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  3. 9 Punkte Plan für ein digitales Deutschland
Das Onlinezugangsgesetz soll nach Meinung des Bundesinnenministeriums zügiger voranschreiten
Das Onlinezugangsgesetz soll nach Meinung des Bundesinnenministeriums zügiger voranschreiten

Onlinezugangsgesetz und Co.

9 Punkte Plan für ein digitales Deutschland

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
17. Juli 2020
Der Staaatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Richter, hat einen Neun-Punkte Plan für die Digitalisierung in Deutschland vorgelegt. Die Anforderungen Datenschutz und Transparenz seien kein Widerspruch, sagt er. Das Modell soll sich aus seiner Sicht von allen anderen Modell in der Welt unterscheiden. Wir dokumentieren seine Publikation mit dem 9 Punkte-Plan im Wortlaut:

Das Bundesministerium sieht sich selbst als Motor und Garant der Digitalisierung und der Verwaltungsmodernisierung. Gerade zum Onlinezugangsgesetz hat das Ministerium daher viele Vorlagen erstellt. Im folgenden dokumentieren wir den 9 Punkte Plan von Staatssekretär Markus Richter:

Datenpolitik wirksam gestalten 

Ziel ist die Vorlage einer Open-Data Strategie sowie die Verabschiedung des 2. Open-Data-Gesetzes als wesentlicher Bestandteil für den Kulturwandel in Verwaltung und Gesellschaft und für die digitale Souveränität von Bürgern.  Dazu fordert Richter 2. die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verstärken. Als dritten Punkt nennt er "Elektronische Identität etablieren". Gemeint sind damit konkret, dass etwa der Online-Ausweis auf das Smartphone kommt. Im Wesentlichen geht es hier also um das Onlinezugangsgesetz. So will er zudem die Wirtschaft für die Nutzung im kommerziellen Sektor einbeziehen. 

Onlinezugangsgesetz ausbauen 

In Punkt vier seinen Papiers geht er dann konkret auf das Onlinezugangsgesetz ein. Dabei nennt er als Punkte auch "Fördermöglichkeiten des BMI für digitale Innovationen in der Verwaltung schaffen" und "Zeitplan für Produktivsetzungen von Verwaltungsleistungen beschleunigen". Punkt fünf des Papiers beschäfigt sich dann mit der Verwaltung und der Modernisierung der verwaltungsinternen Dienste. Explizit nennt er hier auch "neue Arbeitsmethoden erproben und etablieren" als konkretes Beispiel nennt er "Pilotbehörden für Agilität" Zudem sollen verwaltungsinterne Prozesse parallel zum Onlinezugangsgesetz digitalisiert werden. Auch die Bürgereinbindung nennt er hier noch einmal, ohne Beispiele zu benennen. 

Digitale Kompetenzen fördern 

Das Papier geht zudem auf das Thema eGovernment ein. Hier geht es vor allem um die Einbindung von Innovationstreibern in der Bundesverwaltung. Die sollen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung kommen. Zudem will der Staatssekretär in Berlin den "skill-campus" ausbauen und Schulungsangebote erweitern. In den Punkten 8 und 9 geht er zudem auf die digitale Souveränität Deutschlands und Europas ein und nennt die Stärkung der Cyber-Sicherheitsstruktur einen wichtigen Punkt.

Das komplette Papier finden Sier HIER als pdf: 

Onlinezugangsgeset

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  • Onlinezugangsgesetz (OZG) Arbeiten im Öffentlichen Dienst

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