Schutzausrüstung wird knapp
Coronavirus: Die ambulante Pflege wird übersehen
Der Coronavirus trifft alte und vorerkrankte Menschen besonders stark. Ambulante Pflegedienste sind mit diesen Personengruppen täglich in Kontakt. Doch während eine Vielzahl an Maßnahmen Krankenhäusern in der Coronakrise unterstützen sollen, werden ambulante Pflegedienste bisher politisch übersehen. 14.000 Pflegedienste kümmern sich in Deutschland täglich um 830.000 alte und kranke Menschen. Eine Ansteckung der Pfleger mit dem Coronavirus muss verhindert werden. Denn nur so bleiben auch ihre Patienten vom Coronavirus verschont, die bei einer Erkrankung wahrscheinlich auf Intensivbetten in den Krankenhäusern abgewiesen wären.
Hilft ein selbstgenähter Mundschutz gegen das Coronavirus?
Die größte Sorge der Pflegedienste: Ein Mangel an elementarer Schutzausrüstung, wie Mundschutz, Desinfektionsmittel und Handschuhe. Vielen Pflegediensten fehlt es schon heute an der Ausrüstung, die wirksam vor dem Coronavirus schützt. Einige Pflegedienste geben selbst an, dass nicht alle Pfleger mit Mundschutz arbeiten, weil nicht ausreichend Material vorhanden ist. Andere sind bereits dazu übergegangen sich Atemmasken selbst zu nähen. Während der Virologe Professor Christian Drosten von der Charité in Berlin das Tragen selbstgenähter Masken für Privatpersonen befürwortet, ist es etwa in Krankenhäusern Vorschrift offiziell geprüfte Masken zu nutzen. Auch für Pflegedienste sollte es sich also beim Tragen selbstgenähter Mundschutze also um eine Notlösung handeln. Die Pflegedienste verlangen stattdessen ausreichend mit geprüfter Schutzausrüstung versorgt zu werden.
Maßnahmen der Gesundheitsämter
Zudem sollten die Qualitätskontrollen durch die Gesundheitsämter vorübergehend ausgesetzt werden, fordert der Anbieter-Verband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Diese raubten Zeit, die die Pflegedienste derzeit nicht hätten. Bei den Gesundheitsämtern orientiert man sich derweil an den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts zu "Optionen zum Management von Kontaktpersonen unter medizinischem Personal bei Personalmangel". In Berlin etwa müssen betreute Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht, sofort in Quarantäne. Das Gesundheitsamt ruft dann täglich bei den Betroffenen an, um sich über den Zustand zu erkundigen. Pflegepersonal, das mit diesen Personen in den letzten 14 Tagen in Kontakt stand, muss sofort auf den Coronavirus getestet werden. Fällt der Test positiv aus, muss die Pflegekraft in Quarantäne. Ist der Test negativ, muss als Vorsichtsmaßnahme mit einer FFP2-Maske ohne Auslassventil gearbeitet werden. Der Test auf das Coronavirus muss am dritten und fünften Tag wiederholt werden.
Können Pfleger die Behandlung infizierter Patienten verweigern?
Der AVG hält die Arbeit ohne die nötige Ausrüstung in Zeiten des Coronavirus für unzumutbar für das Personal und die Patienten. Doch können sich Pfleger in diesem Fall dem Dienst verweigern? Pflegedienste haben eine Versorgungspflicht gegenüber ihren Patienten. Gleichzeitig haben sie ein Direktionsrecht gegenüber ihrem Personal. Während die Bedürfnisse und Risiken gut abgewägt werden müssen, kann ein Pflegedienst sein Personal auch dann dazu verpflichten, Patienten zu versorgen, wenn die Schutzausrüstung nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist.