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Amtsblätter oder besser Gemeindeblätter sind Pflicht - aber was gehört herein? Bedeutet das jüngste Urteil des Landgerichts das faktische Aus für die Blätter? Ein Interview!
Amtsblätter oder besser Gemeindeblätter sind Pflicht - aber was gehört herein? Bedeutet das jüngste Urteil des Landgerichts das faktische Aus für die Blätter? Ein Interview!

Was Amtsblätter dürfen und was nicht...

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
12. November 2019
Die Stadt Dortmund verstößt mit ihrem Internetauftritt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden. Amtsblätter gehören zur Vielfalt der Medien, dürfen aber keine Konkurrenz zur Lokalzeitung sagen, kommentiert KOMMUNAL-Chefredakteur Christian Erhardt das Urteil in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.

In dem Interview zeigt KOMMUNAL auf, dass das Urteil sehr speziell auf Großstädte gemünzt ist, die häufiger gegen die Grundsätze verstoßen, wonach ein Amtsblatt eben nicht presseähnlich sein darf. Das Urteil ist jedoch auch eine Chance für viele Kommunen, weil nun klar ist, was erlaubt ist und was nicht. Für viele Kommunen heißt das aus Sicht  von Christian Erhardt: "Es ist viel Luft nach oben, gerade in Sachen Gestaltung und Layout sollten sich viele Kommunen deutlich mehr trauen. Denn auch das ist die klare Botschaft des Urteils: es spricht nichts gegen einen modernen, seriösen Auftritt. Aber: das Amtsblatt soll erklären, was und warum eine Gemeinde etwas tut, nicht mehr aber auch nicht weniger. Eine große Chance", so Erhardt.

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