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Womit haben Whistleblower im Rathaus zu rechnen?
© shutterstock

Schutz für Whistleblower in Rathäusern

von Nicola Ohrtmann
Gastautorin, Rechtsanwältin
20. Dezember 2019
Hinweisgeber in Behörden haben es bisher schwer. Eine neue Richtlinie soll ihnen ihre Tätigkeit erleichtern. Kommunen sind zur Einrichtung einer entsprechenden Stelle neuerdings verpflichtet, wie unsere Gastautoren, Nicola Orthmann und Rasmus C. Beck, erläutern.

Hinweisgebern kommt eine undankbare Position zu. Erfährt ein Mitarbeiter von Straftaten oder sonstigem Fehlverhalten in seiner Behörde, steckt er in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite entspricht es seiner moralischen Überzeugung und seiner Loyalität zum Arbeitgeber, solche Umstände anzusprechen, auf der anderen Seite befürchtet er oft, als Denunziant und „Nestbeschmutzer“ wahrgenommen zu werden, möglicher Weise sogar Repressalien, die bis hin zu einer Kündigung reichen können.

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