
Leitfaden zur Elektronischen Akte erschienen
das E-Government-Gesetz des Bundes ab dem Jahr 2020 zur vollständigen elektronischen Aktenführung verpflichtet. Zahlreiche Landesgesetze ziehen nun nach.
Die E-Akte spart Zeit
Die Vorteile der E-Akte liegen auf der Hand: Verschiedenste Informationen werden in einer elektronischen Akte gebündelt, die Durchlaufzeiten sind schneller, die Verfügbarkeit größer.
Doch was gibt es bei der Einführung der E-Akte in den Kommunalverwaltungen zu beachten?
Antworten auf diese Frage verspricht der Vitako-Leitfaden. Die Broschüre gibt konkrete Hinweise zum richtigen Vorgehen, beschäftigt sich mit Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsfragen und erläutert wichtige Umsetzungsbausteine. Außerdem enthält der Leitfaden weiterführende Links und Literaturhinweise zum Thema.
Verwaltungen brauchen Veränderungsbereitschaft
„Unser Leitfaden will Mut machen und konkret zeigen, dass mit vielen kleinen Schritten die notwendige Veränderung gelingen kann“, sagt Vitako-Geschäftsführerin Marianne Wulff. „Dabei ist die Einführung der E-Akte in erster Linie kein technisches, sondern ein organisatorisches Projekt, das eine dementsprechende Veränderungsbereitschaft in Verwaltungen voraussetzt.“
Vitako ist die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister. Der Verein berät und unterstützt die Kommunalen Spitzenverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Fragen der Informations- und Kommunikationstechnik.
Der Leitfaden zur E-Akte kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
Handreichung eAkte