Die Tourismusabgabe ersetzt die Bettensteuer - und kann eine sinnvolle Einnahmequelle für Kommunen sein. © George Tsartsianidis/123rf

Tourismusabgabe lässt Kassen klingeln

Die Tourismusabgabe ersetzt die Bettensteuer. Mit Hessen hat nun das letzte Bundesland eine Regelung für die neue Einnahmequelle für Kommunen geschaffen. Aber wer muss eine Tourismusabgabe zahlen und wer darf sie verlangen?

Ob man einen Kurzurlaub in der Großstadt, ein Wellness-Wochenende an der Ostsee oder Skifahren in den bayerischen Alpen möchte, die meisten Urlaube bedeuten auch Übernachtungen im Hotelgewerbe. Viele Kommunen haben daraus Profit schlagen können: Die Bettensteuer war eine verlässliche Einnahmequelle. Doch das Bundesverwaltungsgericht erklärte sie 2012 in Teilen für verfassungswidrig. Die Tourismusabgabe - die nun mit Hessen auch das letzte Bundesland eingeführt hat - repräsentiert den Teil der Bettensteuer, der nicht verfassungswidrig ist: Eine Abgabe für nicht-geschäftliche Übernachtungen im Hotelgewerbe. Übernachtungen für eine Geschäftsreise, die von der Bettensteuer auch betroffen waren, können nicht mit der Tourismusabgabe belegt werden.

Nur Touristenorte können Tourismusabgabe fordern

Jedoch können nur eingetragene "Touristenorte" die Abgabe verlangen. Aber welche Voraussetzungen muss eine Kommune erfüllen, um als Touristenort zertifiziert werden zu können? Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich definiert. In Hessen muss eine Kommune im Jahr mindestens doppelt so viele Übernachtungen zählen wie Einwohner. Außerdem muss die Kommune eine besondere landschaftliche Lage, Kultureinrichtungen oder Naherholungsangebote vorweisen können. Im Juni dieses Jahres hat das Wirtschaftsministerium Frankfurt am Main zum ersten Touristenort Hessens erklärt. Ebenfalls beworben hat sich Schotten aus dem Vogelsbergkreis und Rüdesheim aus dem Rheingau-Taunus-Kreis bemüht sich, die Auflagen bis zum nächsten Jahr erfüllen zu können.

Kommunen definieren Tourismusabgabe selbst

Die betreffende Kommune kann dann in einer Satzung die genaue Abgabe definieren. Neben den Abgaben im Hotelgewerbe, können für Touristen auch höhere Beiträge zum Beispiel in Museen und Bädern verlangt werden. Frankfurt plant eine Abgabe von 1,50 bis 2,50 Euro pro Übernachtungsgast, die die Hotels zum Ende des Jahres bezahlen müssen. Bei etwa 2,25 Millionen nicht-gewerblichen Übernachtungen im Jahr, wäre das für Frankfurt eine ergiebige Einnahmequelle. Auf höhere Beiträge von Touristen in kulturellen, öffentlichen Einrichtungen verzichtet die Stadt. Denn in diesen Fällen müsste die Kommune selbst bei jedem Ticketverkauf überprüfen, bei wem es sich um einen Touristen handelt und bei wem nicht.