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Recht
Neue Vorgaben für öffentliches Fördergeld
Ab 2026 müssen Kommunen jede sogenannte De-minimis-Förderung in ein zentrales Verzeichnis eintragen. Welchen Aufwand das bringt, erläutern unsere Gastautoren Christoph Köberle und Lisa Setzer.
Für öffentliche Fördergelder in geringer Höhe gelten von 2026 an neue Regeln. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass De-minimis-Beihilfen in ein Transparenzregister eingetragen werden müssen. Für Kommunen und weitere staatliche Akteure als Fördergeber bringt das neuen Verwaltungsaufwand.
Kommunen und Förderungen unterhalb eines Schwellenwerts
Als De-minimis-Beihilfen werden Förderungen bezeichnet, die den Schwellenwert von 300.000 Euro innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht übersteigen.