Die Bezahlkarte soll verhindern, dass Leistungen für Asylbewerber ins Ausland überwiesen werden. Doch zahlreiche Kommunen verzichten auf die Karte, andere Länder lockern Bargeldgrenzen und Ausnahmen erheblich.
Die Bezahlkarte soll verhindern, dass Leistungen für Asylbewerber ins Ausland überwiesen werden. Doch zahlreiche Kommunen verzichten auf die Karte, andere Länder lockern Bargeldgrenzen und Ausnahmen erheblich.

Bezahlkarte für Flüchtlinge

8,5 Milliarden ins Ausland: Wie die Bezahlkarte ausgebremst wird

8,5 Milliarden Euro haben Migranten 2025 aus Deutschland in ihre Herkunftsländer überwiesen – 140 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Eigentlich sollte die Bezahlkarte verhindern, dass dafür auch staatliche Asylleistungen genutzt werden. Doch Deutschland hat daraus einen Flickenteppich gemacht: Mehr als 200 NRW-Kommunen wollen die Karte nicht, andere Länder erlauben deutlich mehr Bargeld oder großzügige Ausnahmen. Eine Spurensuche nach einer politischen Idee, die mancherorts offenbar gar nicht wirken soll. Aber auch die Erkenntnis, dass die Karte für manche Kommunen am Ende sogar mehr statt weniger Bürokratie und Kosten bedeutet.

Mehr als 8,5 Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr aus Deutschland als sogenannte Heimatüberweisungen ins Ausland geschickt. Vor zehn Jahren waren es erst gut 3,5 Milliarden Euro. Der Anstieg beträgt damit mehr als 140 Prozent. Das zeigen Zahlen der Deutschen Bundesbank. 

Ein erheblicher Teil fließt in Nicht-EU-Staaten. An der Spitze der Empfängerländer steht die Türkei. Auch in die Ukraine, nach Syrien, Afghanistan, Indien und in zahlreiche weitere Staaten werden inzwischen erhebliche Summen überwiesen. Rund 61 Prozent der gesamten Heimatüberweisungen gingen im Jahr 2025 in Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Da drängt sich eine Frage geradezu auf: Wozu hat Deutschland eigentlich die Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt, wenn gleichzeitig immer mehr Geld ins Ausland fließt?

Die Antwort ist komplizierter, interessanter vor allem politisch brisanter, als es die bloße Milliarden-Zahl vermuten lässt.

Nicht jede Heimatüberweisung ist Sozialgeld

Zunächst muss man zwei Dinge sauber auseinanderhalten. Die 8,5 Milliarden Euro sind keineswegs 8,5 Milliarden Euro deutscher Sozialleistungen.

In der Statistik stecken vor allem Überweisungen von Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten und einen Teil ihres Einkommens an Familienangehörige im Ausland schicken. Dass unter den wichtigsten Empfängerländern auch EU-Staaten stehen, zeigt bereits, wie wenig die Statistik allein über ein Versagen des Asylsystems aussagt.

Ein Arbeitnehmer, der von seinem selbst verdienten Gehalt 300 Euro an seine Eltern überweist, ist etwas völlig anderes als ein Migrant, der seine staatlichen Leistungen, die laut Gesetz sein Existenzminimum sichern sollen, ins Ausland überweist, weil er offenbar mehr Steuergelder bekommt, als er für sein Existenzminimum benötigt. Über sein selbst verdientes Geld darf selbstverständlich jeder grundsätzlich selbst entscheiden.

Das Problem: Der Staat weiß überhaupt nicht, wie groß der zweite Teil ist. Und offenbar will er es gar nicht wissen, wie unsere Spurensuche vermuten lässt... 

Die Bundesregierung musste bereits im Jahr 2024 einräumen, dass ihr keine Daten darüber vorliegen, in welchem Umfang Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Finanzierung von Überweisungen in Herkunftsländer genutzt wurden.

Das ist durchaus bemerkenswert: Deutschland führte ein bundesweites Instrument gegen einen Geldabfluss ein, dessen Umfang der Staat zuvor nicht einmal beziffern konnte.

Warum die Bezahlkarte überhaupt eingeführt wurde

Über den Zweck der Bezahlkarte kann hingegen kaum Streit bestehen.

