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  3. Straßenbau: Streit um Anwohnerkosten
Straßenbau - doch wer soll zahlen?

Straßenbau: Streit um Anwohnerkosten

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
16. Oktober 2017
Nach Baden-Württemberg und Hamburg denkt ein drittes Bundesland über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anwohner nach. Bei vielen Kommunen stößt das aber auf Widerstand - denn sie zahlen drauf.

Es ist eines der Wahlversprechen der neuen Jamaika-Regierung in Schleswig-Holstein: Künftig sollen die Kommunen selbst darüber entscheiden können, ob Sie ihre Bürger an den Straßenausbaukosten beteiligen wollen oder nicht. So verkündet es auch der zuständige neue Innenminister Hans-Joachim Grote - bis vor kurzem selbst Bürgermeister der reichen Stadt Noderstedt. Der bestehende Zwang zur Erhebung der Beiträge soll wegfallen. Doch genau dieser Satz des neuen Innenministers sorgt bei seinen früheren Amtskollegen für jede Menge Unmut: Elmshorns Bürgermeister Hatje etwa meint, auf dieses "Geschenk" hätte er gut und gerne verzichten können.

Freiheit bei Straßenausbaubeiträgen - ein vergiftetes Jamaika-Geschenk?

In jedem Fall sorgt der Vorstoß für Unfrieden in der "kommunalen Familie". Denn was auf den ersten Blick nach einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung aussieht, hat aus Sicht vieler Bürgermeister einen ziemlichen Pferdefuß. "Mit den finanziellen Folgen werden wir allein gelassen", so etwa der Bürgermeister von Elmshorn. Auch viele Amtskollegen von ihm fürchten, dass sich reiche Kommunen zwar leisten können, auf die Straßenausbaubeiträge zu verzichten, ärmere Kommunen jedoch seien auf die Beiträge angewiesen. Von einer Gleichbehandlung könne dann keine Rede mehr sein. Die Beiträge würden so zu einem wichtigen Standortfaktor, finanziell schwächere Kommunen hätten weitere Nachteile zu befürchten, eine Abwärtsspirale würde in Gang gesetzt, heißt es bei einigen Bürgermeistern.

Straßenbeiträge runter, dafür Grundsteuer hoch?

Das ist auch dem Innenministerium durchaus klar. Zur Gegenfinanzierung schlägt die Jamaika-Landesregierung daher vor, die Grundsteuer zu erhöhen. Diese müsste aus Sicht einiger Bürgermeister im Norden - etwa ärmerer Kommunen wie Pinneberg - jedoch ins "unermessliche" steigen, um die Kosten aufzufangen. Die zuvor in Schleswig-Holstein abgewählte SPD-Regierung stellt sich nun hinter die Kommunen. "Der vollmundig versprochene Ausgleich für die Kommunen wird auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben", so die SPD-Landtagsabgeordnete Raudies im Kieler Landtag. Man verschiebe die Probleme nur auf die kommunale Ebene. So oder so ist Schleswig-Holstein bereits wieder im Wahlkampf-Modus. Denn im Mai 2018 sind Kommunalwahlen.

Straßenbau - so handhaben es andere Bundesländer

Baden-Württemberg und Hamburg haben Straßenausbaubeiträge inzwischen komplett abgeschafft. Hier zahlen die Kommunen die kompletten Kosten selbst. In den anderen Bundesländern sind die Kosten im jeweiligen Kommunalabgabengesetz (KAB) geregelt. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich und wiederum in den örtlichen Beitragssatzungen festgeschrieben.

Diese Regeln für Straßenbaubeiträge gelten grundsätzlich

Einiges jedoch ist überall gleich: Für die Instandhaltung von Straßen zahlen die Anwohner nicht. Nur für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße darf die Kommune Beiträge erheben. In der Praxis bemängeln viele Kommunen, dass sich Stadtparlamente auf Druck von Anwohnern gerne für die "kostengünstigste" Variante entscheiden. Wenn die Straßen dann nach wenigen Jahren sanierungsbedürftig sind, bleibt die Kommune jedoch auf den Folgekosten sitzen. Anwohner werden nicht erneut zur Kasse gebeten.

Was ist Instandsetzung - was ist Ausbau ?

Wenn eine Straße durch Bauarbeiten verbessert wird, darf die Kommune dafür Anwohnerbeiträge erheben. Das gilt etwa bei der Einrichtung von Parkstreifen, einer Straßenbeleuchtung oder eines Rad- und Gehwegs. Ähnlich sieht es aus bei einer Verbreiterung der Straße oder einer sonstigen Umgestaltung. Dabei kann die Gemeinde die Bürger beteiligen, muss dies aber nicht in allen Fällen tun. Was zu Kritik etwa beim Verband der Wohnungseigentümer führt. Häufig gäben die Kommunen so Investitionen zu Lasten Dritter in Auftrag, es entstehe kein Anreiz zur Wirtschaftlichkeit, heißt es dort. Wie hoch genau die Kosten sein dürfen, die sich die Stadt von den Anwohnern zurückholt, hängt wiederum von der Straße und nicht zuletzt von der örtlichen Satzung ab. Grundsätzlich gilt: Bei Anliegerstraßen dürfen 75 Prozent der Kosten umgelegt werden, bei Haupterschließungsstraßen meist 60 Prozent. Mehr Diskussionen verursacht hingegen der Schlüssel, wonach die Beiträge berechnet werden. Da geht es um die Größe des Grundstücks, die Art der Bebauung und vieles mehr.

Einmalige und widerkehrende Straßenbeiträge

Meistens werden Straßenausbaubeiträge einmalig und bezogen auf eine bestimmte Baumaßnahme erhoben. Ein einigen Bundesländern erlaubt das KAG den Gemeinden aber auch, wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dabei legt die Gemeinde jedes Jahr alle umlagefähigen Straßenbaukosten auf alle Grundstückseigentümer der Gemeidne um. Dann müssen alle Eigentümer zahlen, egal ob ihr Grundstück an einer bebauten und nicht ausgebauten Straße liegt. Der Vorteil: die Kosten fallen - pro Jahr gerechnet - geringer aus und wird meist berechenbarer. Es gibt keine unerwarteteten und sehr hohen Kosten. Gegner argumentieren aber, dass sie zahlen müssen, ohne selbst je in den Genuss einer Wertsteigerung ihrer Immobilie durch einen Straßenbau vor ihrer Haustür zu kommen.

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