Straßenmusiker finden sich vor allem in Fußgängerzonen

Straßenmusiker - wo gilt welches Recht?

Straßenmusiker sind in vielen Kommunen ein Dorn im Auge - andere freuen sich darüber. Wo dürfen Straßenmusiker was machen? Ein kleiner Überblick!

Straßenmusiker in München

Müssen ein Casting bestehen. Nur die „Besten“ dürfen in die Fußgängerzone. Durchgeführt wird das Casting von der Stadtinformation.

Dresden

Straßenmusiker brauchen hier eine Sondernutzungserlaubnis. Die kostet 25 Euro pro Stunde, bei CD-Verkauf kommen 2,2 Euro pro Tag dazu. Gespielt werden darf zwischen 12 und 20 Uhr, immer nur von der vollen bis zur halben Stunde. Der Sonntag ist tabu.

Straßenmusiker - aus dem Stadtbild kaum wegzudenken

Rostock

Erlaubt Musik in strengen Grenzen und mit zeitlichen Auflagen. Es gibt Kontrollen und Platzverweise. Die Regeln sollen künftig weiter verschärft werden

Wiesbaden

Erlaubt Straßenmusikern, maximal 30 Minuten an einer Stelle zu spielen, danach müssen sie außer Hörweite sein. Der Einsatz von Verstärkern ist verboten.

Darmstadt

Reglementiert die Zahl der Straßenmusiker. Pro Tag dürfen es maximal fünf sein. Die Genehmigung kostet 5 Euro pro Tag.

Düsseldorf

Verbietet den Verkauf von CDs. Straßenhandel ist verboten, das schädige die Händler in der Innenstadt heißt es zur Begründung.
Wie sollten deutsche Kommunen mit dem Problem von Straßenmusikern umgehen? Und ist es überhaupt ein Problem? Christian Erhardt hat sich zum Thema Gedanken gemacht. In seinem Leitartikel fordert er: Überlasst den Passanten die Bewertung, was Kunst ist und was nicht. 

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