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Dazu sind Kommunen verpflichtet
Hinweisgeberschutz: Interne Meldestellen im Rathaus
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Kommunen, eigene Anlaufstellen einzurichten. Dort können Beschäftigte vertraulich auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen – ohne Angst vor Kündigung. Wie weit die Umsetzung in Kommunen ist und welche Chancen sich damit ergeben, erläutert Juliane Drechsler vom Landkreis Börde im Gastbeitrag.
Zunächst: Als Autorin habe ich im Rahmen meiner Masterarbeit die Umsetzung der Meldestellenpflicht in Sachsen-Anhalt untersucht. Die Ergebnisse lassen sich auf andere Bundesländer übertragen. Viele Gebietskörperschaften haben Meldestellen eingerichtet, andere befinden sich im Aufbau, manche haben trotz Pflicht noch keine Schritte eingeleitet. Gründe dafür sind knappe Ressourcen, rechtliche Unsicherheiten und fehlende Priorisierung.