Der große Bürgergeld-Bluff geht weiter - Sanktionen bei der Grundsicherung werden erst einmal komplett gestrichen
Der große Bürgergeld-Bluff geht weiter - Sanktionen bei der Grundsicherung werden erst einmal komplett gestrichen
© picture alliance

Bürgergeld-Kosten

Neue Grundsicherung: Alte Terminverstöße zählen nicht – Kommunen zahlen

Die neue Grundsicherung sollte Schluss machen mit der Bürgergeld-Nachsicht. Doch ausgerechnet beim Start setzt eine der schärfsten Sanktionsregeln den Zähler auf null: Meldeversäumnisse bis Ende Juni zählen für die neue, angebliche Eskalation nicht mit. Für Städte und Landkreise ist das mehr als eine politische Pointe. Sie tragen Milliarden bei Unterkunft und Verwaltung – und könnten zusätzlich mit mehr Widersprüchen und Klagen kämpfen. Die nächste teure Sozialreform landet damit wieder im Rathaus.

Härter, verbindlicher, weniger Bürgergeld: Mit diesen Versprechen ist die neue Grundsicherung am 1. Juli 2026 gestartet. Wer arbeiten kann, soll stärker in die Pflicht genommen werden. Wer ohne wichtigen Grund immer wieder Termine im Jobcenter versäumt, muss mit erheblichen Leistungskürzungen rechnen. Nach drei aufeinanderfolgenden versäumten Terminen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen sogar der Leistungsanspruch vollständig entfallen. Zumindest in der Theorie, aber dazu später mehr...

Der Start der Reform hält allerdings eine Überraschung bereit, die vor allem in Städten und Landkreisen für wenig Begeisterung sorgt.

Bei den Sanktionen beginnt die Zählung neu

Die BILD-Zeitung berichtet heute, dass frühere Terminverstöße beim Start der neuen Grundsicherung praktisch auf null gestellt wurden. Ein Bürgergeld-Empfänger, der beispielsweise noch im Juni zweimal ohne wichtigen Grund einen Termin im Jobcenter versäumt hatte, startet also nicht mit zwei Verstößen in die neue Dreierfolge.

Und das ist keine Interpretation der Zeitung. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt in ihren seit 1. Juli geltenden Fachlichen Weisungen ausdrücklich, dass Meldeversäumnisse, die bis zum 30. Juni 2026 festgestellt wurden, bei späteren Meldeversäumnissen „nicht als vorangegangene Meldeversäumnisse“ nach der neuen Rechtslage zählen.

Juristisch wichtig: Die alten Verstöße werden damit nicht nachträglich ungeschehen gemacht. Für Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse vor dem 1. Juli gelten weiterhin die damaligen Rechtsfolgen. Aber für die neue, von der Politik als "verschärfte Sanktionslogik" verkaufen Regeln, beginnt die Zählung tatsächlich wieder von vorne.

Das ist ein bemerkenswerter Start für eine Reform, die gerade mit mehr Konsequenz beworben wurde. Berlin zieht die Daumenschrauben an – und legt sie zum Start erst einmal neben den Werkzeugkasten.

Für Kommunen ist das nicht nur politische Folklore. Denn jede Leistung, die länger gezahlt wird, jedes zusätzliche Verfahren und jeder weitere Bearbeitungsschritt hat eine finanzielle Seite. Und die Rechnung der Grundsicherung landet keineswegs ausschließlich beim Bund.

17,4 Milliarden Euro fürs Wohnen

Besonders teuer sind die Kosten der Unterkunft und Heizung. Im Jahr 2025 beliefen sich diese Ausgaben im SGB II bundesweit auf rund 17,39 Milliarden Euro. Der Bund beteiligt sich 2026 im Bundesdurchschnitt mit 72,4 Prozent an diesen Kosten.

Das bedeutet nicht, dass exakt 27,6 Prozent dieser Summe in jedem Rathaus hängen bleiben. Die Bundesbeteiligung unterscheidet sich nach Ländern, hinzu kommen je nach Bundesland eigene Ausgleichsregelungen. Aber die Größenordnung zeigt, worüber wir reden: Würde man das Ausgabenvolumen von 2025 zugrunde legen, entspräche der nicht von der durchschnittlichen Bundesbeteiligung abgedeckte Anteil rechnerisch rund 4,8 Milliarden Euro. Wie hoch die tatsächliche kommunale Nettobelastung daraus ist, hängt anschließend vom jeweiligen Landesrecht und weiteren Ausgleichsmechanismen ab.

