Kassen leer
Pflegekassen in Not: Diese Milliarden-Rechnung droht den Kommunen
Denn Deutschlands Pflegesystem funktioniert nach einem Prinzip, das in der politischen Debatte gerne untergeht: Die Pflegeversicherung bezahlt längst nicht sämtliche Kosten der Pflege. Sie ist bewusst als Teilabsicherung konzipiert. Was darüber hinausgeht, muss zunächst der Pflegebedürftige selbst bezahlen. Kann er das nicht, kommt die Sozialhilfe ins Spiel.
Und spätestens dann sitzt die kommunale Ebene mit am Tisch.
Pflegeversicherung: Milliarden reichen trotzdem nicht
Der finanzielle Druck auf die Pflegeversicherung wächst erheblich. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes ist vor allem die steigende Zahl der Leistungsempfänger verantwortlich. Hinzu kommen höhere Ausgaben etwa für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie steigende Zuschüsse zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen.
Das Grundproblem lässt sich relativ einfach beschreiben: Immer mehr Menschen benötigen Pflege, Pflege wird teurer und die Einnahmen wachsen deutlich langsamer als die Ausgaben.
Schon 2024 waren die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung laut Statistischem Bundesamt um 11,3 Prozent auf 64,7 Milliarden Euro gestiegen. Kein anderer großer Ausgabenträger im Gesundheitswesen verzeichnete damals ein ähnlich starkes Wachstum.
Die Bundesregierung versucht, die Pflegeversicherung unter anderem über Darlehen finanziell zu stabilisieren. Damit kann die Zahlungsfähigkeit kurzfristig gesichert werden.
Das strukturelle Problem ist damit allerdings nicht gelöst. Oder etwas weniger technokratisch gesagt: Ein Darlehen macht aus einem Loch noch keinen Hügel.
Warum Pflegeheimbewohner trotzdem selbst zahlen müssen
Entscheidend für Städte und Kreise ist eine Besonderheit der deutschen Pflegeversicherung.
Anders als häufig angenommen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht automatisch die gesamten Kosten eines Pflegeheimplatzes.
Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet sie ausdrücklich als Teilabsicherung des Pflegerisikos. Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse derzeit abhängig vom Pflegegrad feste Beträge. Bei Pflegegrad 2 sind es beispielsweise 805 Euro monatlich, bei Pflegegrad 5 sind es 2.096 Euro.
Darüber hinaus gibt es gestaffelte Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil.
Trotzdem bleiben erhebliche Kosten beim Bewohner hängen.
Dazu gehören nicht nur Teile der eigentlichen Pflegekosten. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten des Pflegeheims. Diese können beispielsweise Kosten für Gebäude, Mieten oder Anschaffungen umfassen.
Und genau an dieser Stelle beginnt das kommunale Problem.
Wenn Rente und Vermögen nicht reichen
Solange ein Pflegebedürftiger die verbleibenden Kosten aus eigener Rente, sonstigem Einkommen und seinem einsetzbaren Vermögen bezahlen kann, bleibt die Kommune zunächst außen vor.
Doch Pflegeheime sind teuer – und die Zahl der Menschen, die die Rechnung nicht mehr vollständig selbst begleichen können, steigt.
Dann greift die sogenannte Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Sie ist Teil der Sozialhilfe.
Der Sozialhilfeträger übernimmt dabei unter bestimmten Voraussetzungen jene notwendigen Pflegekosten, die weder durch die Pflegeversicherung noch durch eigenes Einkommen und einsetzbares Vermögen gedeckt werden können.
Damit entsteht eine bemerkenswerte Finanzierungskette:
Pflegeheim → Pflegeversicherung → Eigenanteil des Pflegebedürftigen → Sozialhilfe.
Und bei der Sozialhilfe kommen Städte, Kreise und andere kommunale Sozialhilfeträger ins Spiel.
Sechs Milliarden Euro für Hilfe zur Pflege
Wie groß diese Belastung inzwischen geworden ist, zeigen brandneue Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
2025 gaben die Sozialhilfeträger in Deutschland netto rund sechs Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege aus.
Binnen nur eines Jahres stiegen diese Ausgaben um 13,3 Prozent.
Damit floss inzwischen mehr als jeder vierte Euro der gesamten Sozialhilfeausgaben in die Hilfe zur Pflege. Ihr Anteil stieg 2025 auf 27,8 Prozent. Drei Jahre zuvor waren es erst 23,6 Prozent.
Das ist für kommunale Haushälter eine ziemlich unangenehme Entwicklung.
Denn während in Berlin über Beitragssätze, Bundesdarlehen und Strukturreformen diskutiert wird, wächst vor Ort eine Sozialausgabe mit zweistelligen Raten.
Immer mehr Menschen benötigen Sozialhilfe für Pflege
Auch die Zahl der Betroffenen steigt deutlich.
Im Jahr 2024 erhielten bundesweit rund 431.620 Menschen Hilfe zur Pflege. Ein Jahr zuvor waren es noch 406.985, 2022 rund 376.615.
Damit stieg die Zahl innerhalb von nur zwei Jahren um rund 55.000 Menschen beziehungsweise knapp 15 Prozent.
Besonders relevant für die Debatte über Pflegeheime: Rund 353.575 Empfänger erhielten die Leistung 2024 in Einrichtungen.
Die absoluten Zahlen unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern.
