Stau auf der A8 München Richtung Salzburg - bisher fuhren viele Autofahrer dann über die Dörfer - doch das ist jetzt verboten!
Stau auf der A8 München Richtung Salzburg - bisher fuhren viele Autofahrer dann über die Dörfer - doch das ist jetzt verboten!
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Durchfahrtsverbot bei Stau

Stau-Irrsinn gestoppt: So schützt sich Bayern

Stau auf der A8 oder A93? Wer denkt „Abfahrt und ab durch die Dörfer“, erlebt in Rosenheim jetzt eine Überraschung: Seit vergangenen Freitag gibt es dort das erste situationsabhängige Abfahrtsverbot Deutschlands. Heißt: Wenn die Autobahn verstopft ist, bleibt die Abfahrt tabu – und das schützt Dörfer vor Lärm, Abgasen und Dauerstau.

In Zeiten zunehmender Verkehrsbelastung auf Deutschlands Autobahnen suchen Kommunen nach effektiven Lösungen, um ihre Ortschaften vor dem Chaos des Ausweichverkehrs zu schützen. Seit dem 15. August 2025 hat der Landkreis Rosenheim als Pionier in Deutschland eine wegweisende Maßnahme eingeführt: Bei Staus auf der A8 und A93 können situationsabhängige Abfahrts- und Durchfahrtsverbote verhängt werden. Diese Regelung, die vorerst bis zum Ende der bayerischen Sommerferien gilt, zielt darauf ab, Dörfer und Gemeinden vor Lärm, Abgasen und Verkehrsstaus zu bewahren. 

Die Regeln: Wer rausfährt, zahlt

Freitags bis sonntags sowie an Feiertagen gilt: Nur Ziel- und Anliegerverkehr darf runter. Wer aus „Stau-Panik“ die Landstraße verstopfen will, riskiert Bußgelder – 55 Euro für Pkw, 100 Euro für Lkw. Kontrolliert wird stichprobenartig, Warnungen gibt’s schon vorher über LED-Tafeln und Navi-Hinweise.

Rechtlich wasserdicht – mit Tirol als Vorbild

Basis ist die Straßenverkehrsordnung in Kombination mit dem Gefahrenabwehrrecht. Weil Anwohner und Rettungswege geschützt werden müssen, ist das Verbot erlaubt. Der Bund hat grünes Licht gegeben – und damit ist klar: Kommunen können solche Maßnahmen selbst umsetzen.

Rechtliche Lage: Mehr Spielraum als gedacht

Lange hieß es: „Geht nicht, ist Bundesrecht.“ Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Die Straßenverkehrsordnung bietet mit dem Gefahrenabwehrrecht durchaus Spielraum. Entscheidend ist: Die Kommune muss eine konkrete Gefahrenlage nachweisen.

Der Bund hat Rosenheim grünes Licht gegeben – und damit anderen Kommunen eine Tür geöffnet. Klar: Der Aufwand ist hoch, die Abstimmung mit Polizei, Autobahn GmbH und Landratsamt Pflicht. Aber es zeigt: Bürgermeister können das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen.

Pro und Contra: Die politische Dimension

Solche Maßnahmen sind nie unumstritten. Während der ADAC vor „Flickenteppichen“ warnt und auf den Autobahnausbau pocht, sehen Bürgermeister den Schutz der Bürger als oberste Pflicht.

Die Erfahrung: Anwohner danken es, Reisende schimpfen. Doch am Ende geht es um Sicherheit – und die hat im Zweifel Vorrang. Tirol hat es vorgemacht, Rosenheim zieht nach. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann andere nachziehen.

Was Bürgermeister jetzt wissen müssen

Für Kommunen, die über ähnliche Maßnahmen nachdenken, sind drei Fragen zentral:

  1. Wie akut ist die Lage? Gibt es belegbare Beschwerden, gefährdete Rettungswege, belegte Stausituationen?

  2. Welche Partner braucht es? Polizei, Landratsamt, Autobahn GmbH – ohne Abstimmung läuft nichts.

  3. Wie erkläre ich es den Bürgern? Transparenz und klare Kommunikation sind entscheidend, sonst droht Akzeptanzverlust.

Fazit: Ein Modell für ganz Deutschland?

Rosenheim hat vorgemacht, wie man Dörfer aus der Staufalle befreit. Das Projekt ist rechtlich sicher, praktisch handhabbar – und politisch ein Signal: Kommunen müssen nicht warten, bis Berlin handelt. Wer vorbereitet ist, kann mit situationsabhängigen Abfahrtsverboten die eigene Gemeinde schützen – und endlich wieder Ruhe in den Ort holen.