Unterhaltsvorschuss steht auf dem Prüfstand
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Reformvorstoß

Unterhaltsvorschuss nur noch bis 16: Klamme Kassen, harte Einschnitte

Familienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zahlen – und die kommunalen Spitzenverbände fordern noch härtere Einschnitte. Aus Finanznot drängen sie auf eine Kürzung, die vor allem armutsgefährdete Kinder trifft. Der Grund liegt im sinkenden Rückgriff: Bundesweit holt der Staat nur noch 18 Prozent zurück, Bayern schafft fast das Doppelte von Hamburg.

Der staatliche Unterhaltsvorschuss (UHV) soll künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag gezahlt werden, wenn es nach Bundesfamilienministerin Karin Prien geht. Sie will dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen. Die Neuregelung soll Anfang 2027 in Kraft treten. Nach Ministeriumsangaben wären bundesweit rund 80.000 Kinder betroffen.

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein alleinerziehender Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält. Ausgezahlt wird die Leistung von der Unterhaltsvorschussstelle – in der Regel beim Jugendamt der Stadt oder des Landkreises. Das soll bald nur noch für Unter-16-Jährige möglich sein. Als Begründung nannte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums die Sparvorgaben: Die Ausgaben hätten sich seit der Reform 2017 vervierfacht, der Unterhaltsvorschuss habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt.

Für Familien im Bürgergeld-Bezug wäre der Wegfall des UHV weitgehend aufkommensneutral, weil der als Einkommen des Kindes angerechnet wird und den Bürgergeld-Anspruch mindert. Fällt er weg, gleicht das Bürgergeld den Unterschied aus. Der Spareffekt beim Jobcenter ist damit an dieser Stelle eine Verschiebung, keine echte Einsparung. Real getroffen werden Alleinerziehende knapp über der Bürgergeld-Grenze, die bislang mit dem UHV auskommen – für sie gibt es kein Auffangnetz.

Warum Kommunen die Kürzung des Unterhaltsvorschusses fordern

Dabei geht der Vorstoß der Familienministerin weniger weit als die Forderung der kommunalen Ebene. In einem im April 2026 bekannt gewordenen Bund-Länder-Arbeitspapier fordern Deutscher Städtetag, Landkreistag sowie Städte- und Gemeindebund die vollständige Rückkehr zum Stand vor 2017 - Altersgrenze 12 Jahre, Höchstbezugsdauer 72 Monate. Das geschätzte Einsparpotenzial dieser deutlich weitergehenden Variante liegt bei rund einer Milliarde Euro, davon 400 Millionen bei den Kommunen.

Der Grund für die Forderung der kommunalen Spitzenverbände liegt in der Doppelrolle der Kommunen. Sie tragen einen Teil der Kosten und wickeln in vielen Bundesländern zugleich den gesamten Vollzug ab: Antrag, Prüfung, Auszahlung, Rückgriff. Die Kosten teilen sich Bund (40 Prozent) sowie Länder und Kommunen (60 Prozent), wobei der Länderanteil in vielen Bundesländern vollständig an die Kommunen weitergereicht wird. Eine Kürzung senkt also beides – die Leistungsausgaben und den Verwaltungsaufwand.

Der Vorstoß fällt zudem in eine Phase, in der das kommunale Defizit 2025 mit 31,9 Milliarden Euro einen Rekordwert erreicht hat – jeder ausgabenwirksame Posten steht damit auf dem Prüfstand. Für Priens Variante hat das Ministerium bislang keine konkrete Einsparsumme genannt. Wie stark die Entlastung tatsächlich bei den Kommunen ankommt, hängt vom jeweiligen Land ab – je nachdem, wie es seinen Anteil weiterreicht und wer den aufwendigen Rückgriff übernimmt.

Rückgriff beim Unterhaltsvorschuss: Wie das Geld zurückgeholt wird

Zahlt die Unterhaltsvorschussstelle die Leistung aus, geht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den zahlungspflichtigen Elternteil per gesetzlichem Forderungsübergang (§ 7 UVG) auf das Land über. Es wird zum Gläubiger der Rückforderung. Welche Behörde die Rückgriffsansprüche durchsetzt, legt jedes Land per Landesrecht selbst fest – häufig sind es die Jugendämter. Von den eingezogenen Beträgen führt das Land 40 Prozent an den Bund ab.

Nach der offiziellen Geschäftsstatistik des Bundesfamilienministeriums (Stand 6. Juli 2026) standen 2025 bundesweit Ausgaben von 3,27 Milliarden Euro Einnahmen von 585 Millionen Euro gegenüber – eine Rückgriffsquote von 17,9 Prozent. Über 80 Prozent der ausgelegten Beträge holt der Staat also nicht zurück. Der Grund: Häufig ist der zahlungspflichtige Elternteil leistungsunfähig oder nicht auffindbar. Laut Bundesregierung steht in etwa der Hälfte der Fälle von vornherein fest, dass kein Rückgriff möglich ist.

