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Wassertourismus Hafen
© AdobeStock

Marina und Promenaden

Wassertourismus: Expertentipps für die Planung

23. Juni 2023
Ein Drittel aller Urlaubsreisen im Inland führt die Deutschen an Nord- und Ostsee. Rund 20 Millionen Menschen verbringen ihren Urlaub oder ihre Freizeit rund ums Wasser. Ein riesiges Potential, sagt unser Gastautor und Wasserexperte Heiner Haass. Er gibt Städten und Gemeinden Tipps für die Umsetzung. Denn beim Baurecht ist einiges zu beachten.

Bootstouristen sind sehr ausgabefreudig und geben pro Tag bis zu 100 Euro pro Person aus. Bootstouristen zählen damit zu den höherwertigen Touristen mit einem beachtlichen Multiplikatoreffekt für das kommunale Image. Eine Kommune, die ihre Wasserfront attraktiver und nutzbar macht, erhält einen spürbaren Imageschub. In Deutschland besitzen rund 1.500 Kommunen nutzbare und attraktive Wasserlagen. Diese liegen nicht nur im Norden Deutschlands, sondern verteilen sich nahezu gleichmäßig. Deutschland verfügt über circa 13.000 Kilometer Wasserstrassen und ist innerhalb Europas vorwiegend wassertouristisches Transitland.

Wassertourimus - wie Kommunen planen können

Die Planungs- und Bauaufgabe einer öffentlichen Wasserfront, Promenade oder Marina ist für viele Kommunen und Planungsbüros ein äusserst attraktiver Auftrag, der auch eine beachtliche Referenzwirkung mit sich bringt. Hier liegt in den meisten Projekten das erste und grundlegende Problem, in dem die marinatechnischen Qualitäten und Kompetenzen des Projektes mangels Fachkunde auf der Strecke bleiben. In der Folge entstehen in der Anlage eine Reihe von Funktionsstörungen bis hin zu Havarien. Hieraus entstehen dann auch nicht selten komplizierte Haftungsfragen.  

Planungs- und Baurecht für Marinas und Promenaden

Die Entwicklungen von Wasserfronten, Promenaden und Marinas sind doch recht selten und ihre hohe fachliche Expertise kaum bekannt. Des Weiteren gibt es für diese Bauaufgaben kaum Normen und auch im Planungs- und Baurecht sind diese Anlagen kaum bekannt. Andererseits ist es für ein Planungsbüro durchaus interessant und repräsentativ, eine Anlage am Wasser zu planen. Allerdings wird dieses ohne entsprechende eigene Fachkenntnisse und Erfahrungen zu einem unkalkulierbaren Risiko. Es soll daher hier empfohlen werden, in den örtlichen Planungsprozess zusätzlich einen sachkundigen Berater für bauliche Anlagen der Freizeitschifffahrt einzubinden.

Was sind die häufigsten und riskantesten Fehlerpunkte in Planungen von Wasserfronten, Promenaden und Marinas?

  • Lage und Orientierung der Anlage und der Bootsliegeplätze. Bootsliegeplätze und Marinas haben vorrangig Schutzfunktionen für Boote zu erfüllen. Wenn die Funktionen nur mangelhaft oder gar nicht erfüllt sind, besteht insgesamt ein Risiko. Dieses gilt auch für die Lage und Orientierung von Liegeplätzen für Boote innerhalb einer Anlage.
  • Richtige Dimensionierung, Grössen und Kapazitäten. Die richtige Dimensionierung einer Wasserfront oder Marina steht in direkter Abhängigkeit zum Gewässer. Fahren hier kleinere Sportboote oder größere Boote? Für die Entwicklung einer Wasserfront/ Marina ist dieses von entschiedenem Einfluß, der oftmals unbeachtet oder unerkannt bleibt.
  • Richtige Aufteilung und Zonieren der Anlage. Wasserfronten und Marinas sind extrem komplexe Bauwerke. Es gibt Funktionsbereiche, die nicht nebeneinander liegen dürfen und Bereiche, die zusammen gehören/müssen. Hinzu kommen die funktionalen Bedingungen aus der Verbindung von Wasserseite mit der Landseite. Ein Planer, dem diese Bedingungen und Sachzwänge nicht bekannt sind, gerät hier schnell in einen „Blind-Flug“.
  • Ausstattungen einer Wasserfront oder Marina.
  • Des Weiteren stellen die richtigen und notwendigen Ausstattungselemente eine wichtige Aufgabe dar. Welches sind die notwendigen marinatechnischen Ausstattungen und welches sind „Ontop“- Angebote? Auch hier gerät ein Planer unter Umständen wieder in ein Planungsrisiko. Außerdem können zahlreiche wirtschaftlich attraktive Angebote übersehen oder unerkannt bleiben.
  • Sicherheitsausstattungen sind für Anlagen am Wasser unerläßlich!  In dem Maß, wie eine Kommune den Zugang zu Wasserflächen öffnet, ist sie auch verpflichtet, die erforderlichen Sicherheits- und Rettungseinrichtungen vorzuhalten. Hierüber besteht leider sowohl bei Kommunen wie auch bei Planern weitgehend Unkenntnis und Normen oder Regeln hierfür existieren nicht. Die technischen Rahmenbedingungen sind sehr komplex und so verwundert es auch nicht, daß derzeit mehr als 95 Prozent der bekannten Slipanlagen technisch mangelhaft sind, Funktionsmängel aufweisen und mitunter große Havarierisiken aufweisen.

Wie sieht es mit der Haftung bei Havarien, insbesondere bei Personenschäden, aus?

Zunächst steht sicher der Betreiber der Anlage in der Verpflichtung, eine mängelfreie, funktionierende und sichere Anlage anzubieten. Kommt es auf einer Slipanlage zu einer Havarie, steht die Kommune als Betreiber in dieser Verpflichtung. Es existieren kaum Normen und Regeln für Planung und Bau von Slipanlagen, jedoch kennen entsprechende Sachverständige die technischen Anforderungen an diese Bauwerke und können verlässlich prüfen, ob diese in vorliegendem Fall erfüllt werden können.

Professor Dr. Haass

Der Autor: Professor Dr. Heiner Haass ist als Architekt auf bauliche Anlagen für die Freizeitschifffahrt spezialisiert. Zudem ist er Präsident des Verbandes der internationalen Bootsexperten und leitet im Weltschifffahrtsverband PIANC internationale Arbeitsgruppen zum Thema. 

 

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