Urteil des Bundesgerichtshofs
Rechts vor links gilt nicht generell auf Parkplätzen
Von rechts kommen soll kein Privileg sein
Laut dem Urteil gilt auf Parkplätzen nur in Ausnahmefällen rechts vor links, nämlich wenn die Fahrspuren eindeutigen Straßencharakter haben - wie zum Beispiel Zu- und Abfahrten. Doch auch dort seien Leute zu Fuß unterwegs, was einer zügigen Fahrweise entgegenstehe, so der Bundesgerichtshof. Strenge Vorfahrtsregeln seien hier daher nicht erforderlich.
Die beiden Fahrer vom Baumarkt-Parkplatz in Lübeck müssen sich jetzt übrigens den Schaden teilen. In einem Verhältnis von 30 zu 70 Prozent. Denn laut Richter waren sie an der unübersichtlichen Stelle beide zu schnell unterwegs - der eine aber schneller als der andere. Darum muss er mehr bezahlen.
Die juristischen Hintergründe zu rechts vor links
Der VI. Zivilsenat billigte es ausdrücklich, dass die Lübecker Gerichte die Regel "rechts vor links" aus dem Paragrafen 8 der Straßenverkehrsordnung nicht angewandt hatten. Damit entschied der Bundesgerichtshof einen bislang von ihm nicht geklärten Streit zugunsten einer stark eingeschränkten Verwendung der Vorfahrtsregel auf Parkflächen. Gebe es dort keine ausdrücklichen Bestimmungen, so komme der Grundsatz "rechts vor links" – unmittelbar oder auch indirekt im Rahmen des Paragrafen 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung - nur dann zur Anwendung, wenn die Fahrbahnen Straßencharakter hätten.
Ihre Entscheidung begründeten die Richter mit den Besonderheiten des Verkehrs auf Parkplätzen. Dort stehe nicht die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs im Vordergrund, sondern das vom Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme geprägte Ein- und Ausparken sowie das Rangieren. Auf diese Konstellation passe der Paragraf 8 der Straßenverkehrsordnung nicht. Anders könne es sein, wenn bestimmte Strecken aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eindeutig erkennbar der Zu- und Abfahrt dienten.
Das Urteil können Sie im Original nachlesen unter diesem Link: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132254&pos=11&anz=821