Allein in Nordrhein-Westfalen erhielten im Laufe des Jahres 2024 mehr als 104.000 Menschen Hilfe zur Pflege. In Bayern waren es knapp 55.000, in Niedersachsen rund 44.000 und in Baden-Württemberg knapp 42.000.
Das Pflegeproblem ist damit längst auch ein kommunales Finanzproblem.
Warum gerade Landkreise und kreisfreie Städte betroffen sind
Nicht jede einzelne Gemeinde überweist unmittelbar die Heimrechnung eines Pflegebedürftigen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der Organisation der Sozialhilfeträger.
Auf kommunaler Ebene trifft der Ausgabenanstieg aber insbesondere Landkreise, kreisfreie Städte sowie kommunale Bezirks-, Regional- und Sozialverbände.
Wie groß deren Bedeutung im Sozialsystem ist, zeigen die kommunalen Finanzzahlen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes trugen diese kommunalen Sozialleistungsträger 2024 rund 95 Prozent der Sozialleistungsausgaben der kommunalen Ebene.
Und deren Haushalte stehen ohnehin mit dem Rücken zur Wand.
Die Kommunen schlossen das Jahr 2024 mit einem Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro ab. Allein die Sozialleistungsausgaben der kommunalen Kernhaushalte stiegen um 11,7 Prozent auf 84,5 Milliarden Euro.
Nun wächst mit der Hilfe zur Pflege der nächste große Kostenblock.
Das Problem der Investitionskosten
Noch ein weiterer Punkt ist für die kommunale Debatte entscheidend.
Pflegeheime müssen Gebäude errichten, sanieren und modernisieren. Für Planung und finanzielle Förderung dieser Investitionskosten sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig.
Werden die Kosten jedoch nicht ausreichend öffentlich finanziert, können Pflegeheime sie den Bewohnern in Rechnung stellen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezifferte den Investitionskostenanteil zuletzt im Durchschnitt auf mehr als 500 Euro im Monat. Sie forderte deshalb ebenfalls eine stärkere Beteiligung der Länder.
Kann ein Heimbewohner auch diese Kosten nicht tragen, erhöht sich wiederum sein finanzieller Unterstützungsbedarf.
Aus Sicht der Kommunen ist deshalb die Frage durchaus berechtigt: Wie viele Kosten werden über das deutsche Pflegesystem eigentlich so lange zwischen verschiedenen Ebenen verschoben, bis schließlich der Sozialhilfeträger die Rechnung bekommt?
Berlin kann Geld leihen – der Pflegefall verschwindet nicht
Genau deshalb wäre es zu einfach, die derzeitige Krise lediglich als Liquiditätsproblem der Pflegekassen zu betrachten.
Ein Bundesdarlehen kann verhindern, dass einer Pflegekasse kurzfristig das Geld ausgeht.
Es verhindert aber weder die Alterung der Bevölkerung noch steigende Pflegekosten noch wachsende Eigenanteile.
Und es löst schon gar nicht das kommunale Problem der Hilfe zur Pflege.
Verschlechtert sich die Finanzierung der Pflegeversicherung weiter, gibt es politisch nur wenige Möglichkeiten: Beiträge steigen, der Bund schießt Steuergeld zu, Leistungen werden begrenzt oder Pflegebedürftige müssen einen größeren Anteil selbst bezahlen.
Gerade die letzte Variante ist für Kommunen alles andere als kostenneutral.
Denn ein höherer Eigenanteil funktioniert nur bei Menschen, die ihn auch bezahlen können.
Wer es nicht kann, fällt ins soziale Sicherungssystem.
Was die Kommunen jetzt von Bund und Ländern verlangen müssen
Für Städte und Landkreise ist deshalb entscheidend, dass eine Pflegereform nicht zur nächsten stillen Kostenverschiebung zwischen den staatlichen Ebenen wird.
Eine Reform, die lediglich die Pflegekassen entlastet und dafür höhere Eigenanteile produziert, löst das Finanzierungsproblem nicht. Sie verschiebt es.
Im schlimmsten Fall von Berlin direkt in die Sozialämter.
Genauso müssen die Länder die Frage beantworten, in welchem Umfang sie ihrer Verantwortung für die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen tatsächlich nachkommen.
Denn auch hier gilt: Eine Rechnung verschwindet nicht dadurch, dass der Staat sie nicht übernimmt. Irgendjemand bezahlt sie.
Und wenn Pflegebedürftige dazu finanziell nicht mehr in der Lage sind, landet sie zunehmend bei der Sozialhilfe.
Die Pflegekrise wird zur kommunalen Finanzkrise
Das Defizit von 770 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2026 ist deshalb nur das sichtbarste Warnsignal.
Für die kommunale Ebene ist eine andere Zahl möglicherweise wichtiger: Sechs Milliarden Euro Hilfe zur Pflege im vergangenen Jahr – plus 13,3 Prozent innerhalb von zwölf Monaten.
Während Bund und Pflegekassen über milliardenschwere Darlehen diskutieren, wächst damit im Hintergrund eine Rechnung heran, die Landräte, Oberbürgermeister und Kämmerer ganz unmittelbar betrifft.
Eine nachhaltige Pflegereform muss deshalb zwingend auch die kommunalen Sozialhilfeträger berücksichtigen.
Sonst passiert das, was im deutschen Föderalismus leider ausgesprochen zuverlässig funktioniert: Oben wird eine Finanzierungslücke geschlossen – und unten wundert sich der Kämmerer, warum seine größer geworden ist.
