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  1. Politik
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  4. Ministerium legt Eckpunkte für Vergaberechts-Reform vor
© DOC RABE Media/fotolia.com

Ministerium legt Eckpunkte für Vergaberechts-Reform vor

20. November 2014
Noch in diesem Jahr soll die Reform des Vergaberechts beschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun seine Pläne vorgelegt.

Am 19. November 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts vorgelegt. Die Eckpunkte werden aktuell im Kreis der Bundesressorts abgestimmt; sie sollen vom Bundeskabinett noch in diesem Jahr beschlossen werden. Das deutsche Vergaberecht soll auf Grundlage des gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert werden. Die Abstimmung ist ein erster Schritt hin zu einem einfacheren, anwenderfreundlicheren und flexibleren Vergaberecht.

Neue Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber

Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Waren, Bau- und Dienstleistungen oder der Vergabe von Konzessionen vorgehen müssen. Die Vorschriften zum Vergabeverfahren stellen Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung sicher. Anlass für die Reform sind drei neue EU-Vergaberichtlinien, die bis April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Rat, EU-Kommission und Europäisches Parlament haben ein komplexes und detailliertes Regelwerk für ein gemeinschaftsweites Vergaberecht vorgelegt, das für das deutsche Vergaberecht zu einem erheblichen Anpassungsbedarf führt. Mit der Umsetzung der Richtlinien sollen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen zukünftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben. Darüber hinaus soll ein bundesweites Korruptionsregister geschaffen werden, um unzuverlässige Bieter aus dem Vergabeprozess auszuschließen. Die Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, qualitative, soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte in das Vergabeverfahren miteinzubeziehen, werden erleichtert. Die Eckpunkte sind ein erster Schritt zu einem flexibleren Vergaberecht.

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