Baderegeln
Damenbad zieht Notbremse
Das Freiburger Lorettobad ist kein gewöhnliches Freibad. Seit 1886 gibt es dort einen eigenen Bereich nur für Frauen; nach Angaben des Betreibers handelt es sich um das einzige Damenfreibad Deutschlands. Doch an heißen Wochenenden wird aus dem historischen Rückzugsort inzwischen ein ziemlich enges Vergnügen. Der Damenbereich erreicht regelmäßig seine Kapazitätsgrenze von 400 bis 450 Besuchern. Mehrfach musste der Einlass bereits vollständig gestoppt werden.
Seit dem 10. Juli gilt deshalb eine neue Regel: Freitags bis sonntags dürfen nur noch Frauen und Mädchen ab 16 Jahren in das Damenbad. Das angrenzende Familienbad und die übrigen Freiburger Bäder bleiben ohne Einschränkungen zugänglich. Die Freiburger Stadtbau begründet den Schritt offiziell mit der hohen Auslastung. Ziel seien ein „geordneter und sicherer Badebetrieb“ und der Erhalt des besonderen Charakters des Damenbads.
Lange Gewänder im Becken
Hinter der nüchternen Begründung mit den Besucherzahlen steckt allerdings eine deutlich emotionalere Debatte. Ein Gründungsmitglied des Vereins „Freunde des Lorettobades“ berichtete in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Martin Horn und mehrere Gemeinderatsfraktionen von größeren Besuchergruppen aus dem benachbarten Elsass. Diese seien teilweise mit Kleinbussen angereist. Einige Frauen sollen in normaler Alltagskleidung und langen Gewändern ins Wasser gegangen sein.
Zwei langjährige Stammbesucherinnen bestätigten gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass sich nach ihrer Wahrnehmung vor allem Besucherinnen aus Frankreich wiederholt nicht an die Regeln gehalten hätten. An Wochenenden sei an einen ruhigen Aufenthalt kaum noch zu denken gewesen. Nach Einführung der Altersgrenze sei es bereits deutlich entspannter gewesen. Der Betreiber betont dagegen, die neue Regelung richte sich nicht gegen eine bestimmte Herkunftsgruppe. Es gehe allein um die hohe Zahl der Besucher.
Dabei ist die Kleiderfrage in der Haus- und Badeordnung eindeutig geregelt. In den Freiburger Bädern darf nur geeignete Badekleidung ohne Baumwollanteil getragen werden. Eng anliegende Burkinis und Sonnenschutz-Badetextilien sind ausdrücklich erlaubt. Straßenkleidung ist in den Bade- und Barfußbereichen dagegen untersagt.
Entscheidend ist also nicht, wie viel Haut ein Badegast zeigt. Entscheidend ist, ob die Kleidung als Badetextilie geeignet ist. Lange Alltagsgewänder gehören demnach nicht ins Schwimmbecken – aus hygienischen Gründen und weil eine Badeordnung kein unverbindlicher Wunschzettel ist.
Einlass-Stopp trifft Mädchen
Die neue Altersgrenze löst das Platzproblem auf die denkbar einfache Weise: Eine ganze Besuchergruppe bleibt draußen. Genau daran entzündet sich Kritik. Die Freien Wähler im Freiburger Gemeinderat fordern unter dem Motto „Störer statt Mädchen ausschließen“, gezielt gegen Regelbrecher vorzugehen, statt pauschal sämtliche Mädchen unter 16 Jahren aus dem Damenbad zu verbannen.
Auch Oberbürgermeister Martin Horn bezeichnete den Ausschluss von Kindern und Jugendlichen als schwierig. Zugleich warnte er davor, dass das Damenbad seinen Charakter verliere, wenn es faktisch zu einem Erlebnisbad werde. Die Verantwortlichen stehen damit vor einem klassischen kommunalen Dilemma: Der Betreiber muss Sicherheit, Hygiene und Kapazitätsgrenzen gewährleisten, darf aber weder willkürlich handeln noch bestimmte Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen.
Eine Altersgrenze lässt sich an der Kasse leicht kontrollieren. Ob sie gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn sie trifft auch Freiburger Mädchen, die geeignete Badekleidung tragen und sich an sämtliche Regeln halten. Der bequemste Verwaltungsweg ist eben nicht automatisch der beste – sonst könnte man bei jedem überfüllten Rathaus einfach die Tür abschließen.
Freibäder unter Druck
Auch andernorts müssen Betreiber auf schwere Vorfälle reagieren. Anfang Juli wurde aus dem Münchner Michaelibad ein besonders drastischer Fall bekannt. Ein 28-jähriger Staatenloser soll eine 47-jährige Frau sowie ein siebenjähriges und ein zweijähriges Mädchen unsittlich berührt haben. Das Badepersonal alarmierte die Polizei. Der Tatverdächtige wurde festgenommen und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Der Münchner Fall hat mit der Freiburger Einlassregel unmittelbar nichts zu tun. Er zeigt aber, welche Aufgaben das Personal in öffentlichen Bädern inzwischen übernehmen muss. Beschäftigte sollen den Badebetrieb überwachen, Streit schlichten, Hausordnungen durchsetzen, Kapazitäten kontrollieren und bei Straftaten schnell reagieren. Gerade kleine kommunale Betreiber stoßen dabei personell und finanziell an ihre Grenzen.
Regeln statt Kollektivstrafe
Für Kommunen führt deshalb kein Weg an klaren und sichtbar kommunizierten Regeln vorbei. Dazu gehören verständliche Vorgaben zur Badekleidung, konsequente Kontrollen, abgestufte Sanktionen bis zum Hausverbot und ein Sicherheitskonzept für besonders stark ausgelastete Tage. Digitale Auslastungsanzeigen oder zeitlich begrenzte Eintrittsfenster könnten zusätzlich helfen, einen vollständigen Einlass-Stopp zu vermeiden.
Vor allem aber muss gelten: Nicht Herkunft, Religion oder der persönliche Kleidungsstil entscheiden über den Zutritt, sondern das Verhalten. Wer geeignete Badekleidung trägt und sich an die Hausordnung hält, ist willkommen. Wer Regeln missachtet oder andere Badegäste belästigt, muss gehen. Das ist weder diskriminierend noch kompliziert, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein öffentliches Freibad ein sicherer Ort bleibt.
Das Lorettobad will seinen besonderen Charakter bewahren. Das ist nachvollziehbar. Doch wenn am Ende regelkonforme Mädchen ausgesperrt werden, während die eigentlichen Verstöße nur allgemein beklagt werden, läuft etwas schief. Kommunale Ordnungspolitik braucht keine langen Gewänder aus Ausflüchten, sondern einen klaren Schnitt: Regeln benennen, Regeln kontrollieren und Regelbrecher sanktionieren.
