Finanzreform
Wie erhöhen Kommunen die Handlungsfähigkeit?
Kommunale Finanzen: Sofort entlasten und reformieren
Kurzfristig schlägt der Expertenrat befristete Sofortmaßnahmen vor, um den Weg in eine neue Schuldenfalle zu verhindern. Bund und Länder sollen den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer erhöhen und/oder die Finanzmasse im kommunalen Finanzausgleich zugunsten der Kommunen erhöhen. Damit sollen rund zwei Drittel der aktuellen Finanzierungslücke geschlossen werden. Das verbleibende Drittel sollen die Kommunen durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beitragen. Diese Soforthilfen werden ausdrücklich nicht als Dauerlösung verstanden, sondern als Brücke, bis strukturelle Reformen greifen.
Mit 20 Kernempfehlungen und 70 konkretisierenden Einzelempfehlungen in den Bereichen Aufgabenentflechtung, Verwaltungsdigitalisierung, Soziallastenfinanzierung, Förderpolitik, Haushaltsaufsicht und kommunale Eigenbeiträge wird eine grundlegende Neuordnung der föderalen Aufgaben- und Finanzbeziehungen vorgeschlagen.
Konnexitätsprinzip: Wer Aufgaben veranlasst, muss zahlen
Wer Aufgaben veranlasst, muss sie auch finanzieren. Der Expertenrat fordert eine konsequente Neuordnung der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das bisherige Muster, dass Bund und Länder Aufgaben oder Standards beschließen und die Kommunen anschließend die Kosten tragen, soll beendet werden. Die Konnexitätsregeln sollen deshalb neu gefasst und wirksamer vollzogen werden. Die Länder sollen regelmäßig die gesetzgeberisch verursachte Gesamtbelastung der Kommunen ermitteln und zeitnah ausgleichen. Wo die finanziellen Möglichkeiten nicht reichen, sollen Aufgaben und Standards reduziert werden. Das geht nur mit Bund und Ländern.
Kommunen sollen sich stärker auf örtliche Aufgaben mit Ermessensspielräumen konzentrieren. Aufgaben, bei denen lokale Kenntnisse kaum eine Rolle spielen oder hohe Skaleneffekte möglich sind, sollen auf Bund oder Länder verlagert werden. Der Bund soll etwa das Kfz-Zulassungswesen und regelgebundene finanzielle Sozialleistungen stärker zentral übernehmen.
Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilen
Die Länder sollen die überörtliche Sozial- und Eingliederungshilfe, den überörtlichen Nahverkehr und die Krankenhausversorgung verantworten und finanzieren. Die Gemeinden sollen dort gestärkt werden, wo ihre besondere Stärke liegt: bei ortsnaher Daseinsvorsorge, Kinderbetreuung, lokaler Infrastruktur, Prävention, Beratung, Beteiligung und Gestaltung des Zusammenlebens vor Ort. Freiwillige Aufgaben sind von zentraler Bedeutung für die kommunale Problemlösungskompetenz.
Förderdschungel lichten
Förderpolitik, Digitalisierung und Datenschutz sollen grundlegend vereinfacht werden. Der Expertenrat kritisiert den „Förderdschungel“ aus kleinteiligen, antragsintensiven Programmen. Förderprogramme sollen zusammengeführt, pauschaliert und teilweise in die kommunale Grundfinanzierung oder in Investitionspauschalen überführt werden. Parallel soll die Digitalisierung als Effizienzhebel genutzt werden: durch bundeseinheitliche Standards, Ende-zu-Ende-Digitalisierung, Registermodernisierung, zentrale Serviceplattformen und das Prinzip „Standard vor Individuallösung“. Datenschutzregeln sollen einfacher und digitaltauglicher werden, ohne den Schutz personenbezogener Daten aufzugeben.
Im Sozialbereich liegt ein Haupthebel. Die Sozial- und Jugendhilfe bindet einen wachsenden Teil der kommunalen Finanzierungsspielräume. Der Expertenrat empfiehlt, standardisierte Sozialleistungen stärker zu digitalisieren, zu pauschalieren und zentral durch Bund oder Länder wahrnehmen und finanzieren zu lassen. Einzelfälle mit besonderem Beratungsbedarf sollen weiterhin vor Ort bearbeitet werden. Die Hilfe zur Pflege soll durch eine ausgebaute Pflegeversicherung sowie stärkere Beiträge von Bund und Ländern finanziert werden. Die überörtliche Eingliederungshilfe soll in die Finanzierungsverantwortung der Länder fallen. Die örtliche Kinder- und Jugendhilfe bleibt originäre kommunale Aufgabe, muss aber durch eine aufgabenangemessene Finanzausstattung finanziert werden.
Kommunale Finanzkrise - gemeinsame Reformen nötig
Auch die Einnahmenseite soll gestärkt werden. Der Expertenrat hält am kommunalen Steuer-Mix fest, empfiehlt aber Verbesserungen. Die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen aber geprüft werden. Es ist wichtig, dass das finanzielle Band zwischen Kommune und Wirtschaft erhalten bleibt. Das Grundsteueraufkommen soll schrittweise erhöht und regelmäßig an Inflation sowie Aufgaben- und Ausgabenentwicklung angepasst werden. Zudem sollen Kommunen Gebühren und Entgelte stärker kostendeckend ausschöpfen. Strukturell besonders wichtig ist die Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer und/oder Einkommensteuer. Zusätzliche Umsatzsteueranteile sollten nicht nach dem bisherigen wirtschaftskraftorientierten Schlüssel, sondern stärker einwohner- und sozialbedarfsorientiert verteilt werden, damit finanzschwache Kommunen stärker profitieren.
Geld allein reicht nicht. Der Expertenrat fordert eine kombinierte Reformagenda aus Soforthilfen, Aufgabenentflechtung, echter Konnexität, Digitalisierung, Förderpolitik-wechsel, stärkerer kommunaler Grundfinanzierung, Investitionsstrategie und strengerer Schuldenvermeidung. Nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam spürbare Beiträge leisten, lässt sich kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft stärken.
Prof. Dr. Martin Junkernheinrich ist Professor für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie bei der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau.