
E-Ausweis
Grünes Licht für Personalausweis auf dem Smartphone
Der Personalausweis ist theoretisch seit über 10 Jahren digital verfügbar. Rund 44 Millionen Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarten sind im Umlauf - eigentlich vorbereitet auf die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen. Aber eben nur eigentlich. Denn dazu braucht es bislang neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät und eine Geheimnummer. Die Daten zur Person werden dabei aus dem Chip auf der Karte gelesen. Alles viel zu umständlich, sagen Experten seit Jahren, weshalb sich das System bis heute nicht durchgesetzt hat. Nun soll Schluss damit sein - der Ausweis kommt aufs Smartphone. Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dafür Grünes Licht gegeben. Im Herbst soll es real soweit sein.
So funktioniert der Personalausweis auf dem Smartphone
Alle Informationen sollen künftig auf dem Handy verfügbar sein. Gleiches gilt für alle Tablets. Die bisher übliche Karte ist dann nicht mehr nötig, um sich auszuweisen. So soll der Personalausweis auf dem Handy in allen deutschen Kommunen beim Behördengang ausreichend sein. Bis Ende kommenden Jahres sind dann ohnehin alle Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch online anzubieten. Damit sollen die Kommunen aus Sicht des Bundes entlastet werden. Ob das so kommt, ist durchaus strittig. Denn zunächst muss sich die neue Technik mal bewähren und sicher werden auch technische Lösungen auf Verwaltungsseite hermüssen...
Wie sicher der Personalausweis auf dem Smartphone wirklich ist...
Gleichzeitig mit dem Beschluss des Bundesrates ist die Diskussion über die Sicherheit des Personalausweises auf dem Handy neu entbrannt. Kritiker sagen, nur wenige Handy-Modelle seien bisher wirklich geeignet. Es geht um den möglichen Missbrauch sensibler Daten. Den Sicherheitsstandards genügen demnach nur wenige, sehr hochpreisige Smartphones.
Die Bundesregierung hält dagegen - es gebe nun mit dem neuen Personalausweis auf dem Smartphone ein "Zwei Faktoren-System" zur Sicherheit. Erstens durch eine sechsstellige Geheimnummer und zweitens durch den Ausweis selbst, der einmal ausgelesen werden muss. Eine digitale Kopie wird dann auf dem Smartphone gespeichert. Das Gesetz soll zum 1. September in Kraft treten.