Und die Unterkunft ist nicht die einzige kommunale Baustelle. Bei den gemeinsamen Jobcentern übernimmt der Bund nach § 46 SGB II 84,8 Prozent der Gesamtverwaltungskosten. Die restlichen 15,2 Prozent tragen die kommunalen Träger.

Jeder zusätzliche Verwaltungsakt, jeder Widerspruch und jedes kompliziertere Verfahren ist deshalb eben nicht bloß eine Angelegenheit irgendeiner weit entfernten Bundesbehörde. Ein Teil der Verwaltungskosten landet dort, wo Sozialpolitik am Ende immer landet: vor Ort.

Und ausgerechnet dort ist das Geld längst knapp. Deutschlands Gemeinden und Gemeindeverbände haben 2025 mit 31,9 Milliarden Euro das höchste Finanzierungsdefizit ihrer Geschichte verbucht.

Der Bund gibt eine Milliarde – aber das Problem bleibt

Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Der Bund hat die Ausstattung der Jobcenter verbessert. Seit 2026 sollen die Jobcenter jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten, insbesondere um individuelle Unterstützung und Vermittlung zu finanzieren.

Das ist eine reale Entlastung. Nur löst sie das strukturelle Problem nicht. Die kommunale Beteiligung an Verwaltungskosten bleibt bestehen, ebenso die milliardenschweren Kosten der Unterkunft und Heizung samt ihrer föderal unterschiedlichen Finanzierung.

Ob die neue Grundsicherung für Städte und Landkreise am Ende tatsächlich günstiger wird, entscheidet sich deshalb nicht an der Überschrift des Gesetzes. Entscheidend ist, wie viele Menschen schneller in Arbeit kommen, wie viele Verfahren die Jobcenter zusätzlich bearbeiten müssen und ob die neuen Sanktionsregeln in der Praxis tatsächlich greifen.

Und genau beim letzten Punkt wird es spannend.

501.667 Widersprüche – schon vor der Reform

Unter der Überschrift: "Der große Bürgergeld-Bluff" hatte KOMMUNAL bereits im vergangenen Herbst eindringlich vor einer neuen juristischen Dauerbaustelle rund um die Grundsicherung gewarnt. Die damalige Zuspitzung: Aus dem Sozialstaat könnte immer stärker ein System aus individuellen Absprachen, Bescheiden, Widersprüchen und Gerichtsverfahren werden.

Nach der inzwischen geltenden Rechtslage beweist sich 1:1 unsere damalige Prognose: Der Kooperationsplan ist kein klassischer „Individualvertrag“, gegen den automatisch geklagt wird. Er hält vielmehr individuell fest, was Leistungsberechtigter und Jobcenter auf dem Weg in Arbeit tun sollen. Werden vereinbarte Schritte ohne wichtigen Grund nicht erfüllt, kann das Jobcenter die Mitwirkung anschließend durch einen schriftlichen Verwaltungsakt verbindlich festlegen. Kommt überhaupt kein Kooperationsplan zustande, können Verpflichtungen ebenfalls per Verwaltungsakt angeordnet werden.

Das macht das Problem für die Praxis allerdings nicht kleiner. Denn nun muss im konkreten Einzelfall dokumentiert, geprüft, entschieden und gegebenenfalls sanktioniert werden. Und gegen Bescheide stehen Rechtsmittel offen.

Schon vor dem Start der neuen Grundsicherung war die Entwicklung bemerkenswert: Im Jahr 2025 gingen bundesweit 501.667 Widersprüche bei den Jobcentern ein. Das waren 78.310 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig stieg die Zahl der Klagen von 48.785 auf 53.164 Verfahren. Besonders häufig ging es ausgerechnet um die Berechnung der Kosten der Unterkunft sowie um Aufhebungs- und Erstattungsentscheidungen.

Noch interessanter: 2025 mussten bei 147.213 erledigten Widersprüchen zuvor getroffene Entscheidungen revidiert werden. In 42.303 Fällen nennt die Bundesagentur eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch die Jobcenter als Ursache. Von 52.858 erledigten Klagen führten knapp ein Drittel zu einer neuen Entscheidung.

Das ist die eigentliche Sollbruchstelle der neuen Grundsicherung.

Sanktionen sind nur so hart wie ihre Umsetzung

Auf dem Papier werden die Regeln härter. In der Praxis braucht aber auch die härteste Sanktion einen rechtssicheren Bescheid.

Der neue Kooperationsplan soll stärker auf den einzelnen Leistungsberechtigten zugeschnitten werden. Werden die dort vorgesehenen Schritte nicht eingehalten, muss das Jobcenter daraus konkrete und verbindliche Mitwirkungspflichten machen. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt ausdrücklich den Verwaltungsakt als Instrument dafür.

