Impfpass Vorteile für Geimpfte Bundesländer
Vorteile für Geimpfte mit Impfpass - wo sie schon gelten.
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Infektionsschutzgesetz

Diese Bundesländer bieten Vorteile für Geimpfte

Bundestag und Bundesrat haben die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte Verordnung mit Freiheiten für Geimpfte beschlossen. Immer mehr Bundesländer preschten vor. In welchen Bundesländern jetzt schon Vorteile für Geimpfte und damit mehr Freiheiten beschlossen wurden - und was die Kommunen fordern.
Aktualisiert am 7. Mai 2021

Die Bundesregierung und nun auch der Bundestag  und der Bundesrat haben die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte Verordnung beschlossen, mit den darin festgelegten Vorteilen und Freiheiten für Geimpfte,

  • Das Bundeskabinett  hat die Verordnung jetzt gebilligt.
  • Noch lange bevor der Bundestag darüber entschieden hatte und der Bundesrat abschließend am Freitag dazu tagte, schafften mehrere Bundesländer bei Freiheiten und Vorteilen für Geimpfte Tatsachen - und immer mehr ziehen nach.
  • Die neuen Ausnahme-Regeln für Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfung) gelten ab Sonntag, 9. Mai.
  • KOMMUNAL hat recherchiert, welche Bundesländer Geimpften bereits Vorteile bieten - und wo dies geplant ist.

Berlin: Diese Vorteile für Geimpfte gelten ab 1. Mai

Wer zweimal gegen Corona geimpft wurde, soll in der Hauptstadt Berlin künftig die gleichen Rechte haben wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Vor dem Besuch in der Ausstellung oder dem Termin im Kosmetiksalon fällt der Gang zur Teststation weg. Als Nachweis gilt der Impfpass. Voraussetzung ist, dass die Zweitimpfung mindestens 15 Tage zurückliegt. Die Regelung greift 15 Tage nach der Zweitimpfung. Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft und gilt vorerst bis zum 16.Mai 2021.

Auch wer eine Corona-Infektion überstanden hat, braucht nun künftig keinen Test mehr für Friseur oder Einkauf. Dies gab Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am  Dienstag, 27. April, bekannt. Für Genesene ist künftig ein PCR-Test ausreichend, der eine Infektion im letzten halben Jahr nachweist.

Bayern: Freiheiten für Geimpfte seit  28. April

In Bayern werden vollständig geimpfte Personen im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.Die bayerische Staatsregierung hat dazu Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen. Sie sind seit diesem Mittwoch, 28. April in Kraft. Zum Kabinettbeschluss

Thüringen: Geimpfte brauchen keinen Negativ-Test mehr ab 5. Mai

Wer gegen das Coronavirus geimpft wurde oder als von Covid-19 genesen gilt, soll ab dem 5. Mai in Thüringen mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Damit brauchen Geimpfte und Genesene keinen negativen Test mehr, um  etwa den Zoo zu besuchen oder zum Friseur zu gehen. Wie die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner MDR THÜRINGEN sagte, wird eine entsprechende Regelung Teil der neuen Thüringer Verordnung sein. Für Genesene soll die Ausnahme  nur gelten, wenn die  Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Ob es auch für Geimpfte ein Zeitlimit geben wird, soll im Laufe der Woche entschieden werden. Ob für Geimpfte zukünftig auch Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen wegfallen, werde im Bund entschieden.

Hessen: Vorteile für Geimpfte ab sofort

Ab sofort sollen in Hessen vollständig Geimpfte 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Impfdosis rechtlich mit negativ Getesteten gleichgestellt werden. Damit entfällt für sie die Testpflicht beim Einkaufen oder beim Friseur. Auch Quarantäneregelungen würden auf vollständig Geimpfte nicht mehr angewandt,  sagte Ministerpräsident  Volker Bouffier im Landtag. "In Hessen haben wir bereits reagiert und unsere Verordnung entsprechend mit Gültigkeit vom heutigen Tag geändert", so der Regierungschef. "In allen Bereichen, in der nach unseren Verordnungen der Nachweis geführt werden muss, dass für eine Infektion mit dem SARS-CoV2-Virus keine Anhaltspunkte vorliegen – der sogenannte Negativnachweis oder auch „Freitesten“ – werden vollständig Geimpfte getesteten Personen gleichgestellt." Es brauche dann keinen Test mehr.  Die Rede des Ministerpräsidenten finden Sie hier.

Brandenburg: Keine Quarantäne mehr für Geimpfte

Das Brandenburger Kabinett hat beschlossen: Wer aus einem Risiko- oder Hochinizidenz-Land wie Polen nach Brandenburg ein - oder zurückreist, muss sich nicht mehr in eine zehntägige häusliche Quarantäne begeben, wen er vollständig mit einem in der EU zugelassenem Impfstoff gegen das Corona-Virus geimpft ist. Der russische Impfstoff Sputnik V, so der Hinweise, habe diese Zulassung noch nicht erhalten. Der Beschluss.

