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Von der kommunalen Doppik zu IPSAS: Ein Mehrwert für Kommunen?

1. Mai 2021
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Auch im Jahr der Corona-Krise forciert die Europäische Kommission weiterhin die Einführung einheitlicher Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor – die European Public Sector Accounting Standards (EPSAS). Die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) bilden derzeit die Basis der zukünftigen EPSAS. Doch was ändert sich für Kommunen bei einem Umstieg von der kommunalen Doppik auf die IPSAS?

Besondere Aufwände, so die Ergebnisse eines Pilotprojektes der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, der KGSt und der Stadt Leverkusen, ergaben sich bei der Bilanzierung der Sachanlagen, der Pensionsrückstellungen und der Finanzanlagen inklusive der Derivate.  

Während auf der Aktivseite die Anwendung des Komponentenansatzes die Bewertung der Sachanlagen erschwerte, da nicht alle Anlagegüter in dieser Form erfasst waren, sorgten die Anpassungen insbesondere auf der Passivseite der Bilanz für erhebliche Veränderungen gegenüber der Doppik. Durch die Anwendung des in den IPSAS vorgesehenen Anwartschaftsbarwertverfahrens bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen stiegen diese im Vergleich zur Doppik um über 135 Prozent an. Auch infolge dessen schrumpfte im IPSAS-Abschluss das Eigenkapital um mehr als 105 Prozent gegenüber dem NKF-Abschluss. Damit wäre die Kommune im Gegensatz bei der Anwendung der Doppik nach dem IPSAS-Abschluss von Überschuldung bedroht. 

Als sehr komplex und umfangreich hat sich auch die Anwendung der IPSAS 28 bis 30 (Finanzinstrumente) herausgestellt. Dies trifft insbesondere auf Derivate und deren Bilanzierung zu. In der Doppik werden Derivate als schwebende Geschäfte nicht bilanziert. Nur bei zu erwartenden Verlusten, sind Drohverlustrückstellungen zu bilden. Nach IPSAS sind Sicherungsgeschäfte/Derivate zum Fair-Value oder zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren (IPSAS 29.99). Gewinne oder Verluste, sind im Überschuss oder Defizit zu erfassen. 

Auch eignen sich die IPSAS derzeit nicht als Planungs- und Steuerungsinstrument für politische Entscheidungen, da die dafür notwendigen Instrumente, wie z. B. Ziele und Kennzahlen, nicht berücksichtigt werden. Welchen Einfluss der „True and Fair View“ auf politische Entscheidungsträger haben könnte, ist auch noch nicht untersucht. Insofern hat die Anwendung der IPSAS in deutschen Kommunen keinen wirklichen Mehrwert. 

Weitere Informationen erhalten Sie in der Veranstaltung „EPSAS ante Portas (5.6)“ auf dem KGSt®-FORUM 2021 am 07.10.2021. 

Andrea Stertz ist Referentin im Programmbereich Finanz­management der KGSt.
Andrea Stertz ist Referentin im Programmbereich Finanz­management der KGSt. 

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