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Warum das OZG aus kommunaler Sicht zwingend weiterentwickelt werden muss

1. April 2021
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Für die meisten Kommunen in Deutschland steht die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) ganz oben auf der Prioritätenliste. Und auch wenn die Bereitschaft zu einer erfolgreichen Umsetzung in der kommunalen Familie weiterhin sehr groß ist, so sind Kommunen doch verunsichert und mitunter resigniert ob fehlender klarer Handlungsoptionen. Zum Beispiel fehlen aus ihrer Sicht konkrete Projektauftraggeber oder Projektleitungen, bei denen Nachfragen oder gar Interventionen möglich wären.

Digitalisierung ist mehr als OZG-Umsetzung 

Allein der Einstieg in die OZG-Umsetzung ist für Kommunen oft nicht trivial, denn – wie digital ist die eigene Kommune eigentlich schon? Fehlende Benchmarks oder Reifegradmessungen erschweren eine genaue Einordnung. Noch komplexer wird es bei der Beantwortung der Frage, ab wann ein entwickelter Online-Dienst OZG-konform ist. Erfolgsentscheidend für die Wirksamkeit in den Kommunen ist eine medienbruchfreie oder -arme Digitalisierung der Fachverfahren im Backoffice. Hierzu sagt das OZG allerdings nichts. 

Die Pandemiekrise machte mit ihren Folgen für die Arbeitsweisen und -techniken offenbar: Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungs-Systeme, sichere Kommunikationskanäle oder Kollaborations-Tools als Basiskomponenten der Verwaltungsdigitalisierung sind für den Erfolg des OZG unerlässlich. Und zugleich braucht eine Kommune diese Basiskomponenten, um ihr eigenes lokales Ökosystem zu digitalisieren – Smart City/Smart Region sind hier die Schlagworte. 

Komplexität reduzieren 

Die digitale Transformation hat Kommunen bereits mit diesem Wandel (heraus-)gefordert, die Krisensituation mit ihrem „New Normal“ forciert weiterhin die Priorisierung. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn sich kommunale Entscheiderinnen und Entscheider eine Reduzierung der Komplexität wünschen. Die Renaissance eines bereits in Kommunen erprobten Modells scheint das Gebot der Stunde zu sein – die strikte Trennung von Front- und Backoffice.  

Dies bedeutet: Kommunen bieten ihren Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern weiterhin alle Leistungen multichannelfähig an (Frontoffice) und beraten sie dabei. Für alle Bundes- und Landes-Leistungen, die Kommunen „lediglich“ im Auftrag ausführen, fordert die KGSt eine zentrale(-re) Bereitstellung als Web-Services im Backoffice durch die Leistungsverantwortlichen selbst. 

Volker Scharfen ist Referent im Programm­bereich Organisations- und Informationsmanagement der KGSt.
Volker Scharfen ist Referent im Programm­bereich Organisations- und Informationsmanagement der KGSt. 
Fotocredits: KGSt

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