Bundesregierung soll Reform der Konzessionsvergabe zügig angehen
„Wir benötigen deshalb schnell eine gesetzliche Klarstellung der einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht. Die Bundesregierung ist gefordert, ihre Ankündigung im Koalitionsvertrag, das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe von Konzessionen und die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern, in die Tat umzusetzen“, fordert der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling. Unternehmen und Gemeinden sind verunsichert „Die Rechtsfolgen bei einem fehlerhaften Konzessionsvergabeverfahren können erheblich sein. Stellt ein Gericht die Gesamtnichtigkeit eines Konzessionsvertrags fest, bedeutet das nicht nur eine vollständige Rückabwicklung der langjährigen Verträge, sondern auch dass das gesamte Konzessionsvergabeverfahrens wiederholt werden muss. Neben dem damit einhergehen finanziellen und personellen Aufwand hat das eine erhebliche Verunsicherung bei den Gemeinden, aber auch bei Unternehmen zur Folge.
Kommunen fordern klare Kriterien
Dies kann beispielsweise die im Rahmen der Energiewende dringend notwendige Modernisierung der Netze behindern, die für die Aufnahme der erneuerbaren Energien notwendig ist, weil die Unternehmen keine Planungssicherheit für Investitionen haben“, erklärte der Vorsitzende. Gemeinden, die eine Kommunalisierung des Netzes als sinnvolle Alternative ansehen, schrecken letztlich davor zurück, weil die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht kalkulierbar sind. Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass sich der alte Vertragspartner nach derzeitiger Rechtslage selbst auf Verfahrensfehler berufen kann, die mehrere Jahre zurückliegen. „Wir brauchen klare Kriterien für die Neuvergabe der Konzessionen. Es muss klargestellt werden, dass die Gemeinden weiterhin auch kommunale Ziele bei ihrer Auswahlentscheidung mitberücksichtigen dürfen, um gemeindliche Entscheidungsspielräume zu stärken. Zudem sollte - wie im allgemeinen Vergabeverfahren - eine gesetzliche Frist eingeführt werden, nach der Verfahrensfehler nicht mehr gerügt werden können“, forderte Gmehling.