Erklärtes Ziel der damaligen Bundesregierung war es, dass Geldleistungen nicht mehr ins Ausland überwiesen werden können. Leistungen zur Existenzsicherung sollten von dem Migranten selbst genutzt werden. Zugleich sollten Zahlungen an Schlepper erschwert werden.

Auch in der politischen Debatte wurde die Bezahlkarte damit begründet, Überweisungen an Familienangehörige oder Schlepper im Ausland einzuschränken und mögliche finanzielle Anreize für illegale Migration zu reduzieren.

Der Grundgedanke ist einfach: Wer als Migrant nach Deutschland kommt und seinen Lebensunterhalt aus Steuermitteln finanziert bekommt, soll diese Leistungen für seinen Lebensunterhalt hier verwenden. Dafür werden Miete, Unterkunft und teilweise weitere Leistungen ohnehin unmittelbar übernommen. Über den verbleibenden Betrag kann mit der Karte bezahlt werden, Bargeld gibt es nur begrenzt.

So weit die Theorie.

Dann kam der deutsche Föderalismus.

Was die Bezahlkarte tatsächlich verhindert

Wo die Bezahlkarte konsequent eingesetzt wird, funktioniert ihre zentrale technische Beschränkung durchaus.

Bayern etwa schließt Überweisungen grundsätzlich aus. Bestimmte Zahlungen innerhalb Deutschlands – beispielsweise an Verkehrsbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Sportvereine oder Anwälte – können nach Prüfung freigeschaltet werden. Überweisungen ins Ausland sind von der Karte aus nicht möglich. Das bayerische Innenministerium nennt ausdrücklich die Begrenzung verfügbaren Bargeldes und die Verhinderung von Zahlungen an Schlepper als Ziele des Systems.

Andere Länder arbeiten ähnlich. Die Bezahlkarte kann also weitgehend genau das tun, wofür sie gedacht war: Der Staat zahlt eine Leistung für den Lebensunterhalt in Deutschland und verhindert technisch, dass diese Leistung einfach per Überweisung auf einem Konto außerhalb Deutschlands landet.

Möglichkeiten der Umgehung gibt es aber weiterhin.

Doch das strukturelle Problem ist ein anderes: Nicht jedes Bundesland will die Karte überhaupt für den Zweck nutzen, für den sie gedacht ist. 

Der eigentliche Skandal: Wer die Sperre nicht will, schaltet sie einfach ab

Während deutschlandweit über Jahre darüber gestritten wurde, wie verhindert werden kann, dass staatliche Asylleistungen ins Ausland abfließen, haben zahlreiche Großstädte anschließend bewusst entschieden, auf genau dieses Instrument zu verzichten. Besonders drastisch zeigt sich das in Nordrhein-Westfalen. Die schwarz-grüne Landesregierung hat dort zwar die Bezahlkarte zum Regelfall gemacht – zugleich aber eine Opt-out-Regelung geschaffen. Jede Kommune darf beschließen, Leistungen gerade nicht über die Bezahlkarte auszuzahlen. § 4 der Landesverordnung schreibt diese Möglichkeit ausdrücklich fest.

Das Ergebnis ist bemerkenswert: Im März 2026 hatten bereits 198 von 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Bezahlkarte nicht einzuführen. Inzwischen führt die regelmäßig aktualisierte Übersicht des Flüchtlingsrats NRW unter den beschlossenen beziehungsweise absehbaren Opt-outs sogar mehr als 200 Kommunen auf. Darunter befinden sich Großstädte wie Aachen, Düsseldorf, Dortmund, Köln, Krefeld und Wuppertal.

Man muss die politische Entscheidung dabei präzise beschreiben: Das bedeutet nicht, dass diese Städte nachweislich Sozialleistungen ins Ausland schicken oder solche Überweisungen ausdrücklich fördern. Dafür gibt es keinen Beleg. Aber sie verzichten bewusst auf ein Instrument, dessen erklärter Zweck gerade darin besteht, solche Geldtransfers technisch zu verhindern.

Und genau das darf man kritisieren.

