
Drahtseilakt: Bürgermeister können sich strafbar machen, wenn sie Spenden im Wahlkampf annehmen.
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Recht aktuell
Spende im Bürgermeisterwahlkampf gefällig?
Während Gegenkandidaten ungehindert Geld sammeln dürfen, ist das für amtierende Bürgermeister und Bürgermeisterinnen ein Drahtseilakt. Wie lässt sich ein fairer und rechtssicherer Wahlkampf finanzieren? Unsere Gastautoren Dominik Lück und Matthias Einmahl beleuchten die Fallstricke und zeigen mögliche Auswege aus dem Dilemma.
Ein erfolgreicher Bürgermeisterwahlkampf ist häufig auch auf Spenden angewiesen. Und hier macht es unsere Rechtsordnung Bürgermeistern, die wiedergewählt werden wollen, nicht leicht. Bürgermeister sind Wahlbeamte und unterliegen als solche den strengen Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, konkret den Paragrafen 331, 332 Strafgesetzbuch, die Vorteilsannahme und Bestechung unter Strafe stellen.
Bürgermeister-Wahlkampf ohne Vorteilsannahme
Diese Vorschriften verbieten die Annahme jeglichen Vorteils, wenn das Angebot in einem Zusammenhang mit vergangenem oder zukünftigem Handeln des Bürgermeisters steht.