Doppelhaushalt
Zwei Jahre, ein Haushalt, ein Abschluss
Doppelhaushalt entlastet die Verwaltung
Das Reformmodell eines echten Doppelhaushalts setzt hier an. Es fasst zwei Kalenderjahre zu einem Planungszeitraum zusammen, mit einem Doppelabschluss zum Ende des zweijährigen Haushaltskreislaufs. Damit entfällt nicht nur die jährliche Neuaufstellung eines Haushalts, sondern auch ein jährlicher Jahresabschluss. Diese Umstellung verspricht eine deutliche Verwaltungsentlastung, stärkt die Planungsflexibilität und reduziert den Handlungsdruck zum Jahresende. Die Bindung sämtlicher Ermächtigungen an das Kalenderjahr wird innerhalb des Doppelhaushalts aufgelöst; sie können bedarfsgerecht im gesamten zweijährigen Zeitraum eingesetzt werden. Angefangen bei Planansätzen über Verpflichtungsermächtigungen bis hin zur Kreditermächtigung. Für Kämmereien bedeutet dies weniger formale Planungsprozesse, für die Rechnungsprüfung sinkt die Zahl der Prüfzyklen und die Kommunalaufsicht kann Genehmigungsprozesse bündeln.
Kommunalvertretungen regelmäßig einbeziehen
Diese Flexibilität bringt jedoch neue Anforderungen: Die Steuerung darf nicht verwässert werden. Gerade weil Mittel über zwei Jahre disponibel sind, ist ein aktives Berichtswesen entscheidend. Die Haushaltsüberwachung muss konsequent und engmaschig erfolgen. Zudem sind die Kommunalvertretungen trotz des Wegfalls eines Planungs- und Abschlussprozesses regelmäßig einzubinden, da sie die Budgethoheit innehaben. Für Kämmereien bedeutet dies: interne Controlling- und Monitoringstrukturen anpassen, Liquiditätsplanung stärken, auf Planabweichungen frühzeitig reagieren und hinweisen. Die Rechnungsprüfung muss ferner ihre Prüfmethodik und ihren Prüfrhythmus an den Doppelabschluss ausrichten.
Rahmen für rechtssichere Erprobung
Der Landesgesetzgeber ist gefordert, den Rahmen für eine rechtssichere Erprobung zu schaffen. Die Rechtsgrundlagen unter anderem in §§ 100, 118 und 120 KVG LSA sind in einer Pilotklausel zu öffnen. § 157 KVG LSA bietet die Möglichkeit, den echten Doppelhaushalt und Doppelabschluss befristet in Modellkommunen zu erproben. Wesentlich ist: Die Einführung erfolgt kontrolliert, mit klaren Kriterien für Auswahl und Evaluation der Pilotkommunen. Zudem sind IT-Anbieter einzubeziehen, da Haushaltssoftware und Berichtssysteme angepasst werden müssen.
Eine pauschale flächendeckende Einführung wäre verfrüht. Die Erfahrungen mit neuen Steuerungsmodellen zeigen: Gesetzliche Reformen gelingen, wenn sie praxisnah getestet und auf reale Anforderungen hin nachgeschärft werden. Pilotkommunen – in enger Begleitung durch Kämmereien, Rechnungsprüfung, Kommunalaufsicht und unterstützt durch den Städte- und Gemeindebund – können die tatsächlichen Entlastungseffekte, aber auch die Risiken frühzeitig aufzeigen.
Handlungsspielräume eröffnen
Das Ziel ist nicht, zusätzliche Bürokratie zu schaffen, sondern Handlungsspielräume zu eröffnen. Ein echter Doppelhaushalt ist kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, um mit knappen Ressourcen handlungsfähig zu bleiben und gleichzeitig Steuerung und Kontrolle zu sichern. Die aktuelle Situation mit einem begrenzten Nutzen des unechten Doppelhaushalts ist nicht zukunftsfähig.
Der Appell richtet sich an alle Beteiligten: Kämmereien sollten interne Voraussetzungen prüfen und aktiv Bereitschaft zur Erprobung signalisieren. Rechnungsprüfungsämter sind angehalten, frühzeitig Prüfkonzepte für Doppelabschlüsse zu entwickeln. Kommunalaufsichtsbehörden sind aufgefordert, Pilotprojekte zu unterstützen. Der Landesgesetzgeber sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen für Modellkommunen zeitnah schaffen.

Eva Franke ist Sachgebietsleiterin für Gewerbe und Wohngeld der Stadtverwaltung Eisleben.

Matthias Wiener ist Abteilungsleiter der Finanzbuchhaltung bei der Stadt Dessau-Roßlau und Hochschuldozent an der Hochschule Harz.
Die Herausforderungen der kommunalen Haushaltswirtschaft verlangen mutige, zugleich kontrollierte Innovationen. Der echte Doppelhaushalt mit Doppelabschluss ist ein realistischer, praxistauglicher Ansatz. Er verdient eine gezielte Pilotphase – nicht als theoretisches Modell, sondern als erprobte Option in der kommunalen Praxis.
Grundlage dieses Artikels ist die Bachelorarbeit der Verfasserin Eva Franke mit dem Titel: „Der echte Doppelhaushalt – Die Zusammenfassung von zwei Kalenderjahren zu einem Planungszeitraum“, vorgelegt im Jahr 2025 am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz. Die wesentlichen Erkenntnisse wurden in einem Fachbeitrag (der gemeindehaushalt 10/2025, S. 220–236 „Echter Doppelhaushalt mit Doppelabschluss – Reformmodell für die kommunale Haushaltswirtschaft“) vertieft und weiterentwickelt.