Wer staatliche Leistungen weiterhin auf ein gewöhnliches Girokonto überweist, erhält das normale Verfügungssystem dieses Kontos aufrecht. Wer stattdessen die Bezahlkarte nutzt, kann Auslandsüberweisungen technisch sperren. Wer sich für das Girokonto entscheidet, entscheidet sich damit zwangsläufig auch gegen diese zusätzliche Kontrolle.

Man kann das mit Bürokratiekosten, Integration oder Selbstbestimmung begründen. Man sollte dann aber auch offen sagen, welchen Preis diese Entscheidung hat.

Dortmund sagt Nein – obwohl das Ziel bekannt ist

Besonders deutlich wird der politische Konflikt in Dortmund.

Mitglieder im Stadtrat beantragten dort ausdrücklich, die bisherige Leistungsauszahlung beizubehalten und das Opt-out zu nutzen. Interessant ist dabei die eigene Begründung der Antragsteller: Sie beschreiben selbst, dass die Bezahlkarte unter anderem dazu dienen soll, „Mittelabflüsse von den Leistungsberechtigten ins Nicht-EU-Ausland“ zu verhindern. Gleichzeitig lehnten sie die Einführung des Instruments ab und wollten am bestehenden System mit regulären Bankkonten festhalten.

Das ist der politische Widerspruch in Reinform.

Die Stadt argumentiert, ihr bestehendes Girokontenmodell sei bürokratieärmer und integrationsfreundlicher; Hinweise auf Probleme habe die Verwaltung nicht. Das kann man als kommunales Verwaltungsargument gelten lassen. Nur bleibt die Folge dieselbe: Die Möglichkeit einer normalen Überweisung wird nicht durch die spezielle Bezahlkarte begrenzt.

Ähnlich in Düsseldorf. Dort brachten mehrere linke Fraktionen gemeinsam den Antrag ein, die Bezahlkarte nicht einzuführen. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass fast alle Migranten ihre Leistungen bereits auf ein Basiskonto erhalten und eine neue Karte zusätzlichen Aufwand verursachen würde. Der Antrag wurde beschlossen.

Die Düsseldorfer Grünen gehen politisch noch weiter: In ihrem Kommunalwahlprogramm bezeichneten sie die Bezahlkarte als „diskriminierende Maßnahme“ und lehnten sie ausdrücklich ab.

Das ist eine legitime politische Position. Aber eben auch eine Prioritätensetzung: Die möglichst freie Verfügung des Leistungsempfängers wird höher gewichtet als die zusätzliche staatliche Kontrolle darüber, ob die für den Lebensunterhalt in Deutschland gewährte Leistung ins Ausland transferiert werden kann.

Köln: Selbstbestimmung statt Kontrolle

Auch Köln entschied sich gegen die Bezahlkarte.

Die Mehrheit im Stadtrat begründete das ausdrücklich mit Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Teilhabe, Bürokratiekosten und der Sorge vor Stigmatisierung. Die Verwaltung verwies darauf, dass ein Großteil der Leistungen ohnehin bereits auf Girokonten ausgezahlt werde und eine Bezahlkarte zusätzliche Strukturen schaffen würde.

Die Stadt Münster wiederum erklärte, es gebe bislang keine Hinweise auf missbräuchliche Handlungen oder Transfers von Leistungen ins Ausland „in nennenswertem Umfang“. Deshalb sei die bestehende Geldleistung effizienter und die zusätzliche Karte verursache Kosten und Bürokratie.

Das Argument verdient Beachtung. Denn wenn eine Kommune mit vertretbarem Aufwand keine relevanten Probleme feststellt, ist die Frage nach Kosten und Nutzen legitim.

Aber genau hier liegt zugleich eine Schwäche der gesamten Debatte: Weil Deutschland den Umfang der Rücküberweisungen aus Asylbewerberleistungen überhaupt nicht systematisch erfasst, lässt sich anschließend wunderbar argumentieren, es gebe keinen belegten Missbrauch.

Was nicht erfasst wird, taucht eben auch in keiner Statistik auf.

