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  4. Hinweisgeberschutz: Das müssen Kommunen beachten
Whistleblower in Behörden: grafische Darstellung
Kommunen und Behörden sind seit letztem Jahr verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten.
© Adobe Stock

Meldestellen

Hinweisgeberschutz: Das müssen Kommunen beachten

von Monique Opetz
Freie Journalistin
12. Februar 2024
Seit vorigem Jahr verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz Kommunen und Behörden, interne Meldestellen für Whistleblower einzurichten. Darüber können beispielsweise Ungereimtheiten bei Vergabeverfahren oder Genehmigungen gemeldet werden – geschützt und vertraulich. Wie die neuen Regelungen umgesetzt werden müssen, und was droht, wenn es keine Meldestelle gibt, weiß der Leiter des Instituts für Digitalisierung & Datenschutz (ID2) Dr. Daniel Sandvoß.

KOMMUNAL: Herr Dr. Sandvoß, seit wann sind Kommunen und Behörden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten?

Daniel Sandvoß: Seit das Bundesgesetz im Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das gilt direkt und unmittelbar auch für die Kommunen. Die Bußgeldvorschriften greifen jedoch erst seit dem 1. Dezember 2023. Es fehlen teilweise noch die landesspezifischen Gesetze, die das Bundesgesetz präzisieren.

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