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  1. Kommunen müssen Knöllchen selbst schreiben
Parksünder müssen ihr Knöllchen von einem Mitarbeiter der Stadt oder der Polizei bekommen, Zeuge darf kein privater Dienstleister sein, so ein Urteil mit Folgen
Parksünder müssen ihr Knöllchen von einem Mitarbeiter der Stadt oder der Polizei bekommen, Zeuge darf kein privater Dienstleister sein, so ein Urteil mit Folgen
© 123rf

Urteil zu Falschparkern

Kommunen müssen Knöllchen selbst schreiben

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
21. Januar 2020
Private Dienstleister dürfen nicht im Namen einer Stadt oder Gemeinde Verwarngelder gegen Falschparker verhängen. Das ist in Kurzform das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt. Es bezieht sich zwar auf einen Fall aus Hessen, hat aber deutschlandweiten Charakter.

Knöllchen an Falschparker zu verteilen ist eine hoheitliche Aufgabe. So sieht es das Oberlandesgericht in Frankfurt. Geklagt hatte ein Autofahrer, gegen der der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot ein Bußgeld verhängt hatte. Es ging um 15 Euro. Vor dem Amtsgericht hatte der Mann gegen die Stadt bereits verloren. Denn die Stadt hatte einen Zeugen benannt. Genau diesen Zeugen hat nun aber das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Es handelte sich nämlich um einen Dienstleister, der von der Kommune als Stadtpolizist bestellt worden war. Nur war dieser eben nicht direkt Mitarbeiter der Polizei, sondern eben Leiharbeiter. Und dazu sagt das Gericht: "Nur der Staat, konkret die Polizei, hat das Recht, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden". Das beziehe sich sowohl auf den ruhenden als auch auf den fließenden Verkehr. 

Das Urteil war durchaus erwartet worden, weil die Richter zuvor eben in Sachen Radarblitzer ebenso geurteilt hatten. KOMMUNAL hatte über das Urteil ausführlich  berichtet. 

Radarfallen sind vielen Autofahrern ein Ärgernis - vor Gericht gewann nun ein Autofahrer - der Grund: Die Kommune hatte eine private Firma hinzugezogen - ein Urteil mit Grundsatzcharakter!

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Das Gericht wies übrigens auch darauf hin, dass eine Gesetzesänderung die Situation durchaus verändern könnte. Es fehle eine vom Parlament erlassene Rechtsgrundlage, wonach diese durch private Dienstleister durchgeführt werden dürfe. Allerdings: Für diese Aufgabe aus eigenen Bediensteten eine Art Stadtpolizei zu bilden und ihr die Überwachung zu übertragen, sei hingegen zulässig. Nur müsse es sich eben um eigene Mitarbeiter und nicht um Leiharbeiter oder Fremdfirmen handeln. 

Wie Kommunen nun mit Falschfahrern umgehen sollten.... 

In Frankfurt am Main geht es konkret um 700.000 Parkverstöße allein aus dem Jahr 2018 - mit einem Volumen von zehn Millionen Euro. Kommunen müssen aber nicht mit enormen Rückzahlungen rechnen. Denn, wer schon gezahlt hat, der hat den Verstoß anerkannt. Nur wenn das Knöllchen mehr als 250 Euro gekostet hat, nehmen Gerichte sogenannte Wiederaufnahmeklagen an.

Kommunen sind aber gut beraten, bei jetzt vermutlich aktuell auftretenden Fragen von Parksündern Transparenz zu zeigen. Autofahrer dürften nun vermehrt in den Behörden nachfragen, wer das Knöllchen ausgestellt hat. Bekommt der Fahrer keine Auskunft, kann er über einen Anwalt Akteneinsicht fordern. Das würde zu unnötigem Arbeitsaufwand und nicht zuletzt Frust gegenüber der Kommune führen. 

Hat auch Ihrer Kommune mit privaten Dienstleistern gearbeitet, macht es wenig Sinn, die Knöllchen einzufordern. Es sei denn, es war immer ein Bediensteter der Stadt als Zeuge mit dabei. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können dies auch zur Beruhigung aller Autofahrer mitteilen.

Anders sieht es übrigens bei Parkflächen und Parkhäusern aus, die Kommunen an Dienstleister verpachtet haben. Klassisches Beispiel ist hier der Supermarktparkplatz, der zum Gebiet des Marktes gehört. Hier dürfen die Besitzer private Firmen einsetzen. Nicht jeder Bürger erkennt den Unterschied und hält so manchen privaten Dienstleister auf dem Supermarktgelände oder im Parkhaus ebenfalls für einen städtischen Mitarbeiter. 

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Was bedeutet dies für Falschparker-Apps wie Wegeheld?

Grundsätzlich hat diese Gerichtsentscheidung KEINE Auswirkungen auf Apps wie Wegeheld. Trotzdem sollten diese Programm hier kurz erwähnt werden, denn viele Nutzer von Wegeheld und ähnlichen Apps sehen sich selbst als "private" Kontrolleure und wenn dies stimmen würde, dann wären alle Anzeigen über Wegeheld ungültig. Die Nutzung von Wegeheld ist jedoch nicht mit einer Anzeige gleichzusetzen. Dabei handelt es sich lediglich um die Meldung des Falschparkens an die passende Behörde. Daraufhin kann die offizielle Behörde entscheiden ob sie einschreiten möchte. Die offizielle Behörde darf nun jedoch keinen privaten Dienstleister mehr zur Erstellung einer Falschparker-Anzeige aussenden. 

Auf einem Privatgrundstück, wie einem Supermarktplatz, ist es vielleicht klüger direkt das Personal zu verständigen anstatt Wegeheld zu verwenden. 

Hier gibt es weitere Informationen zum Falschparker anzeigen. 

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