Mehr Freiheiten im Geimpfte in Aussicht gestellt
Geimpft leichter reisen - das erhoffen sich viele Deutsche. Bundestag und Bundesrat werden nun darüber entscheiden.
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Corona-Gipfel

So geht es mit dem Impfen weiter

Ab Juni spätestens soll die Priorisierung beim Impfen gegen Corona fallen. Dies teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Corona-Gipfel mit. Das heiße nicht, dass dann jeder gleich geimpft werden kann, der es will. Außerdem soll die Impfverordnung erneut angepasst werden. So soll es Veränderungen bei der Priorisierung in der Gruppe 3 geben. Welche Freiheiten und Vorteile Geimpfte und Genesene konkret erhalten, wurde jetzt im Bundestag und Bundesrat beschlossen. So sieht der Zeitplan aus! Immer mehr Länder heben die Priorisierung schon jetzt für das Impen in den Arztpraxen auf.
Aktualisiert am 14. Mai 2021

Bund und Länder haben bei einem Corona-Impfgipfel beraten, wie die Impfungen gegen das Corona-Virus noch schneller vorangehen können, wer als nächstes in der Impfpriorisierung dran ist - und ob und welche Freiheiten Geimpfte bekommen sollen. Ein brisantes, aber drängendes Thema. Denn viele Deutsche sind mit dem Impfen noch nicht an der Reihe, obwohl sie gerne schon jetzt geimpft werden wollen. Sie sind künftig dann unverschuldet im Nachteil. Andererseits: Warum sollte für  jemanden, der geimpft ist, nicht Erleichterungen gelten? Bei der Beratung gingen die Meinung in dieser Frage stark auseinander. Fest steht: Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Bürger werden künftig mehr Freiheiten erhalten. Inzwischen haben sich Union und SPD auf einen von Justizministerin Christine Lambrecht vorgelegten Verordnungsentwurf geeinigt. Die Verordnung wurde am Mittwoch, 5. Mai, im Bundeskabinett und am Donnerstag im Bundestag veraschiedet. Am Freitag, 7. Mai, hat der  Bundesrat sie beraten und beschlossen. Geimpfte und Genesene können schon Sonntag, 9. Mai, Vorteile und Freiheiten erhalten. Immer mehr Länder erlauben, dass die Arztpraxen alle impfen, die das wünschen. Bayern, Baden-Württemberg und Berlin heben die Priorisierung auf.

Ausnahmen für vollständig Geimpfte bei Friseurbesuchen

So fällt dann für Geimpfte und Genesene zum Beispiel der Schnelltest vor dem Einkaufen oder vor dem Besuch beim Friseur weg. Bei diesen Erleichterungen handele es sich um "eine Frage des Grundrechtschutzes", wie Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstreicht. 

Bundesregierung unterbreitet Vorschlag mit Vorteilen für Geimpfte

Die geplante Rechtsverordnung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes sieht vor, dass es für vollständig Geimpfte und für Genesene Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben soll.

Neue Einreiseregelungen für Geimpfte

Außerdem sollen für Geimpfte andere Einreiseregelungen gelten, dies betreffe aber  nicht die Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten. Zudem dürften sie künftig ohne vorherigen negativen Schnelltests shoppen gehen. Genesenen sollen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten. Ausnahmen sind auch bei den Ausgangsbeschränkungen geplant. Einen konkreten Anspruch von Geimpften, Einrichtungen besuchen zu dürfen, wie Schwimmbäder, soll es aber nicht geben.

Als Genesene werden in der künftigen Rechtsverordnung zum Infektionsschutzgesetz Menschen bezeichnet, „die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können“.  Wichtig: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung oder das Abstandsgebot gelten auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter.

Bundesjustizministerin: Kein Privileg für Geimpfte, Gebot der Verfassung

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sagte: „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Dies sei kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung.

Gerd Landsberg vom Städte- und Gemeindebund: Vorteile für Geimpfte

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sprach sich in der Debatte für Vorteile Geimpfter aus. "Das Argument der Gleichbehandlung, also, dass einige noch gar keine Chance auf eine Impfung erhalten hätten, greift nicht", sagte Landsberg zu KOMMUNAL. Der Abbau von Einschränkungen für geimpfte Personen könne auch dazu beitragen, dass sich die Impfbereitschaft erhöht. Der Städte- und Gemeindebund drängt  auf bundeseinheitliche Regelungen für Geimpfte. Landsberg kritisierte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Länder gingen jetzt wieder eigene Wege - trotz der bundeseinheitlichen Notbremse in der Corona-Pandemie.

Vorteile für Geimpfte in Berlin, Brandenburg Niedersachsen, Bayern, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz

Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen haben bereits Vorteile für Geimpfte beschlossen, Thüringen hat ebenfalls festgelegt, dass Geimpfte und Negativ-Getestete die gleichen Möglichkeiten bekommen sollen, etwa beim Shoppen oder beim Friseurbesuch. Dies soll dort ab 5. Mai gelten, sagte die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner MDR THÜRINGEN.