Rheinland-Pfalz: Aus 50 Euro werden 130 Euro

Der deutsche Flickenteppich endet nicht in Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz ging bei der Bargeldgrenze von Anfang an einen eigenen Weg. Während sich viele Länder auf 50 Euro monatlich verständigten, empfahl das Integrationsministerium des Landes den Kommunen einen Betrag von 130 Euro pro Person. Die Kommunen dürfen davon zudem abweichen.

Der Landkreistag kritisierte diese Summe bereits früh als zu hoch. Gerade der beabsichtigte Steuerungseffekt werde dadurch abgeschwächt.

Noch bemerkenswerter: Die rheinland-pfälzischen Städte und Landkreise entscheiden eigenständig, ob sie das vom Land angebotene Bezahlkartensystem überhaupt übernehmen. Ein Instrument, das ursprünglich möglichst einheitliche Regeln schaffen sollte, wird damit erneut zur freiwilligen kommunalen Option.

Die Bezahlkarte heißt zwar überall gleich. Ihr Inhalt ist es längst nicht.

Bremen erlaubt 120 Euro Bargeld

Auch Bremen hält die vielerorts geltende Grenze von 50 Euro für zu niedrig. Dort können bis zu 120 Euro pro Person und Monat bar abgehoben werden. Überweisungen vom Kartenkonto sind zwar deaktiviert und Auslandsüberweisungen technisch ausgeschlossen. Das deutlich höhere Bargeldlimit erweitert allerdings zwangsläufig die Summe, über die anschließend frei verfügt werden kann.

Der Bremer Senat begründet dies unter anderem damit, dass viele alltägliche Angebote nur mit Bargeld bezahlt werden könnten und ein zu niedriges Limit Umgehungsstrukturen fördern könne.

Auch das ist eine politische Abwägung. Aber aus dem ursprünglich diskutierten deutschlandweit möglichst ähnlichen System werden damit 50 Euro hier, 120 Euro dort und 130 Euro anderswo.

Berlin: Nach sechs Monaten fällt die Bargeldgrenze

Noch deutlicher ist der Sonderweg in Berlin.

Die Hauptstadt führte die Bezahlkarte erst am 13. August 2026 ein – als letztes Bundesland. Sie gilt zunächst für neu ankommende Asylbewerber. Bereits in Berlin lebende Migranten, die Sozialleistungen kassieren, werden nicht rückwirkend umgestellt.

In den ersten sechs Monaten können Erwachsene monatlich maximal 50 Euro Bargeld abheben. Danach entfällt diese Grenze jedoch. Nach Angaben des Landes können die Betroffenen anschließend über den vollen Leistungsbetrag auch bar verfügen.

Die zuständige Sozialsenatorin hatte die Berliner Ausgestaltung ausdrücklich damit begründet, Stigmatisierung zu vermeiden und Mindeststandards zu sichern.

Auch hier zeigt sich: Die Länder verfolgen mit demselben Instrument zum Teil unterschiedliche politische Ziele. Während Bayern vor allem Transfer- und Bargeldmöglichkeiten beschneiden will, setzt das hochverschuldete Berlin auf möglichst geringe Einschränkungen.

Beides Bezahlkarte zu nennen, macht die Sache nicht einheitlicher.

Und dann wird die Karte einfach in Bargeld getauscht

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Selbst dort, wo Bargeld streng begrenzt ist, haben sich Umgehungsmodelle entwickelt.

So rufen linke Organisationen Flüchtlinge auf, Gutscheine zu kaufen – etwa für Drogerien, iTunes oder andere digitale Dienste. Diese Gutscheine werden anschließend gegen Bargeld getauscht.

Manche Abgeordnete, etwa der Linken-Bundestagsabgeordnete Luigi Pantisano, öffneten sogar ihre Wahlkreisbüros für solche Tauschaktionen. Aktivisten verteilten mehrsprachige Flugblätter, um Asylbewerber gezielt zu erreichen. So wird die Bezahlkarte faktisch ausgehebelt. 

Bremen bestätigte solche Initiativen ausdrücklich. Strafbar ist dieses Verfahren nach Einschätzung des Senats nicht.

Damit wird aus der auf 50 Euro begrenzten Bargeldverfügbarkeit zumindest teilweise wieder Bargeld.