Damit steigen die Anforderungen an Dokumentation, Begründung und rechtssichere Entscheidungen. Ob daraus tatsächlich ein massiver Klageanstieg entsteht, lässt sich wenige Wochen nach Inkrafttreten der Reform noch nicht seriös belegen. Das Risiko eines Klagebooms ist angesichts von bereits mehr als einer halben Million Widersprüchen im Jahr 2025 jedoch alles andere als theoretisch.

Genau darin steckt das Paradox der Reform: Je individueller Verpflichtungen ausgestaltet und anschließend per Verwaltungsakt durchgesetzt werden, desto mehr Einzelfallentscheidungen entstehen – und damit grundsätzlich auch mehr mögliche Streitpunkte.

Die Sanktion mag also auf dem Papier scharf sein. Bis aus dem Paragraphen eine tatsächliche Leistungskürzung wird, liegt dazwischen deutsche Sozialverwaltung. Und die ist bekanntlich selten für ihre Liebe zur Abkürzung berühmt.

223 Landräte hatten früh gewarnt

Dass die kommunale Ebene härtere und vor allem einfacher durchsetzbare Regeln verlangt, ist nicht neu. Bereits im Mai 2024 hatten sich 223 von damals 294 Landräten in einem gemeinsamen Papier für grundlegende Änderungen am Bürgergeld ausgesprochen. Unter anderem verlangten sie, Leistungskürzungen bereits nach einem ersten unentschuldigten Terminversäumnis zu ermöglichen. Auch Vermögensfreibeträge und die Regeln für angemessene Wohnkosten sollten strenger werden.

Die neue Grundsicherung greift Teile dieser Kritik inzwischen auf. Seit Juli gelten strengere Regeln, unter anderem bei Mitwirkung und Wohnkosten.

Nur: Härtere Regeln sparen kein Geld, weil sie im Gesetzblatt stehen. Sie sparen erst dann Geld, wenn sie praktikabel sind, schneller zu Arbeit führen und ohne kilometerlange Umwege durch Widerspruchsstellen und Sozialgerichte umgesetzt werden können.

Daran wird sich die Reform messen lassen müssen.

Und jetzt ist auch die Arbeitslosenkasse leer

Während über Einsparungen bei der Grundsicherung gestritten wird, öffnet sich wenige Meter weiter bereits das nächste Milliardenloch.

Mehrere Zeitungen berichten heute über mögliche höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die offiziellen Zahlen der Bundesagentur zeigen, wie ernst die Lage ist: Die allgemeine Rücklage der Arbeitslosenversicherung wurde bereits 2025 vollständig aufgebraucht. Im Haushalt für 2026 hatte die BA deshalb mit 3,97 Milliarden Euro Liquiditätshilfen des Bundes kalkuliert. Der Schuldenstand sollte danach bis Ende 2026 auf voraussichtlich 5,41 Milliarden Euro steigen.

Doch selbst diese Planung wird von der Realität überholt. Allein im ersten Halbjahr 2026 nahm die Bundesagentur 23,7 Milliarden Euro ein und gab 28,8 Milliarden Euro aus. Unter dem Strich stand nach sechs Monaten bereits ein Minus von 5,1 Milliarden Euro.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung liegt derzeit bei 2,6 Prozent. Eine Erhöhung ist bislang nicht beschlossen. BA-Chefin Andrea Nahles hat sie angesichts der Finanzlage allerdings ausdrücklich als eine mögliche Option bezeichnet. Nach ihren Angaben würde bereits ein Plus von 0,1 Prozentpunkten rund 1,6 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen im Jahr bringen.

Damit bekommt die Debatte um die neue Grundsicherung eine ziemlich bittere Pointe: Der Staat verschärft auf der einen Seite die Regeln für steuerfinanzierte Leistungen und hofft auf Einsparungen. Gleichzeitig ist auf der anderen Seite die beitragsfinanzierte Arbeitslosenversicherung tief im Minus.

Bleiben Menschen länger in der Grundsicherung, bleiben Wohnkosten, Verwaltungsaufwand und soziale Folgekosten vor Ort. Steigt gleichzeitig die Arbeitslosigkeit, wächst der Druck weiter. Die Kosten landen bei den Kommunen! 

Der Bund kann aus Bürgergeld Grundsicherung machen. Er kann neue Sanktionen beschließen und neue Namen auf die Formulare drucken. Nur eines kann er nicht: die Rechnung umbenennen. Ein erheblicher Teil davon landet weiterhin dort, wo die Sozialpolitik praktisch stattfinden muss – in den Städten und Landkreisen.