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  3. Amtsblätter müssen um ihre Zukunft fürchten
sind Amtsblätter vergleichbar mit redaktionellen Tageszeitungen?

Amtsblätter müssen um ihre Zukunft fürchten

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
17. Januar 2018
Immer mehr Zeitungsverlage haben städtische Amtsblätter im Visier. Sie klagen, weil sie darin ein "tageszeitungsähnliches Erzeugnis" sehen. In Dortmund wird in Kürze das Landgericht einen Fall verhandeln. KOMMUNAL Exklusiv!

Die deutschen Zeitungsverleger kämpfen seit Jahren gegen schwindende Auflagen bei ihren Tageszeitungen. Immer mehr verlagert sich ins Internet, vielen Verlegern - vor allem denen der Tageszeitungen - ist es bisher nicht gelungen, dort neue Geschäftsmodelle aufzutun. Nach wie vor bieten zahlreiche Zeitungen ihre Informationen im Netz kostenfrei an, mit Werbung lassen sich die Einnahme-Ausfälle oft nicht kompensieren. So greifen einige Zeitungsverleger zum Mittel der Klage, um lästige Konkurrenten abzuwehren. Dabei geraten seit einiger Zeit auch Kommunen immer häufiger ins Visier der Verleger. So laufen aktuell Klagen des "Hohenloher Tagblatts (gehört zur Südwest-Presse) gegen die baden-Württembergische Stadt Crailsheim und dessen Amtsblatt. Der Südkurier klagt derweil in einem ganz ähnlichen Fall gegen die Stadt Villingen-Schwenningen, einer Stadt mit 80.000 Einwohnern im Südwesten Baden-Württembergs. Zu beiden Fällen hatte sich der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, Springer Chef Mathias Döpfner schon im Herbst wie folgt geäussert: "Es ist eine Grenze überschritten, wenn Städte damit anfangen, mit steuerfinanzierten Amtsblättern den lokalen und regionalen Tageszeitungen inhaltlich Konkurrenz zu machen".

Amtsblätter-Streit wird vor dem Landgericht verhandelt

Nach Recherchen von KOMMUNAL hat nun im Fall einer Klage der Ruhr Nachrichten gegen die Stadt Dortmund das zuständige Landgericht eine Art Vorentscheidung gefällt. Im Herbst war eine Klage der Ruhr-Nachrichten gegen die Stadt beim Landgericht eingegangen. Hier geht es vor allem um das Online-Angebot der Stadt.Der Herausgeber der Tageszeitung Lambert Lensing-Wolff, begündet die Klage mit "einer Vielzahl redaktioneller Artikel" auf dem städtischen Angebot www.dortmund.de  In der Tat gibt es bereits ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das sich grundsätzlich mit dem Thema Amtsblätter auseinandergesetzt hat. In dem Urteil aus dem Jahr 2011 heißt es wörtlich: „Die Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fordert zur Sicherung der Meinungsvielfalt die Staatsferne der Presse. Dieser Grundsatz schließt es aus, dass der Staat unmittelbar oder mittelbar Presseunternehmen beherrscht, die nicht lediglich Informationspflichten der öffentlichen Stellen erfüllen.“ Daran müssen sich Kommunen also unbedingt halten. Eine journalistische Berichterstattung im klassischen Sinne ist ausgeschlossen. Kommerzielle Interessen ebenso. Wobei eine Refinanzierung im Grundsatz erlaubt ist. In Baden-Württemberg gab es auch bereits ein Urteil, wonach ein Stadtblatt in seiner damaligen Form nicht mehr verbreitet werden durfte. HIER finden Sie das Original-Urteil aus dem Jahr 2016.  Nach diesem Urteil folgten aber noch zwei weitere. Hier war die Tendenz für die Gemeinden im Ansatz etwas freundlicher formuliert. Im Falle von Crailshaim liegt das jüngste Urteil (vom 3. Mai 2017) zur Zeit zur Revision beim Bundesgerichtshof. Urteile zum Thema finden Sie auch hier: Urteil OLG Stuttgart zu Stadtblatt Crailsheim03052017 VG Stuttgart Crailsheim_Urteil 10 K 1600 16u

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Amtsblätter Streit: So sieht die Vorentscheidung des Landgerichts aus

Nachdem die Ruhr Nachrichten die Klage eingereicht hatten, war zunächst unklar, ob das Landgericht sich überhaupt weiter mit dem Fall befassen wird. Die Stadt Dortmund hatte nämlich in ihrer Klageerwiderung darauf verwiesen, dass das Verwaltungsgericht und nicht das Landgericht zuständig sei. Auf Nachfrage von KOMMUNAL bestätigte ein Gerichtssprecher nun, dass es zur Verhandlung vor dem Landgericht kommen wird. Ein Termin steht noch nicht, der zuständige Richter habe aber großes Interesse an einer Verhandlung im ersten Halbjahr. Nach Aussage des Gerichtssprechers könnte es im April oder Mai zur Verhandlung kommen. Ein Termin wird voraussichtlich kurz nach Ostern bekanntgegeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen 3 O 262/17 geführt.

++++ Lesen Sie auch: Pressearbeit für Kommunen: Unsere Checkliste - so kommunizieren Sie erfolgreicher mit ihren Einwohnern ++++ 

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