Die Technik funktioniert also. Die politische und gesellschaftliche Umgebung findet allerdings mitunter Wege, ihre Beschränkungen wieder auszuhebeln.

Warum die 8,5 Milliarden trotzdem weiter steigen

All das erklärt allerdings immer noch nicht die 8,5 Milliarden Euro Heimatüberweisungen. Denn selbst eine deutschlandweit vollkommen konsequente Bezahlkarte könnte den größten Teil dieser Summe vermutlich gar nicht verhindern.

Die Karte betrifft im Wesentlichen Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie betrifft nicht sämtliche Migranten und schon gar nicht jeden ausländischen Arbeitnehmer.

Wer arbeitet und sein Geld selbst verdient, kann selbstverständlich weiter Geld ins Ausland schicken. Gerade deshalb finden sich unter den wichtigsten Empfängerländern klassische Herkunftsstaaten von Arbeitsmigranten.

Auch anerkannte Asylbewerber, die von ihrem eigenen Einkommen legen, unterliegen nicht mehr der Bezahlkarte - was sie mit ihrem selbst. verdienten Geld machen, ist schließlich ihre Sache.

Deshalb wäre die Aussage falsch, 8,5 Milliarden Euro deutsches Sozialgeld würden ins Ausland geschafft.

Richtig ist aber ebenso: Deutschland kann bis heute nicht sagen, wie viel Steuergeld tatsächlich auf diesem Weg ins Ausland gelangt. Genau da liegt das Problem - der Staat kann oder will die Verwendung der Steuergelder nicht kontrollieren.

Andere Länder setzen stärker auf zentrale Regeln

Der Blick ins europäische Ausland zeigt, dass ein solches System durchaus anders organisiert werden kann.

Frankreich zahlt seine spezielle Unterstützung für Asylbewerber über eine staatlich organisierte Zahlungskarte. Die Möglichkeiten zur Bargeldnutzung sind erheblich eingeschränkt. Das System wird wesentlich zentraler gesteuert als in Deutschland.

Schweden nutzt ebenfalls eine spezielle Karte der Migrationsbehörde. Auf das dazugehörige Konto können grundsätzlich nur Leistungen der Behörde eingezahlt werden; normale Überweisungsfunktionen stehen nicht zur Verfügung.

Österreich setzt inzwischen ebenfalls verstärkt auf eine Sachleistungskarte und beschränkt Bargeld sowie bestimmte Verwendungsmöglichkeiten.

Der entscheidende Unterschied liegt weniger darin, dass andere Staaten die perfekte Lösung gefunden hätten. Er liegt darin, dass Deutschland wieder einmal versucht, gleichzeitig ein bundesweites Problem und möglichst viele unterschiedliche regionale Lösungen zu pflegen.

Kommunen zwischen Kontrolle und Bürokratie

Fairerweise muss man einen Einwand ernst nehmen: Für manche Kommunen erzeugt die Bezahlkarte tatsächlich zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Wo bislang Leistungen einfach auf vorhandene Girokonten überwiesen wurden, müssen mit einer Karte teilweise Zahlungsempfänger freigeschaltet, Sonderfälle bearbeitet und Härtefallentscheidungen getroffen werden. Dort kann die Karte mehr Arbeit verursachen.

Wo dagegen bisher Bargeldtermine notwendig waren, kann sie die Verwaltung deutlich entlasten.

Das ist ein berechtigtes kommunales Argument.

Nur sollte die politische Debatte dann ehrlich geführt werden. Wenn die Bezahlkarte ausschließlich als Instrument der Verwaltungsvereinfachung betrachtet wird, kann ein normales Girokonto überlegen sein.

Wenn sie aber zugleich verhindern soll, dass steuerfinanzierte Leistungen ins Ausland transferiert werden, ist das normale Girokonto gerade nicht gleichwertig.

Man kann nicht gleichzeitig einen Kontrollmechanismus abschaffen und behaupten, an der Kontrollwirkung ändere sich nichts.

Bezahlkarte: Nicht gescheitert, sondern politisch durchlöchert

Damit ergibt sich eine andere Bilanz als zunächst vermutet.

