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  3. Bürgernahe Verwaltungssprache Teil 2
Verwaltungssprache - aber bitte verständlich !

Bürgernahe Verwaltungssprache Teil 2

20. Januar 2018
Amtsdeutsch? Das muss sein! Aber es muss auch verständlich sein. In unserer Serie gibt unser Fachmann Ihnen Tipps, wie sich Behördentexte möglichst verständlich formulieren lassen, ohne dass Präzision und Rechtssicherheit darunter leiden.

Die Tipps sind entstanden in Zusammenarbeit mit dem Experten Eckhard Stengel

+++++ Teil 1 der Serie für bürgernahe Verwaltungssprache finden Sie hier - JETZT KLICKEN ++++ 

Verwaltungssprache Tipp 4: nicht zu viele Quellenangaben

  Wenn Sätze mit Gesetzesverweisen beginnen, schalten viele Leser innerlich ab. Darum ist es sinnvoll, Rechtsquellen am Satzende in Klammern nachzutragen oder längere Fundstellen als Fußnote anzufügen. Beispiel: „Gemäß  § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005 (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Urteil des BVerfG - 1 BvR 668/04 und so weiter...sondern besser so: „Ich bin berechtigt, Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr anzuordnen (Rechtsgrundlage: § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung).“ Hinweise auf die derzeit gültige Fassung oder auf letzte Änderungen sind unnötig, solange nicht ein Altfall nach inzwischen überholter Rechtslage zu bescheiden ist.

Verwaltungssprache Tipp 5: Weniger Passiv

Passiv klingt unpersönlich und lässt manchmal offen, wer eigentlich gemeint ist. Statt: Es wird die Auffassung vertreten, dass.... lieber „Ich vertrete die Auffassung, dass...“. Nennen Sie Ross und Reiter, verwenden Sie mehr Aktiv statt Passiv.

Verwaltungssprache Tipp 6: Bitte keine Klemmkonstruktionen

„Das samt Anlagen von mir am 1.12.2017 an Sie verschickte Formular...“ Hier hat der Absender unnötig viele Wörter zwischen den Artikel „Das“ und das Substantiv „Formular“ geklemmt. Angenehmer zu lesen ist in solchen Fällen ein Relativsatz. „Das Formular, das ich Ihnen samt Anlagen am 1.12.2017 geschickt habe...“

Verwaltungssprache Tipp 7: Unübersichtliche Schachtelsätze vermeiden

  „Derjenige, der den Wellensittich, der auf den Baum, der vor dem Haus, das an unser Grundstück angrenzt, steht, geflogen ist, einfängt, erhält eine Belohnung.“ Viel umständlicher geht es kaum. Sätze müssen nicht immer kurz und knapp sein, aber die Hauptaussage darf nicht durch verschachtelte Nebensätze zu sehr auseinandergerissen werden. Satzteile, die zusammengehören, müssen sich „zuwinken“ (Quelle: Wolf Schneider) können. Also: Immer eine Information nach der anderen, eine Info, ein Satz.

Verwaltungssprache - unser Fazit:

Im Paragraph 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes steht: „Die Amtssprache ist Deutsch“ – da steht nicht: „Die Amtssprache ist Behördisch“.

+++++ Teil 1 unserer Serie über verwaltungsnahe Sprache verpasst? Kein Problem - HIER KLICKEN ++++

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