Impfverordnung: Wer bei der Priorisierung nach vorne rücken soll

Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für eine neue Impfverordnung sieht  vor, dass der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung verlängert werden. Außerdem rücken Personengruppen in der Impfreihenfolgevor: So sollen  Wirtschaftsvertreter, die im Ausland arbeiten,  früher geimpft werden. Menschen, die an Hochschulen tätig sind, werden in der dritten Priorisierungsgruppe eingestuft. "Hierunter fallen insbesondere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer", heißt es in dem Entwurf der neuen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Nach  einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar für die Bild am Sonntag wider. Dort sprachen sich 75 Prozent der Menschen in Deutschland für eine sofortige Aufhebung der Impfreihenfolge aus. 22 Prozent sind dagegen, die restlichen drei Prozent machten keine Angabe. Mehr Informationen!

Die Impfpriorisierung soll bundesweit laut Kanzlerin Merkel bis spätestens Juni wegfallen, das Kabinett in Bayern hat jetzt beschlossen, dass Impfwillige sich im Freistaat bereits ab Mitte bis Ende Mai einen Termin machen können. Um möglichst viele Bürger impfen zu können, hat Hessen jetzt beschlossen, dass alle Impfwilligen ohne jede Priorisierungsvorschrift ab sofort mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden können.

So sieht die Einteilung in den einzelnen Gruppen jetzt aus:

Gruppe 1  Mit höchster Priorität

Zu dieser Gruppe, die zuerst geimpft wird, zählen Bewohner von Altenheimen, über 80-Jährige, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal, das erhöhtem Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist - etwa auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst.

Gruppe 2 Mit hoher Priorität

Zur Gruppe 2 gehören nach wie vor 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatienten, enge Kontaktpersonen bei der Betreuung, Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.Inzwischen werden deutlich mehr Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in diese Gruppe aufgenommen, etwa bei schwerer Diabetes, chronischen Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen und Patienten mit Krebserkrankungen ohne gestopptes Tumorwachstum. In diese Gruppe gehören auch Lehrer und Erzieher. Früher geimpft werden auch besonders fettleibige Menschen und Personen mit Erkrankungen wie biopolarer Störung, schwerer Depression, Schizophrenie. Personen, die im Rahmen der Ausübung eines Heilberufs mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko" tätig sind. Beschäftigte in Auslandsvertretungen oder von politischen Stiftungen, die an Orten tätig sind, an denen die gesundheitliche Versorgung unzureichend ist. Künftig können auch bis zu 2 Kontaktpersonen benannt werden, die geimpft werden. 

Gruppe 3 Mit erhöhter Priorität

Zur Gruppe 3 zählen 60-bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Einzelhandel und ursprünglich auch Personal in Kitas und Schulen. NEU: Zu dieser Gruppe zählen jetzt auch die Wahlhelfer. Geplant:  Hochschullehrer und Wirtschaftsvertreter im Ausland. Zeitplan ab Mai 2021

Gruppe 4  Normales Risiko

Zur Gruppe 4 gehören alle Menschen unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen und sonstigem erhöhtem Risiko. NEU! Zeitplan: Spätestens ab Juni 2021 sollen sie sich einen Termin machen können. Aktuell: Mehrere Ländern haben schon jetzt Mitte Mai die Priorisierung in den Hausarztpraxen aufgehoben!

Hier finden Sie die Einteilungen der Gruppen im Detail.

Bei einem Impfgipfel einigten sich Bund und Länder am 19. März darauf, dass ab 5. April in den Hausarztpraxen geimpft werden soll. Aufgrund der zunächst noch begrenzten Zahl an Impfdosen werden anfangs kleinere Mengen an die Praxen ausgeliefert. Jede der rund 50.000 Hausarztpraxen soll wöchentlich etwa 20 Impfdosen erhalten. Später sollen auch Fach- und Betriebsärzte einbezogen werden. Die Ergebnisse des Impfgipfels! Derzeit ist laut Bundesregierung nicht vorgesehen, dass Impfstoffdosen für die erforderliche Zweitimpfung in den Arztpraxen zurückgelegt werden. Die Ärztinnen und Ärzte müssen die Termine entsprechend planen und dann die benötigten Dosen für die Zweitimpfungen bestellen. Weitere Informationen der Bundesregierung zum Impfen in den Arztpraxen.

Die aktuellen Zahlen zu den Impfungen gegen das Corona-Virus veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem  Impf-Dashboard.

Die neue Verordnung mit Erleichterungen und mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene finden Sie hier zum Runterladen, sie wurde am 7. Mai  im Bundesrat beschlossen.