Die Bezahlkarte selbst funktioniert technisch. Wo Auslandsüberweisungen gesperrt und Bargeldbeträge begrenzt werden, kann das für den Lebensunterhalt in Deutschland bestimmte Geld nicht einfach direkt auf ein ausländisches Konto überwiesen werden.

Das Problem beginnt davor.

Nordrhein-Westfalen erlaubt Kommunen, sich dem System vollständig zu entziehen. Mehr als 200 Städte und Gemeinden haben entsprechende Entscheidungen getroffen oder vorbereitet. Rheinland-Pfalz hat politisch ebenso zahlreiche Schlupflöcher geschaffen, Bremen und Berlin scheren aus dem Grundgedanken praktisch komplett aus, obwohl die beiden Stadtstaaten besonders hoch verschuldet sind und Milliarden über den Länderfinanzausgleich aus anderen Bundesländern überwiesen bekommen.

Gleichzeitig erklären politische Mehrheiten in mehreren Großstädten ausdrücklich, dass sie die Einschränkungen der Karte aus Gründen der Selbstbestimmung, Teilhabe oder wegen des Verwaltungsaufwandes ablehnen.

Das dürfen sie tun.

Der Steuerzahler darf diese Entscheidung aber ebenso klar bewerten.

Denn wenn staatliche Leistungen ausdrücklich für das Existenzminimum in Deutschland gezahlt werden, ist die Forderung keineswegs abwegig, dass der Staat technisch verhindert, dass dieses Geld unmittelbar ins Ausland überwiesen wird. Und wenn dafür eigens eine Bezahlkarte geschaffen wurde, wirkt es reichlich absurd, anschließend kommunale Schlupflöcher einzubauen, mit denen diese Karte einfach wieder abgeschafft werden kann.

Die Bezahlkarte ist deshalb weniger an ihrer Technik gescheitert als am politischen Willen zu ihrer konsequenten Anwendung.

Deutschland hat eine Tür geschlossen – und direkt daneben mehrere neue geöffnet.

Fragen und Antworten zur Bezahlkarte 

 

Können Migranten mit der Bezahlkarte Geld ins Ausland überweisen?



Bei den üblichen Bezahlkartenmodellen sind direkte Auslandsüberweisungen und Geldtransferdienste gesperrt. Allerdings unterscheiden sich die Regeln zwischen Ländern und Kommunen deutlich. Zudem verzichten zahlreiche Kommunen vollständig auf die Karte und zahlen Leistungen weiterhin auf normale Girokonten.

Welche Kommunen haben keine Bezahlkarte?



Besonders viele Kommunen verzichten in Nordrhein-Westfalen auf das Instrument. Dort erlaubt die Landesverordnung ein Opt-out. Eine Übersicht des Flüchtlingsrats NRW führte im Juni 2026 mehr als 200 beschlossene beziehungsweise absehbare kommunale Opt-outs auf.

Wie viel Bargeld bekommen Asylbewerber mit der Bezahlkarte?



Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Viele Länder orientieren sich an 50 Euro monatlich. Bremen erlaubt 120 Euro, Rheinland-Pfalz empfiehlt 130 Euro. Hinzu kommen Härtefallregelungen und weitere Ausnahmen.

Warum lehnen Kommunen die Bezahlkarte ab?



Viele Kommunen begründen dies mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Kosten, weil Asylbewerber dort bereits über reguläre Girokonten verfügen. Politische Gegner führen außerdem Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und die Gefahr einer Stigmatisierung an.

Verhindert die Bezahlkarte Überweisungen ins Ausland?



Wo sie konsequent eingesetzt wird, kann sie direkte Auslandsüberweisungen aus den darauf ausgezahlten Asylbewerberleistungen technisch verhindern. Sie verhindert aber keine Überweisungen aus Arbeitseinkommen oder von normalen Girokonten.

Sind die 8,5 Milliarden Euro Heimatüberweisungen Sozialleistungen?



Nein. Die Statistik umfasst vor allem private Überweisungen von in Deutschland lebenden Migranten. Ein erheblicher Teil stammt aus Erwerbseinkommen. Wie viel Geld aus Asylbewerberleistungen ins Ausland überwiesen wird, kann die Bundesregierung bislang nicht beziffern.