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Maskenpflicht kommt wieder - welche Corona-Regeln ab Oktober gelten
Maskenpflicht kommt wieder - welche Corona-Regeln ab Oktober gelten
© 123rf

Pandemie-Herbst

Corona-Regeln: DAS ist der Herbstplan- Ampelregierung einigt sich

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
3. August 2022
Gesundheitsminister und Justizminister sind sich einig - ein Teil der Maßnahmen wird kommunal entschieden, vieles muss kommunal überprüft werden - der 7 Punkte Plan und was er für Städte und Gemeinden bedeutet

Ab dem 1.Oktober gelten in Deutschland wieder verschärfte Corona-Regeln. Lockdowns und Schulschließungen tauchen in dem neuen Papier nicht auf. Dafür aber verschärfte Masken-Regeln. Für Kommunen von besonderer Bedeutung: Neue Regeln bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants.

Diese Corona-Regeln gelten deutschlandweit

Das neue Papier tritt zum 1. Oktober in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 7. April kommenden Jahres. Deutschlandweit soll demnach eine Maskenpflicht im Luft - und öffentlichen Personenfernverkehr gelten. Eine Masken - und Testnachweispflicht gilt außerdem in Gebäuden, in denen sogenannte vulnerable Gruppen untergebracht sind - also Altenheimen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. 

Zudem soll es viele Möglichkeiten geben, die die Länder in Eigenregie festlegen können, aber nicht müssen. Letztere sind für Kommunen besonders wichtig zu wissen.

Das sind die optionalen Corona-Regeln der Bundesländer 

Die Bundesländer dürfen über die deutschlandweiten Maßnahmen hinaus verschärfte zusätzliche Regeln verhängen. Allen voran eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Also weiterhin Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, wie schon bisher.

Hinzu kommt eine optionale Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, also beispielsweise in Rathäusern. Diese Regelung kann aber dann auch etwa für Restaurants und für Kulturveranstaltungen gelten. Hier wird es auf die genaue Ausformulierung im späteren Gesetzestext ankommen. Denn noch ist unklar. welche Innenräume genau gemeint sind - Supermärkte, Diskotheken? Eine genaue Definition liegt bisher nicht schriftlich vor. 

Eine spannende Ausnahme haben die beiden Minister dazu heute verkündet: Menschen können sich von der Maskenpflicht befreien lassen, wenn Sie einen aktuellen Schnelltest haben, oder innerhalb der letzten 3 Monate geimpft oder genesen sind. Kritiker sagen, dass sei ein Verkürzung der Dauer der Impfgültigkeit durch die Hintertür, bisher galten bei Maßnahmen mindestens 6 Monate. 

Besonders umstritten sein dürfte auch die Möglichkeit der Bundesländer, die Maskenpflicht in Schulen (ab dem 5. Schuljahr) wieder einführen zu dürfen. Einzige Einschränkung hierbei: Es ist erlaubt, wenn damit nachgewiesen werden kann, dass nur so der Präsenzunterricht aufrecht erhalten werden kann. 

Größte Veränderung zur bisherigen Regelung außerdem: Die Bundesländer können auch wieder eine Maskenpflicht im Außenbereich anordnen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das gilt etwa für Festivals oder bei Musikveranstaltungen. Hier soll es auch keinerlei Ausnahmen etwa für Getestete oder Genesene geben. 

Diese Maskenpflicht im Außenbereich soll aber nur eingeführt werden, so die Empfehlung der beiden Minister an die Bundesländer, wenn eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Zudem können für Betriebe, Geschäfte und Veranstaltungen dann Hygienekonzepte vorgeschrieben werden. Auch der bereits bekannte Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen könnten dann verpflichtend werden.

Beschlossen sind die neuen Corona-Regeln noch nicht offiziell 

Bisher handelt es sich um ein gemeinsames Papier von Gesundheitsminister Lauterbach und Justizminister Buschmann. Das wird nun so ins Kabinett eingebracht. Das Go gilt hier als sicher, weil es bisher vor allem die beiden Minister waren, die inhaltlich am Weitesten auseinander lagen. Final muss das Gesetz dann noch den Bundestag passieren. Deutschland wäre damit das Land, das europaweit die weitgehendste und detailliertesten Corona-Regeln hat. Frankreich etwa hat jüngst alle Maßnahmen aufgehoben, Österreich hat auch die Quarantänepflicht für Infizierte aufgehoben. 

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