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Die Sperrklausel bei Kommunalwahlen ist verfassungswidrig

Kommunalwahl: Verfassungsgericht kippt Sperrklausel

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
22. November 2017
Kleinere Parteien und Einzelbewerber können in NRW auch künftig mit weniger als 2,5 Prozent der Stimmen in Kommunalparlamente einziehen. Das Verfassungsgericht hat ein Urteil mit Signalcharakter auch für andere Bundesländer gefällt.

Großer Erfolg für die kleinen Parteien: Das Landesverfassungsgericht NRW hat die vom Landtag beschlossene 2,5 Prozent Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt. ÖDP, Piratenpartei und andere Kleinparteien hatten gegen die Regelung geklagt. Das Gericht gab ihnen nun Recht. Die Begründung: Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sei dadurch verletzt. Jede Wählerstimme müsse den gleichen Erfolgswert haben. Eine Ungleichbehandlung der Stimmen könne nur erlaubt werden, wenn es dafür einen zwingenden Grund gäbe. Als Beispiel nannte das Gericht eine Störung der Funktionsfähigkeit der Volksvertretungen. Die Vertreter des Landtags hätten keine empirischen Beweise dafür gebracht, dass Gemeinderäte und Kreise wegen vieler kleiner Parteien in den Gremien nicht mehr funktionsfähig sind. Eine bloße Erschwerung der Meinungsbildung durch viele kleine Parteien sei als Grund nicht ausreichend.

Kommunalwahl darf trotzdem Sperrklauseln haben

Das Urteil, das von den Kleinparteien mit großer Freude aufgenommen wurde, ist jedoch sehr differenziert. Lehnte das Landesverfassungsgericht eine Sperrklausel bei der Wahl der Gemeinderäte ab, hält es diese bei der Wahl von Bezirksvertretungen und Regionalversammlungen grundsätzlich für möglich. Hier seien die verfassungsrechtlichen Anforderungen weniger streng, so das Gericht. Die Bezirksregierungen seien politische Gremien, die Stadtteile oder Stadtbezirke verwalteten. Hier gelte die 2,5 Prozent Klausel weiterhin.

Parteien sehen Probleme für die nächste Kommunalwahl

Bis 1999 galt in NRW auch bei Kommunalwahlen die von Landtags- und Bundestagswahlen bekannte 5 Prozent Hürde. Das Gericht hatte die damalige Klausel gekippt. Hauptbegründung damals: Der Gesetzgeber habe die Erforderlichkeit nicht hingehend begründet. Daraufhin beschloss der Landtag im vergangenen Jahr, die 2,5 Prozent Klausel in der Landesverfassung zu verankern. Vor allem CDU und SPD im NRW-Landtag hatten sich für die neue Sperrklausel eingesetzt. Ihre Begründung: Die Kommunalvertretungen müssten vor zu vielen Splitterfraktionen geschützt werden um arbeitsfähig zu bleiben. In einigen Kommunalparlamenten sitzen aktuell bis zu 10 verschiedene Parteien und Gruppierungen. Von der Tierschutzpartei über Wählerbewegungen bis hin zu Einzelbewerbern.

Reaktionen auf das Urteil zur Sperrklausel bei der Kommunalwahl

NRW-Heimatministerin Scharrenbach bedauert die Entscheidung des Gerichts. "Eine Hürde von 2,5 Prozent hätte zu stabileren Arbeitsgrundlagen in den politischen Gremien geführt", so die CDU-Politikerin. Die SPD sprach von einem "schwer nachzuvollziehenden Urteil". Auch die kommunalen Spitzenverbände nahmen das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis. Im Durchschnitt gebe es pro Kommune acht verschiedene Fraktionen und Gruppierungen. Anders die Reaktion beim Verein "Mehr Demokratie e.V." Der Landtag habe sich bei seiner Entscheidung auf sehr dünnes Eis begeben, nun §sind sie ins Eis eingebrochen", so ihr Landesgeschäftsführer Trennheuser. Die Piratenpartei sprach von "einem großen Sieg für die Wahlgleichheit".

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