Bund übernimmt neue Aufgabe
Kfz-Zulassung: Kommunen kritisieren Bundespläne
Nach seiner gestrigen Präsidiumssitzung hat der Deutsche Städtetag den Bund vor Rosinenpickerei bei der Kfz-Zulassung gewarnt. Laut Verband soll das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab Juli 2027 zunächst nur die Online-Verfahren übernehmen, der Rest bliebe bei den Kommunen.
Grundsätzlich begrüßt der Städtetag, dass der Bund die Zulassung selbst übernehmen will. Derzeit laufen nach seinen Angaben rund 23 Prozent der Vorgänge über das Internet. Die örtlichen Zulassungsstellen müssten damit weiter rund 77 Prozent der Fälle bearbeiten. Die kommunalen Online-Portale sollen demnach vom Netz gehen. Ein Konzept für inhaltliche Verbesserungen habe der Bund nicht vorgelegt. „Wenn der Bund Aufgaben übernimmt, darf er sich nicht nur die Rosinen herauspicken“, sagte Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. „Eine Reform, bei der der Bund die automatisierten Massenverfahren übernimmt und die personalintensiven Fälle bei den Städten bleiben, ist keine echte Entlastung.“
Städte wollen die gesamte Zulassung neu ordnen
Der Städtetag fordert deshalb, möglichst die gesamte Aufgabe neu zu ordnen: vom Standardfall bis zum historischen Kennzeichen oder landwirtschaftlichen Fahrzeug. Der jetzige Plan schaffe im schlechtesten Fall sogar zusätzliche Schnittstellen und unklare, verfassungsrechtlich bedenkliche Zuständigkeiten. Bürgerinnen und Bürger müssten dann erst recherchieren, wer in ihrem Einzelfall zuständig ist.
Was plant der Bund bei der Kfz-Zulassung?
Grundlage ist Artikel 3 des Gesetzentwurfs zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Bundesrats-Drucksache 465/26), den das Kabinett am 15. Juli beschlossen hat. Er soll dem Bundesverkehrsministerium erlauben, dem KBA per Verordnung alle oder einzelne Aufgaben der Online-Zulassung (i-Kfz) zu übertragen. Für die übrigen Verfahren bleiben die Länder zuständig, in der Praxis vor allem Kreise und kreisfreie Städte. Über den genauen Zuschnitt entscheidet also erst die Verordnung. Sie braucht wie das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats. Dessen Frist für eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf endet am 25. September.
Der Bund argumentiert mit Doppelstrukturen: Laut Gesetzesbegründung gibt es heute 16 verschiedene Online-Zulassungsportale. Für rund 400 Zulassungsbehörden entfalle die Pflicht, ein eigenes Portal zu betreiben, erklärte die Bundesregierung im März. Das führe zu „deutlichen Einsparungen für die Kommunen“. Das Verkehrsministerium selbst spricht auf seiner Internetseite von einem zentralen Portal „für Standardvorgänge“. Laut Entwurf bleiben die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen unbelastet. Wie sich die Gebühren künftig verteilen, regelt der Entwurf nicht.
Landkreistag hält Aufspaltung für verfassungswidrig
Der Deutsche Landkreistag geht verfassungsrechtlich weiter als der Städtetag. Er hält es für unzulässig, die Zuständigkeit für eine einheitliche Aufgabe nach digitalen und analogen Verfahren aufzuteilen. Kommunale Zulassungsbehörden dürften dem KBA nicht als „Schreibstube“ dienen. Torsten Warnecke, Landrat in Hersfeld-Rotenburg und Mitglied im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Landkreistags, sieht zudem ein Finanzproblem. Offenbar wolle der Bund „auch die Gebühren für die ‚einfachen‘ Vorgänge einkassieren“, sagte er im Juni der Hersfelder Zeitung. Die teils widersprüchliche Kommunikation des Bundes bremse bereits Investitionen von Softwareanbietern und verunsichere Beschäftigte, so Warnecke.
Kfz-Zulassung als Lackmustest für die Staatsmodernisierung
Die Bündelung beim KBA hatte die Bundesregierung im Oktober 2025 in ihrer Modernisierungsagenda beschlossen. Der Städtetag macht daraus einen Grundsatzfall. Bei Standardverfahren ohne kommunalen Gestaltungsspielraum sollten Bund, Länder und Kommunen systematisch prüfen, ob Bund oder Länder sie zentral erledigen können. Das knappe Personal der Städte solle sich auf Beratung und Ermessensentscheidungen konzentrieren. „Die Kfz-Zulassung ist der Lackmustest, ob der Bund es ernst meint mit einer effizienten Staatsmodernisierung“, sagte Schuchardt.

