Kommune mehr ein Gerät eines privaten Anbieters kaufen, wenn absehbar ist, dass künftig ein zentrales Gerät der Bundesdruckerei genutzt werden muss. 

Das sind die weiteren Änderungen beim Personalausweis

Neu geregelt wird auch der digitale Fingerabdruck. Hintergrund ist ein EU-Gesetz, das ab Sommer nächsten Jahres in allen Mitgliedsländern zur Pflicht wird. Ab dann müssen in jedem Personalausweis zwei Fingerabdrücke eingescannt sein. 

Eltern müssen aufpassen, denn der Ausweis für Kinder ist künftig nur noch Ein Jahr gültig - bisher waren es sechs Jahre. Für viele könnte es daher Sinn machen, statt des Personalausweises direkt einen Reisepass zu bestellen. Der ist weiterhin sechs Jahre lang gültig. 

Und dann wird der Personalausweis künftig auch noch "diverser". Menschen, die sich nicht dem Geschlecht "männlich" oder "weiblich" zugehörig fühlen, können künftig in das Feld Geschlecht ein "X" eintragen lassen. Das wird jedoch nicht zur Pflicht. Wer als diverser Mensch fürchtet, etwa bei Auslandsreisen dadurch diskriminiert zu werden, kann im Personalausweis auch dann weiterhin das Geschlecht "männlich" oder "weiblich" eintragen lassen, wenn es im Personenstandsregister anders eingetragen ist. Registereintrag und Daten im Personalausweis müssen hier also nicht identisch sein.

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