erste Leistung ist online
Das Online-Zugangsgesetz ist Realität
Warum die Live-Schaltung nur in Schleswig-Holstein?
Offiziell heißt die heute erfolgte live-Schaltung "Referenzimplementierung". Konkret geht Schleswig-Holstein als Bundesland in Vorleistung und hat seinen Dienstleister (Dataport) beauftragt, die Wohngeld-Anwendung zu implementieren. Die Konzepte für die Anwendung hatte zuvor das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Innenministerium übernommen. Die Bundesländer haben sich die insgesamt 14 Themenfelder mit 30 Digitalisierungslaboren untereinander nach Themen aufgeteilt.
Die sechs Kommunen sollen nun erste Erfahrungen sammeln und im Laufe der nächsten Monate sollen dann mehrere Länder die Online-Leistung nutzen und sie dann gemeinsam weiterentwickeln. Schon im Januar soll dem Plan zufolge NRW folgen. Denn noch funktionieren nicht alle Bereiche der Wohngeld-Anwendung. So ist es im Moment noch nicht möglich, nachträglich Dokumente hochzuladen. Die Schnittstelle müsse noch geschaffen werden. Darum wird sich NRW ab Januar kümmern und es dann in seinen Kommunen im Einsatz haben - davon wiederum werden dann auch die Kommunen in Schleswig-Holstein profitieren.
Das sind die nächsten Schritte in Sachen Online-Zugangsgesetz
Fast 600 Verwaltungsleistungen werden im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes insgesamt digitalisiert, die Zahl schwankt immer mal wieder (meist nach oben) Die meisten davon (knapp 500) sind Services, die Bund und Länder gemeinsam digitalisieren müssen, etwa weil sie im Bundesrecht geregelt sind, aber von Ländern oder Kommunen umgesetzt werden müssen. Ein prominentes Beispiel: Die KFZ-Zulassung. Bei den restlichen rund 100 Services handelt es sich um reine Bundesleistungen, etwa das Arbeitslosengeld. Alle Angebote sollen dann auf dem Portalverbund angeboten werden. Das Jahr 2020 soll zur Implementierungsphase für fast alle dieser Leistungen werden. Ab dem Jahr 2022 sollen dann alle Verwaltungsleistungen elektronisch über die Verwaltungsportale angeboten werden.
Hintergrund zum OZG: