© Adobe Stock
Recht aktuell
Wenn Bürgermeister zu viel sagen ...
Was dürfen Rathauschefs öffentlich äußern – und wo ist Schluss mit lustig? Zwischen Meinungsfreiheit, Neutralitätspflicht und Social-Media-Posts verläuft ein schmaler Grat. Wer ihn kennt, kann reden, ohne sich den Mund zu verbrennen. Rechtsanwalt Tobias Schröter klärt im KOMMUNAL-Gastbeitrag auf.
Kommunale Hauptverwaltungsbeamte wie (Ober-)Bürgermeister und Landräte nehmen eine besondere Rolle in der Kommune ein. Sie repräsentieren die Gemeinde nach außen, leiten die Verwaltung und beteiligen sich aktiv am politischen Diskurs. Damit stellt sich regelmäßig die Frage, welche Äußerungen in amtlicher Funktion zulässig sind – und wo die Grenzen verlaufen.
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen als Hauptverwaltungsbeamte
Grundsätzlich dürfen Hauptverwaltungsbeamte in amtlicher Eigenschaft zu allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Stellung nehmen.