Ausschuss Symbolbild
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Entscheidung

Gericht: Stadt muss Ausschüsse neu bilden

Weil Ausschüsse Mehrheiten nicht richtig abbilden, muss Bochum neu planen: Das Oberverwaltungsgericht verlangt eine andere Sitzverteilung.

Fünf Sitze für die SPD, drei für die CDU – und plötzlich reicht es gemeinsam für eine Mehrheit. Im Rat der Stadt Bochum sieht das Kräfteverhältnis anders aus. Genau dieser Widerspruch hat jetzt Konsequenzen. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Die Ausschüsse müssen neu gebildet werden. Damit kassiert es die frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen und gibt der Beschwerde der Ratsgruppe „Die STADTGESTALTER“ recht. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Bei Ausschüssen nicht alle berücksichtigt

Auslöser war eine Festlegung vom 20. November 2025. Damals beschloss der Rat, die Ausschüsse mit jeweils 15 Sitzen zu besetzen. Die Verteilung führte dazu, dass kleinere Fraktionen sowie die Gruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ nicht berücksichtigt wurden. Die SPD erhielt fünf Sitze, die CDU drei, die übrigen Fraktionen zusammen sieben.

Rechtlich ist die Größe von Ausschüssen zunächst Sache des Rates. Er darf entscheiden, wie groß die Gremien sein sollen – solange sie arbeitsfähig bleiben. Doch dieser Spielraum hat Grenzen. Eine zentrale Vorgabe ist der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit: Ausschüsse sollen die Mehrheitsverhältnisse des Rates widerspiegeln.

Zwei Sitze mehr - und die Entscheidung wäre rechtlich sauber

 Die SPD bekam laut Gericht einen Sitz mehr, als ihr rechnerisch zusteht. Zusammen mit der CDU entsteht so eine Mehrheit, die es im Rat nicht gibt. Dass beide Fraktionen keine feste Zusammenarbeit bilden, ist unerheblich.

Für das Gericht ist diese Abweichung zu deutlich. Eine kleinere Anpassung hätte gereicht, um beides zu sichern: funktionierende Ausschüsse und eine faire Abbildung der Kräfte. Als Beispiel nennt der Senat eine Erhöhung auf 17 Sitze.  "Es ist nicht ersichtlich, dass die Funktionsfähigkeit der Ausschüsse und die Effektivität ihrer Arbeit durch eine moderate Erhöhung der Zahl der Ausschusssitze gefährdet würden", heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts.

Der Rat muss nach Aufforderung des Gerichts jetzt nachjustieren. Welche Lösung er wählt, bleibt ihm überlassen – solange beide Prinzipien gewahrt sind. Unstrittig bleibt allerdings: Dass die Gruppe „Die STADTGESTALTER/Volt“ keinen Sitz erhalten hat, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Aktenzeichen: 15 B 1430/25 (VG Gelsenkirchen: 15 L 2343/25)

Zur Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts Gelsenkirchen.