Rückgriffsquote nach Bundesländern: Warum die Länder so weit auseinanderliegen

Die Erfolgsquoten unterscheiden sich erheblich. Die folgende Übersicht zeigt die höchsten und niedrigsten Rückgriffsquoten 2025 im Vergleich:

1. Bayern: 20, 7 Prozent

2. Baden-Württemberg: 20 Prozent

3. Brandenburg: 19,3 Prozent

4. Rheinland-Pfalz: 19,2 Prozent

Bundesdurchschnitt: 17,9 Prozent

14. Berlin: 14,9 Prozent

15. Bremen: 11,8 Prozent

16. Hamburg: 11 Prozent

Am erfolgreichsten trieben 2025 die süddeutschen Flächenländer Bayern und Baden-Württemberg ein, am unteren Ende liegen die Stadtstaaten. Das Muster ist stabil – die süddeutschen Flächenländer führen seit Jahren, die Stadtstaaten bilden die Schlusslichter.

Ein wesentlicher Faktor ist, wie der Rückgriff organisiert wird. Hier haben die Länder unterschiedliche Wege gewählt. In Bayern ist für die gerichtliche Vertretung im Regressverfahren das Landesamt für Finanzen zuständig, während die Jugendämter den übrigen Vollzug übernehmen. Nordrhein-Westfalen hat den Rückgriff für Neufälle 2019 komplett zentralisiert: Geltendmachung und Vollstreckung liegen beim Landesamt für Finanzen – erklärtes Ziel ist eine effizientere, einheitlichere Bearbeitung, die zugleich die Kommunen entlastet. In Sachsen dagegen ist überwiegend das kommunale Jugendamt zuständig, Baden-Württemberg bearbeitet den Rückgriff dezentral.

Zentral oder kommunal – das allein entscheidet nicht über den Erfolg. Eine Prüfung des baden-württembergischen Rechnungshofs verglich 2015 zehn grenznahe Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg: In sieben Fällen erzielten die baden-württembergischen Kommunen die höheren Quoten. Das Argument der dezentralen Bearbeitung: Erfolgreicher Rückgriff beginne schon bei der Antragstellung, wenn Angaben zu Aufenthalt und Einkommen des Pflichtigen erhoben werden – und die einheitliche Bearbeitung von Bewilligung und Rückgriff sei am wirksamsten. Entscheidend sind daneben die Personalausstattung der Rückgriffsstellen und die Sozialstruktur des Landes.

Genau hier setzen Kritiker der Kürzung an: Das eigentliche Problem sei nicht die Leistungshöhe, sondern der schwache Vollzug des Rückgriffs. Auch Prien will an dieser Stelle nachschärfen und säumigen Zahlerinnen und Zahlern künftig bereits im Verwaltungsverfahren ein befristetes Fahrverbot androhen.

Scharfe soziale Kritik an der Kürzung

Sozial- und Kinderschutzverbände lehnen die Kürzung deutlich ab. Der Geschäftsführer des Kinderschutzbundes, Daniel Grein, warnte, hier reinzugrätschen verschärfe Kinderarmut, statt sie zu bekämpfen. Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, Daniela Jaspers, rechnet vor, dass für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren bis zu 394 Euro monatlich wegfallen könnten. Ausgerechnet bei den am stärksten armutsgefährdeten Kindern zu sparen sei inakzeptabel.

Widerstand regt sich auch beim Koalitionspartner. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die die Ausweitung 2017 als damalige Familienministerin selbst durchgesetzt hatte, lehnt die Pläne ab. Wer beim Unterhaltsvorschuss kürze, bestrafe Alleinerziehende und ihre Kinder – „Das ist falsch.

Für die kommunale Einordnung wichtig: Für Familien im Bürgergeld-Bezug ist der Wegfall weitgehend fiskalisch neutral, weil der Unterhaltsvorschuss dort als Einkommen angerechnet wird. Real getroffen werden vor allem Alleinerziehende knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze, für die es kein Auffangnetz gibt.

Hintergrund und Ausblick zur Reform des Unterhaltsvorschusses

Vor der Reform 2017 gab es den Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Geburtstag und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung. Der Anstieg von Fallzahlen und Ausgaben, der aus dieser Ausweitung folgte, dient nun als zentrales Kürzungsargument.

Die Reform trifft auf eine akute Kommunalfinanzkrise. Die kommunalen Spitzenverbände prognostizieren für 2026 ein Defizit der kommunalen Haushalte von rund 30 Milliarden Euro und verweisen darauf, dass ein erheblicher Teil auf bundesgesetzliche Vorgaben zurückgeht. Diesen Zusammenhang zwischen bundesgesetzlich verursachten Lasten und fehlender kommunaler Gestaltungsmacht zeigt aktuell auch die Wohngeld-Kürzung, bei der der Konnexitätsausgleich weitgehend ausbleibt. 

Ob die Reform wie geplant kommt, ist offen. Der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, kündigte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren an. Entscheidend wird die Länderbeteiligung im Bundesrat sein – wegen der geteilten Finanzierung sitzen Länder und Kommunen mit am Tisch. Der Referentenentwurf des Ministeriums liegt noch nicht öffentlich vor.