Der Bund kürzt das Wohngeld, die Kommunen erwartet Mehrkosten
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Konnexität bleibt Ausnahme

Wohngeld-Kürzung: Wo der Bund-Länder-Ausgleich scheitert

Bund und Länder feiern die neue Konnexitätsregel als „neuen Geist des föderalen Miteinanders“. Doch die Wohngeld-Reform zeigt die engen Grenzen: Weil der Bund eine eigene Leistung kürzt, bleiben die Kommunen auf 74 Millionen Euro Mehrkosten sitzen – bei einer Aufgabe, die sie längst haben. Der Ausgleich greift ausgerechnet hier nicht.

Die vom Bundeskabinett in der letzten Sitzungswoche beschlossene Wohngeld-Kürzung belastet die Kommunen mit rund 74 Millionen Euro jährlich – und der gerade vereinbarte Konnexitätsausgleich schützt sie ausgerechnet in diesem Fall nicht. Der Grund liegt in der Konstruktion beider Beschlüsse.

Nur elf Tage vor dem Kabinettsbeschluss hatten sich Bund und Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf eine abgeschwächte Konnexitätsregel geeinigt. Bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen, die kommunale Mehrkosten von über 200 Millionen Euro jährlich verursachen, will der Bund diese zu 80 Prozent ausgleichen – finanziert über einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“ nach dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“. Die Regelung soll nach jüngstem Stand zum 1. Oktober 2026 greifen.

Schlupflöcher im Konnexitätsausgleich

Doch direkt an den ersten Mehrkosten, die der Bund seither für die Kommunen auslöst, geht die Regel vorbei: Die Wohngeld-Reform. Der Kabinettsentwurf sieht drei Kürzungshebel gleichzeitig vor: die ausgesetzte Fortschreibung zum 1. Januar 2027, die halbierte Heizkostenkomponente und eine angepasste Wohngeldformel. Für die Kommunen entstehen dadurch zwei Probleme, die der neue Ausgleich beide nicht erfasst.

Erstens die Schwelle: Laut Referentenentwurf entstehen im SGB II Mehrausgaben von 502 Millionen Euro, von denen 428 Millionen auf den Bund und 74 Millionen auf die Kommunen entfallen. Der kommunale Einzelposten liegt damit weit unter der 200-Millionen-Grenze. Zweitens die Konstruktion: Es handelt sich nicht um eine neue Aufgabe, sondern um den Rückzug des Bundes aus einer eigenen Leistung. Nicht ausgeglichen werden Mehrkosten, wenn sie nicht durch neue oder geänderte Leistungsgesetze verursacht wurden. Die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II tragen die Kommunen ohnehin schon – nur fallen jetzt mehr Menschen hinein.

Wie das Wohngeld Kosten auf die Kommunen verschiebt

Die Mechanik dahinter ist seit Jahren bekannt. Wohngeld ist ein Zuschuss oberhalb der Grundsicherung und soll verhindern, dass einkommensschwache Haushalte überhaupt Grundsicherung beantragen müssen. Bund und Länder teilen sich diese Leistung hälftig. Fällt der Zuschuss weg, rutschen Betroffene in die Kosten der Unterkunft – ein System, das die Kommunen mitfinanzieren. Rund 400.000 Haushalte sollen den Wohngeldanspruch vollständig verlieren, 163.000 davon wechseln laut den eigenen Berechnungen des Bundes in die Grundsicherung.

74 Millionen Euro plus Verwaltungsaufwand

Für die Kommunen kommt zu den reinen Kosten der Grundsicherung der Verwaltungsaufwand hinzu: Jeder Wechsel ins SGB II oder SGB XII erzeugt Fallbearbeitung in Jobcentern und Sozialämtern. Der Bund flankiert die Kürzung zwar mit Verwaltungsvereinfachungen im Wohngeld, baut aber an anderer Stelle neuen Aufwand auf.

Wohngeld-Fall bestätigt Kritik an MPK-Beschluss

Das aktuelle Vorgehen beim Wohngeld bestätigt, was kommunale Spitzenvertreter schon zur MPK kritisierten. Städtetags-Präsident Burkhard Jung nannte die Beschlüsse einen „guten ersten Schritt“, der das Problem aber nicht löse. Im Idealfall bringe die Reform mittelfristig eine Entlastung von maximal drei Milliarden Euro – gegenüber rund 30 Milliarden Euro jährlichem Defizit. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link fragte, was mit den verbleibenden 20 Prozent und den Kosten bereits geltender Gesetze sei.

Der Widerstand ist parteiübergreifend: Die Linke und die Grünen haben bereits Anträge gegen die Kürzung eingebracht. Auch aus SPD-geführten Ländern kommt Kritik – ohne Mehrheit im Bundesrat kann die Reform nicht in Kraft treten. Bis zur Verkündung gilt das Wohngeldgesetz unverändert. Laufende Bescheide bleiben bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gültig. Das Verfahren entscheidet sich im Haushaltsprozess über Herbst und Winter 2026.