Bauen Bauturbo neuer Gesetzesentwurf
Der Bau-Turbo - wird er seinem Namen gerecht?
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"Bau-Turbo"

Schneller bauen - das sieht der neue Gesetzesentwurf vor

Das Bundeskabinett hat den sogenannten „Bau-Turbo“ beschlossen. Ziel ist es, Kommunen deutlich schneller und flexibler in die Lage zu versetzen, Wohnraum zu schaffen – sofern sie dies aktiv anstreben. Was das Gesetz beinhaltet und was es konkret für Städte und Gemeinden bedeutet.

Deutschland muss schneller werden - auch beim Bauen. Die Genehmigungsprozesse zu verkürzen und Bürokratie zu verringern - das fordern die Kommunen schon lange. Der vom Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf sieht mehr Flexibilität und geringere Hürden beim Bauen vor. "Wenn alle wollen, geht es sehr schnell", so die Bundesbauministerin Verena Hubertz. Das ehrgeizige Ziel: Aus durchschnittlich fünf Jahren sollen zwei Monate Planungszeit werden.

Baugenehmigung ohne Bebauungsplan

Was ist der sogenannte "Bauturbo"-Paragraf? Der neue geplante Paragraf 246e im Baugesetzbuch erlaubt Kommunen, bestimmte Wohnbauprojekte ohne klassischen Bebauungsplan zu genehmigen. Erlaubt ist es, von bauplanrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Die Prüfzeit beträgt maximal zwei Monate, wenn sich die Kommune für das Turbo-Verfahren entscheidet. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres 2030. Sie ermöglicht flexibleres Handeln, zum Beispiel bei Nachverdichtung, Aufstockung oder Umbau. Wichtig: Die Anwendung ist freiwillig, Kommunen behalten die Kontrolle. 

KOMMUNAL fasst die wesentlichen geplanten Änderungen für Sie zusammen:

Weniger Bauvorgaben - Lockerungen im Bestand und Außenbereich

Es soll möglich werden, Wohnbebauung außerhalb bisheriger Bebauungspläne zu schaffen. Dafür wird der Paragraf 31, Absatz 3, des Baugesetzbuches angepasst. 

Nachverdichtung wird einfacher

  • Außenbereiche dürfen genutzt werden, wenn sie an bestehende Siedlungen angrenzen und Bauland knapp ist. Bislang scheitern Nachverdichtungen oft anzustrengen städtebaulichen Hürden. Künftig kann auch in Innenbereichen, also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen, ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden. Etwa bei der Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.  Vorgesehen ist die Neuregelung in Paragraf 34, 4 b Baugesetzbuch.

Leichter bauen im Außenbereich

  • In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Allerdings sind der Umweltschutz und Flächensparsamkeit zu beachten. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen

Flexiblere Lärmschutzregelungen für gemischte Quartiere

Kommunen dürfen künftig von bisherigen Immissionsrichtwerten abweichen, etwa durch eigene Schallschutzregelungen im Bebauungsplan. Das erleichtert den Wohnungsbau in gemischt genutzten Vierteln – auch in kleineren Städten.

Verlängerung des Umwandlungsschutzes

In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt bleibt der Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für fünf weitere Jahre bestehen. Das reduziert Bürokratie für Kommunen, die solche Anträge bislang oft ablehnen mussten.

"Bauturbo" soll finanziell entlasten

Voraussetzung für die Umsetzung sind allerdings ausreichend Personal und Kapazitäten - und daran scheitern momentan viele Bauvorhaben. Schnellere Verfahren bedeuten zwar mehr Tempo, aber nicht weniger Arbeit.

Der Bund geht durch den sogenannten "Bauturbo" von einer jährlichen finanziellen Entlastung von über 2,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft aus. Allein die Verwaltung soll mit rund 1,7 Milliarden Euro entlastet werden.

Kommunen entscheiden

Der Bund stellt die Instrumente bereit, doch die Entscheidung über deren Einsatz liegt bei den Kommunen. Es gibt keine Druckmittel oder Vorgaben. Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort, heißt es in einer Mitteilung des Bundesbauministeriums. Die Gemeinden müssen weiterhin zustimmen.

Das Gesetzgebungsverfahren zum "Bauturbo" soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.