Deutschlands Kommunen sollen mehr vom Kuchen bekommen

Entlastung: Mehr Geld für Kommunen

Die Bundesregierung legt ein 5 Milliarden Programm für Kommunen auf - finanziert wird es über höhere Anteile an der Umsatzsteuer.

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf zur Entlastung der Kommunen um jährlich fünf Milliarden Euro ab dem Jahr 2018 angenommen. Die Mittel werden den Kommunen über erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer, den KdU und Anteile der Länder an der Umsatzsteuer zukommen. Festgelegt wurde zur Vermeidung der Bundesauftragsverwaltung, dass der Anteil des Bundes an den KdU maximal 49 Prozent betragen kann. Bei einem etwaigen theoretisch höheren Bundesanteil findet eine Kompensierung über eine entsprechende Erhöhung des gemeindlichen Anteils an der Umsatzsteuer statt.

Entlastung über höhere Zuweisung

Die konkrete Ausfinanzierung: Eine Milliarde Euro soll über den Umsatzsteueranteil der Länder fließen. Die weiteren vier Milliarden Euro werden grundsätzlich im Verhältnis drei zu zwei über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden (2,4 Mrd. €) und eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU, 1,6 Mrd. €) aufgeteilt.

Apell an die Länder in Sachen Integrationspauschale

Mit dem Gesetzesbeschluss wurde auch die Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen. Die Pauschale fließt den Ländern über Umsatzsteuerpunkte zu. In diesem Zusammenhang hat der Bundestag auch ausdrücklich an die Länder appelliert ihrer Verantwortung zu einer aufgabenangemessenen finanziellen Ausstattung der Kommunen nachzukommen. Zudem sind die Länder aufgefordert sicherzustellen, dass die sogenannte „Ländermilliarde“ auch vollumfänglich bei den Kommunen ankommt.