Rheinland-Pfalz: Freiheiten für zweimal Geimpfte

Zweimal Geimpfte brauchen in Rheinland-Pfalz keinen negativen Coronatest vorlegen, wenn sie einen Biergarten besuchen wollen oder zum Friseur gehen. Der Impfnachweis müsse den Betreibern - also etwa den Anbietern körpernaher Dienstleistungen oder der Außengastronomie - schriftlich oder digital nachgewiesen werden, so das Gesundheitsministerium. Diese Änderung hat das Landeskabinett beschlossen. "Ich halte es für sinnvoll, dass überall dort, wo ein negativer Antigentest eine Ausnahme beziehungsweise eine Erleichterung ermöglicht, diese automatisch auch für Geimpfte und Genesene gilt“, betonte  Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die aktuelle Verordnung! Rheinland-Pfalz führt zudem wieder mehr Normalität in den Alten- und Pflegeheimen ein, wenn dort mehr als 90 Prozent geimpft sind.

Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig kündigt Vorteile für Geimpfte ab 1. Mai an

Vollständig geimpfte Menschen müssen vom 1. Mai an in Mecklenburg-Vorpommern keinen Negativ-Coronatest mehr beim Friseur vorlegen. Das gelte auch für andere Bereiche, wie den Besuch der Außenareale der Zoos, kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an. Mehr Infos

Baden-Württemberg: Geimpfte und Genesene von Testpflicht befreit

Geimpfte und genesene Personen sind in Baden-Württemberg bereits von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit.  Als abgeschlossene Impfung gilt dort jede mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gemäß der empfohlenen Impfserie vorgenommene Impfung gegen die COVID-19-Krankheit. Mit der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung des Landes passt Baden-Württemberg die generellen Regelungen und die Notbremsen-Regelung an die bundeseinheitlichen Vorgaben des novellierten Infektionsschutzgesetzes des Bundes an. Mehr Infos

Niedersachsen  bietet seit 19. April Freiheiten für Geimpfte

Wer in Niedersachsen vollständig geimpft ist,  muss nicht mehr Schnelltests durchführen und Quarantäneauflagen einhalten. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens sagte: „Die ersten Schritte, die verantwortlich sind, haben wir in Niedersachsen bereits gesetzt, während andere Bundesländer noch darüber diskutieren.“

Die Niedersachsen müssen zum Beispiel beim Friseurbesuch in Niedersachsen keine negative Testbescheinigung mehr vorgelegt werden. In der Corona-Verordnung sei dies bereits seit dem 19. April geregelt, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.  Die Corona-Schutzimpfung müsse mindestens seit 15 Tagen abgeschlossen sein. Diese Regelung gelte auch für Hochinzidenzkommunen mit einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Mehr Informationen.

Sachsen-Anhalt: Bereits jetzt Vorteile für Geimpfte

Vollständig Geimpfte sind in Sachsen-Anhalt nach der Corona-Eindämmungsverordnung von der Testpflicht befreit. Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz ist es bereits jetzt möglich, etwa zum Friseur oder in ein Geschäft zu gehen, ohne einen negativen Test nachweisen zu müssen. Das stellte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am 28. April nach einem Bericht von BILD in Magdeburg klar. Mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz ist es bereits jetzt möglich, etwa zum Friseur oder in ein Geschäft zu gehen, ohne einen negativen Test nachweisen zu müsse. Mehr Infos

Sachsen beschließt Gleichstellung Geimpfter

Ab 10. Mai sollen in Sachsen vollständig geimpfte Menschen sowie Genesene in vielen Bereichen mit negativ Getesteten gleichgestellt, teilte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping mit. Die Testpflicht soll dann entfallen. Ausnahmen gelten in Krankenhäusern und Pflegeheimen.Eine Befreiung von der Testpflicht soll es für sechs Monate nach der Infektion auch für Genesene geben.

Hamburg, Saarland, Bremen,  NRW, Schleswig-Holstein ohne Beschluss 

Hamburg hat noch keine Vorteile für Geimpfte beschlossen. Bürgermeister Peter Tschentscher vertritt aber die Ansicht: „Eine vollständig geimpfte Person kann sehr leicht gleichgestellt sein mit einer Person, die einen negativen Schnelltest hat“, sagte Tschentscher. Schwieriger sei es seiner Meinung nach bei der Frage, ob ein vollständig Geimpfter ohne Maske zum Frisör gehen könne. Mehr.

Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans sagte, die tief gehenden Grundrechtseinschränkungen für geimpfte Bürgerinnen und Bürger anzupassen sei "der richtige Weg". Aber weil man bisher noch nicht allen Menschen ein Impfangebot machen könne, solle man negativ Getestete für die Dauer der Gültigkeit des Tests mit den Geimpften gleichstellen. Darüber herrscht fraktionsübergreifend Einigkeit im Saarländischen Landtag. Wie das aber im Detail aussehen soll, darüber muss noch debattiert werden. Mehr zur Debatte.

Auch NRW,  Schleswig-Holstein und Bremen warten noch ab, teilweise setzen sie auf eine Bundeslösung und wollen offenbar nicht vorpreschen. 

Kommunen kritisieren Vorpreschen von Bundesländern

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, kritisiert, dass die Länder eigene Wege gehen, obwohl mit der Bundesnotbremse in der Corona-Krise einheitliche Regelungen beschlossen worden sind. Er forderte die Bundesregierung zu einer zeitnahen Regelung auf. "Es kann der Vorwurf aufkommen, bei Einschränkungen gehe es ganz schnell, bei Lockerungen, die verfassungsrechtlich geboten sind, lasse man sich Zeit bis Ende Mai", sagte Landsberg. Der Druck war groß, auch vor dem Hintergrund von Klagen. Daher zog die Politik den Beschluss nach vorne.

Hier finden Sie die Verordnung, die am 9. Mai in Kraft tritt: