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  3. Das Online-Zugangsgesetz ist Realität
OZG in sechs Kommunen gestartet
Was lange währt, wird....na, schauen wir mal...die erste Anwendung des Online-Zugangsgesetz (OZG) ist seit heute scharf geschaltet - sechs Kommunen sind ab sofort dabei...
© shutterstock

erste Leistung ist online

Das Online-Zugangsgesetz ist Realität

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
18. Dezember 2019
Dass wir in Deutschland nicht ausführlich und genau planen, kann wirklich niemand behaupten. Das gilt auch und insbesondere in der Verwaltung. Seit Jahren finden Workshops, Diskussionen und Meetings zum Online-Zugangsgesetz statt. Kaum eine Kommune, die nicht schon das eine oder andere theoretische Strategie-Papier zum OZG in Händen hielt. Und jetzt, auf einmal, am 18. Dezember, so kurz vor Weihnachten ist das OZG Wirklichkeit...naja, ein klein wenig zumindest...

Es nennt sich "Live-Betrieb" und ist die erste offizielle Anwendung des Online-Zugangsgesetz (kurz OZG) in Kommunen. Sechs Gemeinden in Schleswig-Holstein sind die ersten, die es umsetzen. Konkret geht es um eine Anwendung für das Wohngeld. eine ziemlich komplizierte öffentliche Leistung, die knapp 600.000 Haushalte in Deutschland beziehen. Das Bundesinnenministerium sagt, dass Bürger für das Ausfüllen der Papiere im Schnitt zwei Stunden benötigen. Denn wir sprechen immerhin - je nach Bundesland - von sechs bis acht Seiten Antragsformular. Die Anträge sind zudem sehr komplex und die Fehlerquote beim Ausfüllen laut Innenministerium auffallend hoch. Logisch, dass davon nicht nur viele Bürger genervt sind, die Kommunalverwaltungen binden dadurch auch viel Zeit (und Geduld). Einfacher und verständlicher sollte es daher im Rahmen des OZG werden. Seit dem 18. Dezember ist es nun in sechs Kommunen im Einsatz, konkret in Flensburg, Lübeck, Neumünster, Kiel, Reinbek und in Pinneberg bei Hamburg. 

Warum die Live-Schaltung nur in Schleswig-Holstein? 

Offiziell heißt die heute erfolgte live-Schaltung "Referenzimplementierung". Konkret geht Schleswig-Holstein als Bundesland in Vorleistung und hat seinen Dienstleister (Dataport) beauftragt, die Wohngeld-Anwendung zu implementieren. Die Konzepte für die Anwendung hatte zuvor das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Innenministerium übernommen. Die Bundesländer haben sich die insgesamt 14 Themenfelder mit 30 Digitalisierungslaboren untereinander nach Themen aufgeteilt. 

Die sechs Kommunen sollen nun erste Erfahrungen sammeln und im Laufe der nächsten Monate sollen dann mehrere Länder die Online-Leistung nutzen und sie dann gemeinsam weiterentwickeln. Schon im Januar soll dem Plan zufolge NRW folgen. Denn noch funktionieren nicht alle Bereiche der Wohngeld-Anwendung. So ist es im Moment noch nicht möglich, nachträglich Dokumente hochzuladen. Die Schnittstelle müsse noch geschaffen werden. Darum wird sich NRW ab Januar kümmern und es dann in seinen Kommunen im Einsatz haben - davon wiederum werden dann auch die Kommunen in Schleswig-Holstein profitieren. 

Das sind die nächsten Schritte in Sachen Online-Zugangsgesetz  

Fast 600 Verwaltungsleistungen werden im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes insgesamt digitalisiert, die Zahl schwankt immer mal wieder (meist nach oben) Die meisten davon (knapp 500) sind Services, die Bund und Länder gemeinsam digitalisieren müssen, etwa weil sie im Bundesrecht geregelt sind, aber von Ländern oder Kommunen umgesetzt werden müssen. Ein prominentes Beispiel: Die KFZ-Zulassung. Bei den restlichen rund 100 Services handelt es sich um reine Bundesleistungen, etwa das Arbeitslosengeld. Alle Angebote sollen dann auf dem Portalverbund angeboten werden. Das Jahr 2020 soll zur Implementierungsphase für fast alle dieser Leistungen werden. Ab dem Jahr 2022 sollen dann alle Verwaltungsleistungen elektronisch über die Verwaltungsportale angeboten werden.

Hintergrund zum OZG:

Das Onlinezugangsgesetz, Langtitel Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz OZG, ist ein deutsches Gesetz, das als Art. 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften verkündet wurde. Es verpflichtet Bund und Länder, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Durch das Gesetz soll einerseits der Aufbau eines Bundesportales, inklusive Nutzerkonto als Identifizierungskomponente, umgesetzt werden. Andererseits beinhaltet das Gesetz die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund, die Bereitstellung von Basisdiensten und IT-Komponenten sowie den vollständigen Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis Ende 2022.
Das OZG wurde am 14. August 2017 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gemäß Art. 25 Abs. 1 dieses Gesetzes am 18. August 2017 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Gesetzes ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition verankert.
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